Betriebliche Altersvorsorge: Arbeitgeberpflicht & Lohnabrechnung korrekt eingerichtet

Seit 2022 gilt der 15-%-Pflicht-Zuschuss des Arbeitgebers auf Entgeltumwandlung. Lohnklar richtet Ihre bAV ein, wählt den richtigen Durchführungsweg und rechnet sie monatlich korrekt in DATEV ab, deutschlandweit.

15 % AG-Pflicht seit 2022 5 Durchführungswege DATEV-integriert Entgeltumwandlungspflicht Prüfungsfest
Gesamt: Sicherheit im Alter ✓ Gesetzliche Rente ~48 % Rentenniveau Betriebliche AV Direktversicherung Entgelt- umwandlung 15 % Pflicht AG-Zuschuss seit 2022 Lohnklar richtet ein Private Vorsorge Riester, ETF, etc. Bis 604 € / Monat SV-frei (2025)
15 % Pflicht Arbeitgeberzuschuss seit 2022
5 Wege Durchführungswege zur Auswahl
Bis 604 € SV-frei pro Monat (2025)
10+ Jahre bAV-Erfahrung im Team

bAV für Arbeitgeber: Was Sie wissen müssen

Die betriebliche Altersvorsorge ist keine Kür. Sie ist seit 2002 ein Rechtsanspruch Ihrer Mitarbeitenden. Seit 2022 kommt der Pflicht-Zuschuss hinzu.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bezeichnet alle Leistungen eines Arbeitgebers zur Altersversorgung, Invaliditätssicherung oder Hinterbliebenenversorgung. Grundlage ist das Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Der Arbeitnehmer hat das Recht, einen Teil seines Bruttogehalts steuer- und sozialversicherungsfrei in einen bAV-Vertrag umzuwandeln, die sogenannte Entgeltumwandlung.

Warum ist der 15 %-Zuschuss seit 2022 Pflicht?

Durch die Reform des BetrAVG (Betriebsrentenstärkungsgesetz 2018, vollständig ab 2022) ist der Arbeitgeber verpflichtet, 15 Prozent seiner Sozialversicherungsersparnis als Zuschuss an die bAV des Arbeitnehmers weiterzugeben. Dieser Pflicht-Zuschuss gilt für alle neu abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen seit 2019 und für alle bestehenden Verträge seit dem 1. Januar 2022. Ignorieren Sie diese Pflicht, haften Sie persönlich für Nachzahlungen und Verzugszinsen.

Was passiert bei falscher Umsetzung?

Falsch eingerichtete bAV-Verträge führen bei Betriebsprüfungen zu Nachforderungen von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, rückwirkend für bis zu vier Jahre. Hinzu kommen Säumniszuschläge. In schwerwiegenden Fällen kann das Finanzamt auch Haftungsbescheide gegenüber der Geschäftsführung erlassen. Lohnklar richtet Ihre bAV von Anfang an rechtssicher ein und dokumentiert alle Vertragsgrundlagen prüfungsfest.

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Fehlender Zuschuss = Nachzahlung + Verzugszinsen

Wer den 15-%-Pflicht-Zuschuss nicht zahlt, riskiert rückwirkende Nachforderungen für bis zu vier Jahre, zuzüglich Verzugszinsen. Die Haftung liegt beim Arbeitgeber.

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Falsche Lohnart = Prüfungsrisiko

Werden bAV-Beiträge in DATEV mit der falschen Lohnart gebucht, entsteht ein Buchungsfehler, der bei der Lohnsteueraußenprüfung oder Sozialversicherungsprüfung aufgedeckt wird. Die Folge: Nachversteuerung des gesamten Betrags.

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Kein Konzept = Mitarbeiterfluktuation

Unternehmen ohne bAV verlieren zunehmend qualifizierte Bewerber an Arbeitgeber, die ein strukturiertes Altersvorsorge-Angebot haben. Die bAV ist heute ein Standard-Erwartungswert vieler Kandidaten.

Die 5 Durchführungswege der bAV

Das Betriebsrentengesetz definiert fünf Wege zur betrieblichen Altersvorsorge. Für KMU ist die Direktversicherung in den meisten Fällen die beste Wahl.

2
Pensionskasse

Kollektive Versicherungslösung, häufig branchenspezifisch. Günstigere Beiträge durch Kollektivverträge. Geeignet für Unternehmen, die einer bestehenden Branchenpensionskasse angehören oder beitreten können.

