VWL 2026: Wer muss zahlen, wie viel, welche Anlageformen? Arbeitnehmer-Sparzulage, Tarifvertrag-Pflichten & Lohnabrechnung erklärt.
Vermögenswirksame Leistungen tauchen in fast jedem Einstellungsgespräch auf. "Zahlt ihr VWL?" ist eine der Standardfragen, und die Antwort ist selten so eindeutig, wie man denkt. Manche Arbeitgeber zahlen 40 Euro im Monat, andere 13,29 Euro, wieder andere gar nichts. Ob das rechtlich in Ordnung ist, hängt von einem einzigen Faktor ab: dem Tarifvertrag.
Wer keinen Tarifvertrag hat, entscheidet selbst. Wer einen hat, muss sich daran halten. Und wer das übersieht, bekommt Probleme spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung.
1. Was sind Vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die zweckgebunden in einem vom Arbeitnehmer bestimmten Sparvertrag angelegt werden. Rechtsgrundlage ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG), das seit den 1960er-Jahren in verschiedenen Fassungen existiert und die staatliche Förderung von Arbeitnehmer-Vermögen regelt.
Der gesetzliche Maximalrahmen liegt bei 40 Euro im Monat, also 480 Euro im Jahr. Das ist die Obergrenze dessen, was als VWL förderungswürdig gilt. Zahlt ein Arbeitgeber mehr, ist der übersteigende Betrag zwar erlaubt, aber kein VWL im Sinne des Gesetzes.
Wichtig zu verstehen: VWL sind kein Sachbezug, kein steuerfreier Zuschuss und kein Benefit im engeren Sinne. du bist regulärer Arbeitslohn. Das Besondere ist nur, dass sie nicht auf das Gehaltskonto des Arbeitnehmers fließen, sondern direkt an ein Anlageinstitut überwiesen werden. Der Arbeitnehmer soll nicht in die Versuchung geraten, das Geld für Konsum auszugeben.
Kurzfassung: VWL = Arbeitgeberzuschuss, der direkt in einen Sparvertrag des Arbeitnehmers fließt. Max. 40 Euro/Monat. Sv-pflichtig und lohnsteuerpflichtig. Die staatliche Prämie (Arbeitnehmer-Sparzulage) wird separat beim Finanzamt beantragt.
2. Müssen Arbeitgeber VWL zahlen?
Das ist die Frage, die die meisten Personaler falsch beantworten. Kurze Antwort: Es kommt auf den Tarifvertrag an.
Tarifvertragliche Pflicht
Zahlreiche Branchen-Tarifverträge enthalten Regelungen zu VWL. Einige Beispiele:
- Baugewerbe: 13,29 Euro/Monat für gewerbliche Arbeitnehmer (tariflich festgelegt)
- Metall- und Elektroindustrie: 26,59 Euro/Monat (TV Metall West)
- Einzelhandel: unterschiedlich je Bundesland, meist 6,65 bis 13,29 Euro
- Öffentlicher Dienst (TVöD): 6,65 Euro/Monat
- Kfz-Gewerbe: 13,29 bis 26,59 Euro je nach Tarifgebiet
Gilt ein Tarifvertrag für das Unternehmen, ist der darin festgelegte VWL-Betrag Pflicht. Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber können darunter vereinbaren. Wer tarifgebunden ist, entweder über Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband oder durch allgemeinverbindliche Erklärung des Tarifvertrags, kommt an dieser Pflicht nicht vorbei.
Achtung Allgemeinverbindlichkeit: Einige Tarifverträge sind allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet: Sie gelten auch für Unternehmen, die selbst kein Mitglied im Arbeitgeberverband sind. Wer in einer Branche mit allgemeinverbindlichem TV tätig ist und VWL nicht zahlt, verstößt gegen Tarifrecht.
Freiwillige Leistung ohne Tarifvertrag
Kein Tarifvertrag, keine Pflicht. Arbeitgeber ohne Tarifbindung können VWL zahlen, müssen es aber nicht. Viele tun es trotzdem, weil es ein günstiger Baustein im Gehaltspaket ist. Der Arbeitnehmer bekommt echten Mehrwert (Sparzulage, Vermögensaufbau), der Arbeitgeber zahlt reguläre Sozialversicherungsbeiträge auf den Betrag, hat aber keinen Mehraufwand gegenüber einer normalen Gehaltserhöhung um denselben Betrag.
