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Kirchensteuer 2026: Hebesätze nach Bundesland

Kurzfassung

Die Kirchensteuer im Lohnsteuerabzug beträgt 8 Prozent der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Wohnort. Die Konfession ziehst du automatisch über ELStAM, ein Kirchenaustritt stoppt den Abzug ab dem nächsten Stichtag. Auch bei pauschal versteuertem Lohn fällt Kirchensteuer an, hier hast du zwei Verfahren zur Wahl.

1. Kirchensteuer als Zuschlag zur Lohnsteuer

Wenn ein Mitarbeiter einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehört, behältst du als Arbeitgeber neben der Lohnsteuer auch die Kirchensteuer ein und führst beide zusammen mit dem Solidaritätszuschlag an das Finanzamt ab. Das ist eine reine Durchlaufposition: Die Kirchensteuer belastet nicht dich, sondern den Arbeitnehmer. Trotzdem trägst du die Verantwortung dafür, dass der Betrag korrekt berechnet, einbehalten und in der Lohnsteuer-Anmeldung deklariert wird.

Der entscheidende Punkt, den viele in der Praxis verwechseln: Die Kirchensteuer wird nicht auf das Bruttogehalt gerechnet, sondern auf die Lohnsteuer. Sie ist ein prozentualer Zuschlag zur Lohnsteuer. Wenn die Lohnsteuer eines Mitarbeiters in einem Monat 600 Euro beträgt und der Hebesatz 9 Prozent ist, sind das 54 Euro Kirchensteuer. Steigt oder sinkt die Lohnsteuer, etwa durch Steuerklassenwechsel oder Einmalzahlungen, verändert sich die Kirchensteuer automatisch mit.

Rechtsgrundlage für den Einbehalt im Lohnsteuerverfahren ist § 51a EStG in Verbindung mit den Kirchensteuergesetzen der Länder. Anders als bei der Lohnsteuer gibt es kein bundeseinheitliches Kirchensteuergesetz, jedes Bundesland regelt die Details selbst. Genau daraus ergeben sich die unterschiedlichen Hebesätze, um die es im nächsten Abschnitt geht.

Kurz eingeordnet: Kirchensteuer betrifft nur Mitglieder anerkannter Religionsgemeinschaften, in der Praxis vor allem römisch-katholische und evangelische Kirche. Mitarbeiter ohne Konfession, mit konfessionslosem Status oder aus Gemeinschaften, die keine Steuer erheben, zahlen keine Kirchensteuer. Du musst das nicht abfragen, ELStAM liefert dir das richtige Merkmal.

2. Hebesätze nach Bundesland: 8 oder 9 Prozent

Der Hebesatz, also der Prozentsatz, mit dem die Kirchensteuer auf die Lohnsteuer aufgeschlagen wird, kennt 2026 nur zwei Ausprägungen. In Bayern und Baden-Württemberg liegt er bei 8 Prozent, in allen übrigen 14 Bundesländern bei 9 Prozent der Lohnsteuer. Diese Sätze sind seit Jahren stabil und ändern sich auch 2026 nicht.

Bundesland Hebesatz Kirchensteuer
Bayern 8 % der Lohnsteuer
Baden-Württemberg 8 % der Lohnsteuer
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg 9 % der Lohnsteuer
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen 9 % der Lohnsteuer
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland 9 % der Lohnsteuer
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen 9 % der Lohnsteuer

Der Unterschied von einem Prozentpunkt klingt klein, summiert sich aber. Bei einem Mitarbeiter mit 1.000 Euro Lohnsteuer im Monat sind das 80 Euro Kirchensteuer in Bayern gegen 90 Euro in Berlin. Über ein ganzes Team und ein ganzes Jahr ist die Differenz spürbar, vor allem wenn du Betriebsstätten in mehreren Bundesländern hast. Für die Lohnabrechnung ist das aber kein Wahlrecht: Der Hebesatz richtet sich nach festen Regeln, nicht nach deiner Präferenz.