Kollektivlösung, oft günstigere Konditionen

3
Pensionsfonds

Kapitalmarktorientierte Anlage mit höherem Renditepotenzial als klassische Versicherungslösungen. Geregelt unter Aufsicht der BaFin. Für Unternehmen, die renditeorientierte Vorsorge bevorzugen.

Kapitalmarktrendite, höheres Potenzial

4
Unterstützungskasse

Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Besonders geeignet für höhere Versorgungsbeträge und Führungskräfte. Keine Beitragsbemessungsgrenzen für steuerfreie Einzahlungen. Komplexer in der Verwaltung.

Für Führungskräfte und höhere Beträge

Was Lohnklar für Ihre bAV übernimmt

Konzept, DATEV-Setup, monatliche Abrechnung, Versicherermeldungen und Dokumentation – alles beim selben Team.

bAV-Konzept gemeinsam aufsetzen Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihrem Versicherungspartner ein Konzept, das zu Ihrer Belegschaft, Branche und Vergütungsstruktur passt.
Lohnarten in DATEV korrekt anlegen Einrichtung aller bAV-Lohnarten steuer- und SV-korrekt: Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss, Beitrags- und Lohnarten-Zuordnung.
Monatliche Abrechnung der Beiträge Korrekte monatliche Verarbeitung aller bAV-Beiträge in der Lohnabrechnung, inkl. Überwachung der steuer- und SV-freien Grenzen.
Meldungen an den Versicherer Weitergabe der relevanten Beitragsdaten an den Versicherer, Kommunikation bei Vertragsänderungen, Eintritte und Austritte von Mitarbeitenden.
Dokumentation für Betriebsprüfung Vollständige Dokumentation: Entgeltumwandlungsvereinbarungen, Rechtsgrundlagen, Buchungsbelege, alles prüfungsfest abgelegt.
Jahresüberprüfung auf Rechtsänderungen Jährliche Anpassung der Beitragsgrenzen (BBG), steuerlicher Parameter und gesetzlicher Anforderungen. Sie müssen sich um Rechtsänderungen nicht kümmern.

bAV einrichten in 4 Schritten

Analyse, Modellwahl, DATEV-Setup, laufende Abwicklung: vier Schritte, klare Verantwortlichkeiten.

1
Analyse vorhandener Versicherungen

Wir prüfen, ob bereits bAV-Verträge bestehen, ob der Pflicht-Zuschuss korrekt gezahlt wird und welcher Durchführungsweg zu Ihrer Mitarbeiterstruktur und Branche passt.

2
bAV-Modell wählen

Auswahl des Durchführungswegs in Abstimmung mit Ihrem Versicherungspartner. Für KMU empfehlen wir in der Regel die Direktversicherung: einfach, prüfungsfest, verwaltungsarm.

3
Lohnarten-Setup in DATEV

Korrekte Einrichtung aller Lohnarten für Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss. Prüfungsfeste Dokumentation der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung.

4
Monatliche Abwicklung

Laufende Lohnabrechnung mit korrekter Erfassung der bAV-Beiträge, Meldungen an den Versicherer und jährlicher Überprüfung der gesetzlichen Freigrenzen.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge

Alles, was Arbeitgeber vor der Einführung der bAV wissen müssen.

Müssen Arbeitgeber die bAV aktiv anbieten?
Arbeitgeber sind nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) verpflichtet, ihren Arbeitnehmenden die Möglichkeit der Entgeltumwandlung anzubieten, wenn diese darum bitten. Es besteht kein genereller Zwang, die bAV von sich aus aktiv einzuführen. In der Praxis erwarten Mitarbeitende das Angebot aber zunehmend als selbstverständlich.

Arbeitgeber, die auf eine Anfrage zur Entgeltumwandlung nicht reagieren oder keinen geeigneten Durchführungsweg anbieten können, verstoßen gegen das BetrAVG und riskieren Haftungsansprüche. Seit 2022 kommt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auf die Beiträge zur Entgeltumwandlung hinzu, der ebenfalls rechtlich durchsetzbar ist.