Wer VWL als freiwillige Leistung einführt, sollte das im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung klar regeln. Sonst entsteht schnell eine betriebliche Übung, die den Anspruch dauerhaft verankert.
3. Anlageformen im Überblick
Der Arbeitnehmer entscheidet, in welche Anlageform seine VWL fließen. Der Arbeitgeber überweist den Betrag dann jeden Monat direkt dorthin. Fünf Anlageformen sind nach dem 5. VermBG zulässig:
| Anlageform | Max. VWL/Monat | Sparzulage | Einkommensgrenze (ledig/verheiratet) | Sperrfrist |
|---|---|---|---|---|
| Bausparvertrag | 40 Euro | 9 % auf max. 470 Euro/Jahr | 17.900 / 35.800 Euro | 7 Jahre |
| Aktienfondssparplan (förderungsfähig) | 40 Euro | 20 % auf max. 400 Euro/Jahr | 20.000 / 40.000 Euro | keine (Mindestanlage 6 Jahre) |
| Tilgung Baufinanzierung | 40 Euro | keine staatliche Prämie | – | – |
| Banksparpläne / Sparverträge | 40 Euro | keine staatliche Prämie | – | – |
| Belegschaftsaktien (eigenes Unternehmen) | 40 Euro | 20 % auf max. 400 Euro/Jahr | 20.000 / 40.000 Euro | 6 Jahre |
In der Praxis wählen die meisten Arbeitnehmer entweder einen Bausparvertrag oder einen Aktienfondssparplan. Bei Bausparverträgen ist die Einkommensgrenze für die Sparzulage deutlich niedriger, weshalb viele Besserverdiener sich für Aktienfonds entscheiden.
Welche Fondssparpläne sind förderungsfähig?
Nicht jeder Aktienfonds qualifiziert sich für die Arbeitnehmer-Sparzulage. Nach dem 5. VermBG muss der Fonds zu mindestens 60 Prozent in Aktien investiert sein. Reine Renten- oder Geldmarktfonds fallen heraus. Die Anbieter kennzeichnen förderungsfähige Produkte in der Regel explizit. Im Zweifel lohnt ein Blick in die Produktunterlagen oder der direkte Anruf beim Fondsanbieter.
4. Arbeitnehmer-Sparzulage 2026: Beträge und Grenzen
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Prämie, die der Arbeitnehmer selbst beim Finanzamt beantragt. Sie erscheint nicht in der Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber stellt lediglich eine VWL-Bescheinigung aus, die der Arbeitnehmer mit seiner Steuererklärung einreicht.
Bausparverträge
Auf VWL-Einzahlungen in Bausparverträge gibt es eine Sparzulage von 9 Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr. Die maximale Prämie beträgt also 42,30 Euro jährlich. Die Einkommensgrenze liegt bei 17.900 Euro zu versteuerndem Einkommen für Ledige und 35.800 Euro für Verheiratete.
Das sind relativ niedrige Schwellen. Wer mehr verdient, hat trotzdem Anspruch auf VWL vom Arbeitgeber, bekommt aber keine staatliche Prämie auf den Bausparvertrag. Viele wechseln dann auf einen Aktienfondssparplan.
Aktienfondssparpläne
Hier ist die Förderquote höher: 20 Prozent auf maximal 400 Euro im Jahr, also bis zu 80 Euro Prämie. Die Einkommensgrenzen sind mit 20.000 Euro (ledig) und 40.000 Euro (verheiratet) großzügiger. Das zu versteuernde Einkommen liegt bei einem Bruttogehalt von 3.500 Euro im Monat je nach Steuerklasse und Abzügen oft darunter.
Praxishinweis: VWL und Arbeitnehmer-Sparzulage sind zwei verschiedene Dinge. VWL zahlt der Arbeitgeber. Die Sparzulage beantragt der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Steuererklärung. Arbeitgeber müssen bis Ende Februar des Folgejahres eine VWL-Bescheinigung ausstellen, damit der Arbeitnehmer die Prämie beantragen kann.
Berechnung: Was kommt tatsächlich an?
