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Glossar · Stand 2026

Was ist Sachbezug?

Kurzfassung

Sachbezug ist eine geldwerte Leistung des Arbeitgebers in Sachform statt Geld. Bis 50 € pro Mitarbeiter und Monat steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Wichtigster Einzelhebel der Nettolohnoptimierung. Achtung: Bei Überschreitung auch nur eines Cents wird der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.

Definition

Ein Sachbezug ist eine geldwerte Leistung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in Sachform gewährt, also als Gutschein, Karte, Sachzuwendung oder Mitgliedschaft, nicht als Bargeld.

Rechtsgrundlage: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG. Bis zur monatlichen Freigrenze von 50 € ist der Sachbezug für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.

Zulässige Sachbezugs-Formen

Wichtig: ZAG-Konformität seit 2022

Seit dem BMF-Schreiben vom 13. April 2021 (gilt ab 2022) müssen Gutscheine die Anforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen, um als steuerfreier Sachbezug zu gelten.

Das bedeutet: Universalgutscheine wie Amazon-Gutscheine sind NICHT mehr als Sachbezug nutzbar. Erlaubt sind nur:

Sachbezugskarten von Belonio, Edenred, Givve, Probonio sind so designt, dass sie ZAG-konform sind (geschlossenes Akzeptantennetz von vorgewählten Marken).

Beispiel: 50-Euro-Sachbezug für 10 Mitarbeiter

Monatlicher Aufwand: 10 × 50 € = 500 € Plus Karten-Service-Pauschale: ca. 3 € / MA = 30 € Arbeitgeber-Gesamt pro Monat: ≈ 530 € Pro Mitarbeiter Netto-Vorteil: Bei 30 € klassischer Brutto-Erhöhung bleiben netto ca. 17 € beim Mitarbeiter (Lohnsteuer + SV gehen ab) Bei 50 € Sachbezug bleiben netto 50 € beim Mitarbeiter (keine Lohnsteuer, keine SV) Effektivität: 50 € Mehr-Netto bei 53 € AG-Kosten vs. 100 € Brutto-Erhöhung für gleiches Ergebnis ↳ Hebel ca. 1:2

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Sachbezugs-Freigrenze 2026?

Kurz: 50 € pro Mitarbeiter und Monat. Es ist eine Freigrenze (kein Freibetrag), bei Überschreitung um nur 1 Cent wird der gesamte Sachbezug steuerpflichtig.

Welche Sachbezüge sind zulässig?

Kurz: ZAG-konforme Sachbezugskarten (Belonio, Edenred, Givve), Tankkarten, Fitness-Mitgliedschaften, Bahncards, Essenszuschuss-Gutscheine. NICHT zulässig: Amazon-Gutscheine, Bargeld, Überweisungen.

Sind Geldgeschenke Sachbezüge?

Kurz: Nein. Geldzuwendungen sind immer Arbeitslohn und voll steuer- und SV-pflichtig. Auch zweckgebundenes Bargeld gilt nicht als Sachbezug.

Was passiert bei Überschreitung der 50-Euro-Grenze?

Kurz: Der gesamte Sachbezug wird steuer- und SV-pflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Daher Sachbezug niemals höher als 50,00 € ansetzen.

Kann Sachbezug an einzelne Mitarbeiter unterschiedlich gewährt werden?

Kurz: Ja, aber nicht als versteckter Performance-Bonus. Saubere Lösung: regelmäßige Zusatzleistung für alle, ohne Knüpfung an Arbeitsleistung.

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