3. Betriebsstätte schlägt Wohnort

Hier liegt der häufigste Irrtum bei verteilten Teams. Für den Kirchensteuerabzug im Lohnsteuerverfahren zählt nicht, wo der Arbeitnehmer wohnt, sondern wo die lohnsteuerliche Betriebsstätte liegt, von der aus der Arbeitslohn abgerechnet wird. Das ist der Ort, an dem der für die Lohnsteuer maßgebliche Arbeitslohn ermittelt wird.

Praktisch heißt das: Sitzt deine Betriebsstätte in München, ein Mitarbeiter wohnt aber in Köln, gilt für den Lohnsteuerabzug der bayerische Satz von 8 Prozent, obwohl in Nordrhein-Westfalen 9 Prozent gelten würden. Bei der späteren Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers wird dann auf den Hebesatz seines Wohnsitzlandes umgestellt, eine etwaige Differenz wird über die Steuererklärung ausgeglichen. Für dich als Arbeitgeber ist im laufenden Abzug aber ausschließlich die Betriebsstätte maßgeblich.

Stolperstelle bei remote Teams: Wenn ihr keine klassische Betriebsstätte habt oder Mitarbeiter komplett aus dem Homeoffice in anderen Bundesländern arbeiten, ist die Frage, welche Betriebsstätte gilt, nicht immer offensichtlich. Das ist genau ein Punkt, an dem ein falsch hinterlegter Hebesatz monatelang unbemerkt durchläuft. Im Zweifel mit dem Steuerberater oder der Lohnstelle klären, bevor der erste Lauf rausgeht.

4. Religionszugehörigkeit über ELStAM abrufen

Die Konfession eines Mitarbeiters musst du nicht erfragen, und du darfst es im Bewerbungs- und Einstellungsprozess auch nicht. Die Information kommt automatisch über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Sobald du einen Mitarbeiter mit Steuer-Identifikationsnummer und Geburtsdatum bei der Finanzverwaltung anmeldest, liefert das ELStAM-Verfahren neben Steuerklasse, Freibeträgen und Kinderzahl auch das Kirchensteuermerkmal zurück.

Dieses Merkmal ist ein kurzer Code, der angibt, ob und für welche Religionsgemeinschaft Kirchensteuer einzubehalten ist. Gebräuchlich sind unter anderem ev für evangelisch, rk für römisch-katholisch und ein Leerzeichen oder eine Null, wenn keine Kirchensteuerpflicht besteht. Bei konfessionsverschiedenen Ehen kann zusätzlich das Merkmal des Ehepartners eine Rolle spielen, das ELStAM-System bildet das ab. Du musst die Codes nicht selbst interpretieren, deine Lohnsoftware setzt das Merkmal direkt in den richtigen Abzug um.

Wichtig ist die monatliche Aktualisierung. ELStAM ist kein einmaliger Abruf bei Einstellung, sondern ein laufendes Verfahren. Die Finanzverwaltung stellt Änderungen, etwa nach einem Kirchenaustritt oder einem Steuerklassenwechsel, als monatliche Änderungsliste bereit. Wer diese Listen nicht regelmäßig einliest, rechnet mit veralteten Merkmalen. Mehr zum sauberen Anmeldeprozess für neue Mitarbeiter steht in unserem Beitrag zu den Onboarding-Pflichten 2026.

Datenschutz im Blick: Die Religionszugehörigkeit ist eine besondere Kategorie personenbezogener Daten. Du verarbeitest sie nur, weil das Steuerrecht es vorschreibt, und ausschließlich für die Lohnabrechnung. Wie du Personaldaten und solche Sondermerkmale sauber dokumentierst und schützt, behandeln wir auf unserer Seite zu Datenschutz in HR und Lohnabrechnung.