Lohnklar empfiehlt, die bAV nicht erst auf Anfrage, sondern als festen Bestandteil der Vergütungsstrategie einzuführen. Das stärkt die Arbeitgeberattraktivität, vermeidet Haftungsrisiken und gibt der HR-Abteilung ein strukturiertes Konzept an die Hand, das für alle Mitarbeitenden gilt.
Wie hoch ist der Pflicht-Zuschuss des Arbeitgebers seit 2022?
Seit dem 1. Januar 2022 gilt für alle neu abgeschlossenen und alle bestehenden Entgeltumwandlungsvereinbarungen ein gesetzlicher Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent. Dieser Zuschuss ist verpflichtend, sofern der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Die Logik dahinter: Der Arbeitnehmer wandelt Bruttogehalt in Altersvorsorge um. Dadurch sinken seine sozialversicherungspflichtigen Einkünfte, was auch den Arbeitgeber bei seinen Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Diese Ersparnis, mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags, muss an die bAV des Arbeitnehmers weitergegeben werden.

In der Praxis bedeutet das: Bei einer monatlichen Entgeltumwandlung von 200 Euro muss der Arbeitgeber mindestens 30 Euro als Zuschuss dazulegen. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze: Der Zuschuss kann auch freiwillig höher ausfallen, was als zusätzliches Bindungsinstrument eingesetzt werden kann. Lohnklar stellt sicher, dass dieser Zuschuss korrekt in DATEV erfasst und monatlich prüfungsfest abgerechnet wird.
Welcher Durchführungsweg ist für KMU am besten geeignet?
Für die meisten KMU ist die Direktversicherung der am besten geeignete Durchführungsweg. Sie ist verwaltungsarm, gut verständlich und wird von nahezu allen Lebensversicherern angeboten. Der Arbeitgeber schließt eine Versicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab, die Verwaltung liegt vollständig beim Versicherer. Das entlastet die HR-Abteilung erheblich.

Die Pensionskasse ist eine sinnvolle Alternative, wenn ein Unternehmen bereits einer branchenspezifischen Pensionskasse angehört oder Sammelverträge mit günstigeren Konditionen anbieten kann. Pensionsfonds eignen sich für Unternehmen, die eine kapitalmarktorientierte Anlage bevorzugen und bereit sind, ein höheres Renditepotenzial mit etwas mehr Volatilität zu verbinden.

Unterstützungskassen sind vor allem für Führungskräfte und höhere Versorgungsvolumina interessant, da sie nicht an die Beitragsbemessungsgrenzen gebunden sind. Direktzusagen empfehlen wir KMU grundsätzlich nicht: Sie sind bilanziell wirksam, erfordern Rückstellungen und stellen ein erhebliches Haftungsrisiko dar, das kleine und mittelständische Unternehmen selten tragen können. Lohnklar berät Sie bei der Auswahl und übernimmt die lohnabrechnerische Umsetzung vollständig.
Wie wird die bAV in der Lohnabrechnung abgerechnet?
Die Abrechnung der betrieblichen Altersvorsorge in der Lohnabrechnung erfordert die korrekte Einrichtung von Lohnarten in DATEV, die sowohl die steuerliche als auch die sozialversicherungsrechtliche Behandlung vollständig abbilden. Beiträge zur Direktversicherung im Wege der Entgeltumwandlung sind bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West (2025: bis zu 3.864 Euro jährlich, entspricht 322 Euro monatlich) steuer- und sozialversicherungsfrei.

Zusätzlich können weitere 4 Prozent der BBG ausschließlich steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig gewährt werden, sofern keine Pauschalversteuerung nach § 40b EStG genutzt wird. Der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent wird als separate Lohnart mit eigener Kennzeichnung erfasst.

In DATEV werden für jeden Mitarbeitenden mit bAV die entsprechenden Lohnarten aktiviert, die Beitragshöhe gepflegt und die monatlichen Buchungen erzeugt. Lohnklar übernimmt diese Einrichtung vollständig und stellt sicher, dass alle Lohnarten den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, auch bei Änderungen der Beitragsbemessungsgrenzen zum Jahresbeginn.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet (Portabilität)?
Das Betriebsrentengesetz regelt die Portabilität der bAV klar und schützt die Ansprüche ausscheidender Mitarbeitender. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen aus, hat er das Recht, seine gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften mitzunehmen. Bei der Direktversicherung kann der ausscheidende Mitarbeiter den Versicherungsvertrag in der Regel auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder privat weiterführen.

Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften bestehen nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Mindestalter von 21 Jahren bei Zusage der bAV. Arbeitgeberbeiträge, die vor der Unverfallbarkeitsschwelle liegen, können beim Ausscheiden verfallen, es sei denn, der Arbeitsvertrag sieht günstigere Regelungen vor.

