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Glossar · Stand 2026

Was ist ein Midijob?

Kurzfassung

Ein Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich, mit monatlichem Entgelt zwischen 556,01 € und 2.000 € (Stand 2026). Der Arbeitnehmer zahlt reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, der Arbeitgeber den vollen Beitrag. Ergebnis: höheres Netto für den Arbeitnehmer ohne Renten-Nachteil.

Definition

Ein Midijob (offiziell: Beschäftigung im Übergangsbereich, früher: Gleitzone) ist eine Beschäftigung mit regelmäßigem monatlichem Arbeitsentgelt zwischen 556,01 € und 2.000 € (Stand 2026).

Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 2 SGB IV. Die Obergrenze wurde zum 1. Januar 2023 von 1.600 € auf 2.000 € angehoben und ist 2026 unverändert.

Grenzwerte 2026

Sozialversicherung im Midijob

Das Besondere am Midijob: Der Arbeitnehmer-Beitrag wird über eine Gleitzonen-Formel reduziert, während der Arbeitgeber den vollen Beitrag zahlt. Damit der Arbeitnehmer trotz reduzierter Beiträge die volle gesetzliche Rente erwirbt, werden die Renten-Anrechnungspunkte hochgerechnet.

Beispiel: Midijob mit 1.200 € Brutto

Brutto monatlich: 1.200,00 € Lohnsteuer (Klasse I): −38,00 € SV-Beitrag AN (reduziert):−192,00 € (statt voll ca. −240 €) Netto: 970,00 € (statt 922 € regulär) AN-Vorteil: ≈ +48 € pro Monat Arbeitgeber-Kosten: Brutto: 1.200,00 € SV-Beitrag AG (voll): +240,00 € Umlagen U1/U2/InsO: +29,00 € Berufsgenossenschaft: +12,00 € (variiert) Gesamt AG-Kosten: 1.481,00 €

Abgrenzung Minijob ↔ Midijob ↔ Vollbeschäftigung

Achtung: Wer einen Minijob und einen Midijob hat, kommt schnell über die 2.000-€-Grenze, dann gilt für die Hauptbeschäftigung der volle SV-Beitrag. Anders bei einer einzigen Minijob-Nebenbeschäftigung zur Hauptbeschäftigung (immer als Minijob behandelt).

Häufige Fragen

Wann liegt 2026 ein Midijob vor?

Kurz: Bei regelmäßigem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 556,01 € und 2.000 €.

Wie berechnen sich die SV-Beiträge im Midijob?

Kurz: Über eine Gleitzonen-Formel. Bei 556,01 € beträgt der AN-Anteil ca. 11 %, bei 2.000 € der volle Beitrag (ca. 20 %). Arbeitgeber zahlt immer voll.

Was unterscheidet Minijob vom Midijob?

Kurz: Minijob bis 556 € mit AG-Pauschalabgaben (31 %), keine AN-Beiträge. Midijob 556,01–2.000 € mit normalen Beiträgen beider Seiten, AN-Anteil reduziert.

Lohnt sich der Midijob für Arbeitnehmer?

Kurz: Ja. Reduzierter SV-Beitrag bedeutet höheres Netto. Wichtig: Die volle Rentenanwartschaft bleibt erhalten (Beiträge werden hochgerechnet).

Gilt der Midijob für Beamte und Selbstständige?

Kurz: Nein, nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Beamte, Selbstständige und Auszubildende sind ausgenommen.

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