5. Kirchenaustritt: Was sich für den Arbeitgeber ändert

Tritt ein Mitarbeiter aus der Kirche aus, endet seine Kirchensteuerpflicht. Der Austritt wird beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt, je nach Bundesland, und von dort an die Meldebehörden und die Finanzverwaltung weitergegeben. Für dich als Arbeitgeber ist das angenehm: Du musst den Austritt nicht prüfen und auch keine Austrittsbescheinigung verlangen. Die Änderung kommt über die monatliche ELStAM-Rückmeldung, und deine Lohnsoftware stoppt den Kirchensteuerabzug ab dem maßgeblichen Stichtag.

Beim Stichtag gibt es eine Feinheit, die je nach Bundesland abweicht. In der Mehrzahl der Länder wirkt der Austritt ab dem Folgemonat der Austrittserklärung, in manchen erst ab dem Monatsersten nach Ablauf des Austrittsmonats. Maßgeblich ist nicht dein Gefühl, sondern das Datum, das ELStAM zurückmeldet. Genau deshalb solltest du den Abzug nie manuell auf Zuruf des Mitarbeiters beenden, sondern immer auf die elektronische Rückmeldung warten. Sagt ein Mitarbeiter im Gespräch, er sei ausgetreten, und du stoppst sofort, kann das verfrüht sein und führt zu einer Nachforderung.

Nicht auf Zuruf reagieren: Ein häufiger Fehler ist, die Kirchensteuer ab dem Monat zu streichen, in dem der Mitarbeiter den Austritt mündlich ankündigt. Bis die Änderung über ELStAM bestätigt ist, gilt das alte Merkmal weiter. Wer zu früh stoppt, hat zu wenig Kirchensteuer abgeführt und muss korrigieren. Warte die elektronische Rückmeldung ab.

6. Kirchensteuer bei pauschal versteuertem Arbeitslohn

Nicht jeder Arbeitslohn wird individuell nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen versteuert. Bei der Pauschalierung der Lohnsteuer, etwa bei Minijobs nach § 40a EStG, bei bestimmten Sachzuwendungen oder bei kurzfristig Beschäftigten, übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal und ohne individuelle Merkmale. Hier stellt sich die Frage: Fällt dann überhaupt Kirchensteuer an, wenn man die Konfession des einzelnen Mitarbeiters gar nicht heranzieht?

Die Antwort ist ja, und du hast zwei Wege. Das Lohnsteuer-Handbuch des Bundesfinanzministeriums regelt die Kirchensteuer bei Pauschalierung in einem eigenen Anhang.

Vereinfachtes Verfahren mit ermäßigtem Pauschsatz

Im vereinfachten Verfahren berechnest du auf die gesamte pauschale Lohnsteuer einen ermäßigten Kirchensteuersatz, und zwar für alle pauschal versteuerten Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob der Einzelne überhaupt einer Kirche angehört. Der ermäßigte Satz trägt pauschal dem Umstand Rechnung, dass eben nicht alle Empfänger kirchensteuerpflichtig sind, deshalb liegt er deutlich unter den regulären 8 oder 9 Prozent. Er ist nach Bundesland gestaffelt:

Bundesland Pauschsatz Kirchensteuer (vereinfachtes Verfahren)
Hamburg 4 % der pauschalen Lohnsteuer
Baden-Württemberg 4,5 % der pauschalen Lohnsteuer
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen 5 % der pauschalen Lohnsteuer
Niedersachsen, Schleswig-Holstein 6 % der pauschalen Lohnsteuer
Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland 7 % der pauschalen Lohnsteuer

Nachweisverfahren für gemischte Belegschaften

Alternativ kannst du das Nachweisverfahren wählen. Dabei weist du für jeden pauschal versteuerten Arbeitnehmer einzeln nach, ob er kirchensteuerpflichtig ist. Für konfessionslose Mitarbeiter fällt dann gar keine Kirchensteuer an, für die kirchensteuerpflichtigen wird der reguläre Hebesatz von 8 oder 9 Prozent auf den jeweiligen Anteil der pauschalen Lohnsteuer angesetzt. Das ist mehr Verwaltungsaufwand, lohnt sich aber, wenn der überwiegende Teil deiner pauschal besteuerten Kräfte keiner Kirche angehört. Du musst dich nicht generell festlegen: Die Wahl zwischen vereinfachtem Verfahren und Nachweisverfahren kannst du pro Anmeldungszeitraum und sogar pro Pauschalierungstatbestand unterschiedlich treffen.

