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Lohnsteuer-Optimierung wird oft so verkauft: „Mitarbeiter freut sich, du sparst Steuern, alle gewinnen." So einfach ist es nicht. Es geht um Vertragsgestaltung, mit Folgen für Sozialversicherung, Pfändbarkeit und Insolvenzschutz. Hier zeigen wir die echten Spielräume aus EStG und SGB IV und sagen ehrlich, wo die Stolperfallen liegen.
Drei typische Beispiele: Die Sachbezugsfreigrenze liegt bei 50 € pro Monat, ist aber nur unter bestimmten Bedingungen steuer- und SV-frei. Schichtzulagen nach §3b EStG gehen bis 150 % steuerfrei, aber nur wenn der Grundlohn unter 50 €/Stunde bleibt. Beim Dienstwagen werden 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil versteuert, plus 0,03 % pro Entfernungskilometer.
Hier schreibt Tino Werner (HR- & Payroll Manager). Er arbeitet täglich in DATEV und haben die typischen Lohnsteuer-Fragen schon hundertmal beantwortet. Wenn du eine konkrete Situation hast: 30 Minuten Gespräch sind oft schneller als drei Artikel.