Ein Arbeitnehmer mit 40 Euro VWL monatlich in einen Aktienfonds und einem zu versteuernden Einkommen unter 20.000 Euro:
- VWL-Einzahlung: 40 Euro × 12 Monate = 480 Euro/Jahr
- Förderfähiger Betrag: max. 400 Euro/Jahr
- Sparzulage: 400 Euro × 20 % = 80 Euro/Jahr
- Gesamtansparung: 480 Euro + 80 Euro = 560 Euro/Jahr
Dazu kommt die Rendite des Fonds. Über 20 Jahre mit angenommenen 6 Prozent jährlicher Rendite entstehen aus 560 Euro Jahreseinzahlung rund 20.000 Euro Vermögen. Nicht schlecht für etwas, das monatlich automatisch vom Arbeitgeber überwiesen wird. Wer zusätzlich zur VWL ein betriebliches Altersvorsorgepaket einrichten will, kann beide Bausteine kombinieren.
5. VWL in der Lohnabrechnung: So läuft es praktisch
Der Prozess ist klarer als er klingt, aber er hat einige Fallstricke.
Schritt 1: Arbeitnehmer legt Anlagevertrag vor
Erst wenn der Arbeitnehmer einen VWL-fähigen Vertrag abgeschlossen hat und die Vertragsunterlagen (BIC, IBAN des Anlageinstituts, Vertragsnummer) vorlegt, kann der Arbeitgeber mit den Überweisungen beginnen. Es gibt keine gesetzliche Frist, bis wann ein neuer Mitarbeiter das tun muss. In der Praxis hat der Arbeitgeber nach Vorlage eine angemessene Zeit (meist ein bis zwei Monate), um die Zahlung einzurichten.
Schritt 2: Erfassung in der Lohnbuchhaltung
VWL werden als eigene Lohnart im Abrechnungssystem hinterlegt. Wichtig: du bist sozialversicherungspflichtig. Das ist der häufigste Irrtum. Anders als steuerfreie Sachbezüge oder pauschalversteuerte Leistungen unterliegen VWL dem vollen SV-Beitragsrecht. Arbeitgeber zahlen also auch Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auf den VWL-Betrag.
Beispiel: 40 Euro VWL kosten den Arbeitgeber effektiv rund 56 Euro, wenn man den Arbeitgeberanteil zur SV (ca. 20,5 %) hinzurechnet.
Schritt 3: Überweisung ans Anlageinstitut
Der VWL-Betrag wird nicht auf das Gehaltskonto des Arbeitnehmers überwiesen, sondern direkt an das Anlageinstitut. Der Arbeitnehmer sieht den Betrag trotzdem in seiner Lohnabrechnung, weil er als Lohnbestandteil ausgewiesen wird. Er taucht als Abzugsposition auf ("Zahlung an Anlageinstitut"), sodass der Netto-Auszahlungsbetrag auf dem Gehaltskonto entsprechend geringer ist.
Schritt 4: VWL-Bescheinigung am Jahresende
Bis Ende Februar des Folgejahres muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine VWL-Bescheinigung ausstellen. Darauf stehen: eingezahlte Beträge, das Anlageinstitut, die Vertragsnummer und die Art der Anlage. Diese Bescheinigung braucht der Arbeitnehmer für die Steuererklärung, um die Arbeitnehmer-Sparzulage zu beantragen.
Häufiger Fehler in DATEV und anderen Systemen: VWL werden manchmal versehentlich als steuerfreier Zuschuss angelegt. Das ist falsch. Die korrekte Einordnung ist sv-pflichtig und lohnsteuerpflichtig. Sonst entstehen Nachforderungen bei der nächsten Betriebsprüfung.
6. VWL und betriebliche Altersvorsorge kombinieren
Eine Frage, die häufig gestellt wird: Kann man VWL in eine bAV einzahlen? Die kurze Antwort: Nein, nicht direkt. Die längere Antwort: Beides kann nebeneinander bestehen, aber sie sind nicht austauschbar.
Warum VWL und bAV getrennt bleiben
bAV profitiert von der Steuer- und SV-Freiheit im Rahmen des BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz). VWL sind hingegen sv-pflichtig und steuerpflichtig. Würde man VWL direkt in eine bAV-Direktversicherung einzahlen, ginge der bAV-Steuervorteil verloren, weil das Finanzamt die Einzahlung als regulären Lohn behandeln würde.
Wer beides will, muss zwei separate Verträge führen: einen bAV-Vertrag (Direktversicherung, Pensionskasse oder ähnliches) und einen separaten VWL-Vertrag (Bausparvertrag oder Fondssparplan).