Praxis bei Minijobs: Bei einer Vielzahl kleiner Aushilfen ist das vereinfachte Verfahren in der Regel der unkompliziertere Weg, weil du keine Einzelnachweise führen musst. Wie die Pauschalabgaben bei geringfügiger Beschäftigung insgesamt zusammenspielen, erklären wir auf der Seite zur Minijob-Abrechnung für Arbeitgeber.

7. Kappung der Kirchensteuer bei Hochverdienern

Weil die Kirchensteuer als prozentualer Zuschlag zur Lohn- und Einkommensteuer steigt, würde sie bei sehr hohen Einkommen wegen des progressiven Steuertarifs überproportional zunehmen. Genau dem setzen die meisten Bundesländer mit der Kappung eine Grenze. Statt 8 oder 9 Prozent der Steuer wird die Kirchensteuer dann auf einen festen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt, je nach Bundesland zwischen 2,75 und 4 Prozent. Sobald das Einkommen die Kappungsschwelle überschreitet, fällt nur noch dieser gekappte Betrag an.

Für dich als Arbeitgeber ist hier die wichtigste Aussage: Die Kappung greift nicht im laufenden Lohnsteuerabzug. Du berechnest die Kirchensteuer in der monatlichen Abrechnung weiterhin als vollen Zuschlag von 8 oder 9 Prozent auf die Lohnsteuer. Die Begrenzung wird erst später in der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers durch das Finanzamt berücksichtigt. Der betroffene Mitarbeiter bekommt die zu viel gezahlte Kirchensteuer also über seine Steuererklärung zurück, nicht über die Lohnabrechnung.

Eine zweite Besonderheit: In einigen Bundesländern, darunter Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland, wird die Kappung nicht automatisch gewährt, sondern muss vom Steuerpflichtigen beim Finanzamt oder bei der Kirche beantragt werden. In Bayern gibt es überhaupt keine Kappung. Diese Information ist für deine Lohnabrechnung zwar nicht direkt relevant, sie hilft aber, Rückfragen von gut verdienenden Mitarbeitern richtig einzuordnen. Wenn ein Mitarbeiter dich fragt, warum seine Kirchensteuer trotz hohem Gehalt nicht gedeckelt sei, ist die korrekte Antwort: Das wird über die Veranlagung geregelt, nicht über die Gehaltsabrechnung.

Wann ein Steuerberater ran sollte: Die exakten Kappungssätze und ob ein Antrag nötig ist, hängen vom Bundesland und der Konfession ab und ändern sich gelegentlich. Wenn ein gut verdienender Mitarbeiter konkret nach seiner Kappung fragt, ist das eine Frage für seinen eigenen Steuerberater oder die Veranlagung, nicht für die Lohnstelle. Du schuldest im Lohnsteuerabzug nur den vollen, ungedeckelten Zuschlag.