Beim Übergang zu einem neuen Arbeitgeber ist auch ein Wechsel des Durchführungswegs möglich, sofern der neue Arbeitgeber ein anderes System nutzt. Lohnklar begleitet sowohl die lohnabrechnerische Abmeldung beim Ausscheiden eines Mitarbeiters als auch die korrekte Dokumentation für den Versicherer, einschließlich des notwendigen Nachweises über unverfallbare Anwartschaften.
Ist bAV für Minijobber und Auszubildende möglich?
Grundsätzlich steht die betriebliche Altersvorsorge allen Arbeitnehmern offen, also auch Minijobbern und Auszubildenden. Allerdings gelten für Minijobber wichtige Besonderheiten: Da Minijobber pauschal versteuert werden und in der Regel keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten (es sei denn, sie haben auf die Befreiung verzichtet), greifen die üblichen steuer- und SV-Freiheiten bei der Entgeltumwandlung nur eingeschränkt oder gar nicht.

Für Auszubildende ist die bAV grundsätzlich möglich, wird jedoch selten empfohlen, da die Ausbildungsvergütungen vergleichsweise niedrig sind und die Entgeltumwandlung das verfügbare Nettoeinkommen spürbar senken würde. Sinnvoller ist es, für Azubis einen freiwilligen Arbeitgeberbeitrag zu leisten, ohne Entgeltumwandlung zu verlangen.

Lohnklar prüft für Ihre konkrete Mitarbeiterstruktur, welche Regelungen für Minijobber und Auszubildende sinnvoll und rechtssicher umgesetzt werden können. Dabei beachten wir sowohl das Steuerrecht als auch das Sozialversicherungsrecht und das Betriebsrentengesetz, beraten Sie transparent zu den tatsächlichen Vor- und Nachteilen für diese Beschäftigtengruppen.
Was kostet die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge?
Die Kosten für die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge hängen vom gewählten Durchführungsweg, der Anzahl der Mitarbeitenden und dem Umfang der Lohnklar-Leistungen ab. Grundsätzlich unterscheidet man drei Kostenblöcke:

Erstens die laufenden Beiträge, die der Arbeitgeber und/oder der Arbeitnehmer an den Versicherer zahlt: Diese sind individuell vereinbart und unabhängig von Lohnklar. Zweitens den Lohnklar-Service für die lohnabrechnerische Integration in DATEV: Dieser ist bei Kunden, die ihre Lohnabrechnung bereits über Lohnklar abwickeln, in der Regel ohne Zusatzkosten enthalten. Drittens einmalige Einrichtungskosten für das initiale Setup der Lohnarten und Prozesse.

Im Erstgespräch erläutern wir Ihnen transparent, welche Leistungen im Rahmen Ihrer bestehenden oder zukünftigen Lohnabrechnung durch Lohnklar abgedeckt sind und wo gegebenenfalls zusätzliche Aufwände entstehen. Verglichen mit dem Aufwand einer Eigeneinrichtung, inklusive des Fehlerrisikos bei Betriebsprüfungen, ist die professionelle Begleitung durch Lohnklar in der Regel klar wirtschaftlicher.
Wie hoch sind die steuer- und sozialversicherungsfreien Grenzen 2025?
Für das Jahr 2025 gelten folgende steuer- und sozialversicherungsfreie Grenzen für die betriebliche Altersvorsorge: Der Höchstbetrag für Beiträge im Rahmen der Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG beträgt 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze West der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze West liegt 2025 bei 8.050 Euro monatlich, was einem Jahreswert von 96.600 Euro entspricht. 4 Prozent davon sind 3.864 Euro jährlich, also 322 Euro monatlich. Dieser Betrag ist sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei. Darüber hinaus können weitere 4 Prozent der BBG, also nochmals 3.864 Euro jährlich, ausschließlich steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig geleistet werden.

Der Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent auf die Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers ist ebenfalls innerhalb dieser Grenzen steuer- und SV-frei. In der Summe können damit bis zu 604 Euro pro Monat sozialversicherungsfrei für die bAV aufgewendet werden. Lohnklar hält diese Grenzen laufend aktuell und passt die Lohnarten in DATEV bei Änderungen der Beitragsbemessungsgrenze jährlich an.

Ihre bAV: Rechtssicher eingerichtet, monatlich korrekt abgerechnet

Lohnklar übernimmt die komplette lohnabrechnerische Umsetzung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge: vom ersten Konzept bis zur monatlichen Abwicklung in DATEV. Deutschlandweit, 100 % remote.