Definition
Ein Midijob (offiziell: Beschäftigung im Übergangsbereich, früher: Gleitzone) ist eine Beschäftigung mit regelmäßigem monatlichem Arbeitsentgelt zwischen 556,01 € und 2.000 € (Stand 2026).
Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 2 SGB IV. Die Obergrenze wurde zum 1. Januar 2023 von 1.600 € auf 2.000 € angehoben und ist 2026 unverändert.
Grenzwerte 2026
- Untergrenze: 556,01 € pro Monat (also genau 1 Cent über der Minijob-Grenze von 556 €)
- Obergrenze: 2.000,00 € pro Monat
- Schwankt das Entgelt monatlich, gilt die regelmäßige Monatsentgelthöhe als Maßstab
Sozialversicherung im Midijob
Das Besondere am Midijob: Der Arbeitnehmer-Beitrag wird über eine Gleitzonen-Formel reduziert, während der Arbeitgeber den vollen Beitrag zahlt. Damit der Arbeitnehmer trotz reduzierter Beiträge die volle gesetzliche Rente erwirbt, werden die Renten-Anrechnungspunkte hochgerechnet.
- Bei 556,01 €: AN-Beitrag ca. 11 % (statt regulärer 20,025 %)
- Bei 1.300 €: AN-Beitrag ca. 15 %
- Bei 2.000 €: AN-Beitrag voll (ca. 20 %)
- Arbeitgeber zahlt immer den vollen Beitrag (ca. 20,3 % je nach Beitragsbemessungsgrenze)
Beispiel: Midijob mit 1.200 € Brutto
Abgrenzung Minijob ↔ Midijob ↔ Vollbeschäftigung
- Minijob bis 556 €/Monat: AG-Pauschalabgaben ca. 31 %, keine AN-Beiträge (außer freiwillige RV)
- Midijob 556,01–2.000 €/Monat: beide Seiten zahlen, AN-Anteil reduziert
- Vollbeschäftigung ab 2.000,01 €: reguläre SV-Beiträge auf voller Lohnhöhe
Achtung: Wer einen Minijob und einen Midijob hat, kommt schnell über die 2.000-€-Grenze, dann gilt für die Hauptbeschäftigung der volle SV-Beitrag. Anders bei einer einzigen Minijob-Nebenbeschäftigung zur Hauptbeschäftigung (immer als Minijob behandelt).
Häufige Fragen
Wann liegt 2026 ein Midijob vor?
Kurz: Bei regelmäßigem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 556,01 € und 2.000 €.
Wie berechnen sich die SV-Beiträge im Midijob?
Kurz: Über eine Gleitzonen-Formel. Bei 556,01 € beträgt der AN-Anteil ca. 11 %, bei 2.000 € der volle Beitrag (ca. 20 %). Arbeitgeber zahlt immer voll.
Was unterscheidet Minijob vom Midijob?
Kurz: Minijob bis 556 € mit AG-Pauschalabgaben (31 %), keine AN-Beiträge. Midijob 556,01–2.000 € mit normalen Beiträgen beider Seiten, AN-Anteil reduziert.
Lohnt sich der Midijob für Arbeitnehmer?
Kurz: Ja. Reduzierter SV-Beitrag bedeutet höheres Netto. Wichtig: Die volle Rentenanwartschaft bleibt erhalten (Beiträge werden hochgerechnet).
Gilt der Midijob für Beamte und Selbstständige?
Kurz: Nein, nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Beamte, Selbstständige und Auszubildende sind ausgenommen.