8. Rechenbeispiel: 4.500 Euro Brutto in Berlin

Zum Greifen ein vereinfachtes Beispiel. Ein evangelischer Mitarbeiter, Steuerklasse I, keine Kinder, arbeitet in einer Betriebsstätte in Berlin und verdient 4.500 Euro brutto im Monat. Angenommen, die einbehaltene Lohnsteuer beträgt in diesem Monat 720 Euro. Da Berlin zur 9-Prozent-Gruppe gehört, ergibt sich die Kirchensteuer als Zuschlag auf diese Lohnsteuer:

Position Basis Betrag
Bruttogehalt – 4.500,00 €
Lohnsteuer (Beispielwert) – 720,00 €
Kirchensteuer Berlin 9 % von 720 € 64,80 €
Zum Vergleich: gleiche Lohnsteuer in Bayern 8 % von 720 € 57,60 €

An diesem Beispiel siehst du zwei Dinge. Erstens hängt die Kirchensteuer direkt an der Lohnsteuer, nicht am Brutto. Hätte derselbe Mitarbeiter eine höhere Steuerklasse oder Freibeträge, sänke die Lohnsteuer und damit automatisch die Kirchensteuer. Zweitens macht der eine Prozentpunkt Unterschied zwischen Berlin und Bayern hier 7,20 Euro im Monat aus, das sind über das Jahr rund 86 Euro für einen einzigen Mitarbeiter. Die Lohnsteuer selbst ist hier nur ein angenommener Beispielwert zur Veranschaulichung, die tatsächliche Höhe ermittelt deine Lohnsoftware aus Steuerklasse, Freibeträgen und der amtlichen Lohnsteuertabelle.

9. Typische Fehler in der Abrechnung

In der laufenden Lohnabrechnung ist die Kirchensteuer eigentlich gut automatisierbar, weil ELStAM und Software den größten Teil erledigen. Probleme entstehen fast immer an denselben Stellen. Hier die drei, die uns bei Mandanten am häufigsten begegnen.

Falscher Hebesatz wegen Wohnort statt Betriebsstätte

Wer den Hebesatz nach dem Wohnort des Mitarbeiters statt nach der Betriebsstätte einstellt, rechnet bei verteilten Teams systematisch falsch. Das fällt oft erst in der Lohnsteueraußenprüfung auf, und dann über mehrere Jahre rückwirkend. Prüfe bei jeder neuen Betriebsstätte und bei Umzügen, welcher Satz hinterlegt ist.

Veraltetes Kirchensteuermerkmal nach Austritt

Wenn die monatliche ELStAM-Änderungsliste nicht regelmäßig eingelesen wird, läuft ein alter Kirchensteuerstatus weiter. Im umgekehrten Fall, dem manuellen Stopp auf Zuruf, wird zu früh aufgehört. Beides erzeugt Differenzen. Die Lösung ist banal, aber wirksam: ELStAM-Änderungen jeden Monat verarbeiten und nichts manuell vorwegnehmen.

Kirchensteuer bei Pauschalierung vergessen

Gerade bei Minijobs und Sachzuwendungen wird die pauschale Kirchensteuer leicht übersehen, weil man die Konfession der Aushilfen nicht im Blick hat. Sie fällt aber an, entweder im vereinfachten Verfahren oder über den Nachweis. Wer sie komplett weglässt, hat eine Lücke in der Lohnsteuer-Anmeldung, die bei einer Prüfung teuer werden kann. Wie eine solche Prüfung abläuft und worauf Prüfer achten, erklären wir auf unserer Seite zur Begleitung der Betriebsprüfung.

Ehrlicher Hinweis: Die Hebesätze und das ELStAM-Verfahren sind Standard und gut handhabbar. Knifflig wird es bei der Zuordnung der Betriebsstätte für remote arbeitende Teams und bei der Wahl des richtigen Pauschalierungsverfahrens. Wenn du dir bei einer dieser Konstellationen unsicher bist, klär das einmal sauber mit dem Steuerberater oder gib die Lohnabrechnung an eine spezialisierte Lohnstelle ab, statt es Monat für Monat zu raten.

10. Häufige Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Kirchensteuer im Lohnsteuerabzug 2026?

Kurz: 8 Prozent der Lohnsteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in allen anderen Bundesländern. Berechnungsbasis ist immer die einbehaltene Lohnsteuer, nicht das Bruttogehalt. Maßgeblich für den Satz ist die Betriebsstätte, von der aus abgerechnet wird, nicht der Wohnort des Arbeitnehmers. Diese Sätze sind 2026 unverändert.

Woher weiß ich als Arbeitgeber, ob ein Mitarbeiter kirchensteuerpflichtig ist?

Kurz: Über ELStAM, automatisch. Beim Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale liefert die Finanzverwaltung das Kirchensteuermerkmal mit, zum Beispiel ev für evangelisch oder rk für römisch-katholisch. Du musst die Konfession nicht selbst erfragen, und im Bewerbungsprozess darfst du es auch nicht. Wichtig ist nur, die monatlichen ELStAM-Änderungen regelmäßig einzulesen.

Was passiert nach einem Kirchenaustritt für den Arbeitgeber?

Kurz: Du stoppst den Abzug, sobald ELStAM die Änderung meldet, nicht früher. Der Austritt wirkt je nach Bundesland ab dem Folgemonat der Erklärung oder ab dem Monatsersten danach. Das maßgebliche Datum kommt über die elektronische Rückmeldung. Stoppe den Abzug nie nur auf mündlichen Zuruf des Mitarbeiters, sonst führst du zu wenig ab und musst korrigieren.

Fällt Kirchensteuer auch bei pauschal versteuertem Arbeitslohn an?

Kurz: Ja, und du hast zwei Verfahren zur Wahl. Im vereinfachten Verfahren rechnest du einen ermäßigten Pauschsatz für alle pauschal versteuerten Mitarbeiter, je nach Bundesland zwischen 4 und 7 Prozent der pauschalen Lohnsteuer. Im Nachweisverfahren weist du die Kirchensteuerpflicht einzeln nach und sparst bei überwiegend konfessionslosen Belegschaften. Die Wahl kannst du pro Anmeldungszeitraum treffen.

Was ist die Kappung der Kirchensteuer?

Kurz: Eine Obergrenze für Hochverdiener, die nur über die Veranlagung wirkt. Statt 8 oder 9 Prozent der Steuer wird die Kirchensteuer auf einen festen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens begrenzt, je nach Bundesland zwischen 2,75 und 4 Prozent. Im laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigst du die Kappung nicht, du ziehst den vollen Zuschlag. Die Begrenzung holt sich der Mitarbeiter über seine Steuererklärung. In Bayern gibt es keine Kappung.

11. Fazit

Die Kirchensteuer ist im Lohnsteuerabzug eine der weniger komplizierten Positionen, solange die Grundlagen stimmen. Der Hebesatz beträgt 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg und 9 Prozent im Rest der Republik, gerechnet auf die Lohnsteuer und gebunden an die Betriebsstätte, nicht den Wohnort. Die Konfession liefert ELStAM automatisch, ein Austritt stoppt den Abzug ab dem zurückgemeldeten Stichtag.

Die zwei Stellen, an denen es in der Praxis hakt, sind die richtige Betriebsstätte bei verteilten Teams und die Kirchensteuer auf pauschal versteuerten Lohn. Bei der Pauschalierung lohnt sich der kurze Blick, ob das vereinfachte Verfahren mit ermäßigtem Satz oder das Nachweisverfahren günstiger ist. Die Kappung für Hochverdiener musst du im Abzug gar nicht beachten, sie läuft über die Veranlagung. Wenn du die Lohnabrechnung mit all diesen Details nicht selbst tragen willst, übernehmen wir das. Wie das Auslagern konkret abläuft, liest du auf unserer Seite zur Lohnabrechnung auslagern.

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Tino Werner, HR- & Payroll Manager
Tino Werner HR- & Payroll Manager · Lohnklar

Tino Werner berät seit über 10 Jahren Startups und KMU zu Lohnabrechnung, HR-Aufbau und Payroll-Prozessen und ist erfahrener DATEV-Anwender.