Was sinnvoll kombinierbar ist
Wenn ein Arbeitgeber sowohl VWL zahlt als auch den Pflicht-Arbeitgeberzuschuss zur bAV (15 Prozent bei Entgeltumwandlung nach BRSG), entstehen für den Arbeitnehmer zwei separate Sparstränge:
- VWL: Kurzfristiger Vermögensaufbau, staatliche Sparzulage, direkter Zugriff nach Sperrfrist
- bAV: Altersvorsorge, steuer- und sv-frei in der Ansparphase, Auszahlung erst ab 62
Beide ergänzen sich gut. Der Haken ist, dass beides separate Verwaltung erfordert. Der Arbeitgeber muss zwei Überweisungen einrichten und zwei unterschiedliche Bescheinigungen ausstellen.
Tipp für kleinere Arbeitgeber: Wenn Ressourcen begrenzt sind, zuerst die gesetzliche bAV-Pflicht erfüllen (Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung), dann VWL als freiwillige Ergänzung einführen. Die Reihenfolge spielt steuerrechtlich keine Rolle.
7. Häufige Fehler bei VWL
In der Praxis tauchen immer wieder dieselben Fehler auf. Manche sind Unwissenheit, andere Nachlässigkeit.
Fehler 1: VWL trotz Tarifvertrag nicht zahlen
Viele Unternehmen wissen schlicht nicht, dass ihr Tarifvertrag VWL-Pflicht enthält. Das gilt besonders für Betriebe, die sich zwar nicht aktiv im Arbeitgeberverband engagieren, aber durch allgemeinverbindliche Erklärung dennoch tarifgebunden sind. Die Konsequenz: Nachzahlungsansprüche für bis zu drei Jahre, plus SV-Nachforderungen bei der Betriebsprüfung.
Fehler 2: Falsche Anlageform akzeptieren
Nicht jede Sparform, die ein Arbeitnehmer vorlegt, ist VWL-tauglich. Tagesgeldkonten, private Lebensversicherungen ohne VWL-Zulassung oder klassische Girokonto-Überweisungen erfüllen die Anforderungen des 5. VermBG nicht. Der Arbeitgeber muss den Anlagevertrag prüfen, bevor er überweist.
Fehler 3: Kein Nachweis der Vertragsdaten
Wenn ein Arbeitnehmer sagt "Überweist einfach an meine IBAN", ist das kein VWL. VWL müssen an ein Anlageinstitut gehen, das den Betrag einem bestimmten Sparvertrag zuordnet. Ohne Vertragsnummer und Anlageinstitutskennung gibt es keine VWL-Bescheinigung, keine Sparzulage und im Zweifel Diskussionen bei der Betriebsprüfung.
Fehler 4: SV-Pflicht ignorieren
Immer wieder werden VWL irrtümlich wie steuerfreie Sachbezüge behandelt. Das ist falsch. Der volle SV-Beitrag fällt an, und zwar auf den vollen VWL-Betrag, nicht erst oberhalb einer Freigrenze. Wer das jahrelang falsch abrechnet, hat bei der Betriebsprüfung ein Problem.
Fehler 5: VWL-Bescheinigung vergessen
Die Jahresbescheinigung für den Arbeitnehmer ist keine Kür, sondern Pflicht. Ohne sie kann der Arbeitnehmer die Sparzulage nicht beantragen. Es gibt keine gesetzliche Bußgeldvorschrift dafür, aber es gibt verärgerte Mitarbeiter und im Extremfall Schadenersatzansprüche, wenn die Sparzulage durch die verspätete Bescheinigung verloren geht.
Fehler 6: VWL-Betrag in der Abrechnung falsch ausweisen
VWL erscheinen in der Lohnabrechnung als Lohnbestandteil (Plus) und gleichzeitig als Abzug (Zahlung an Anlageinstitut). Wer nur den Abzug bucht, zeigt keinen Lohn. Wer nur den Lohn zeigt, überweist aber nichts ans Anlageinstitut, hat ein anderes Problem. Beides muss in der Abrechnung sauber dargestellt sein.
VWL korrekt abrechnen lassen?
Wir prüfen, ob ein Tarifvertrag VWL-Pflicht für euer Unternehmen vorsieht, und rechnen alle Leistungen korrekt ab.
30-min-Gespräch vereinbaren8. FAQ
Nicht grundsätzlich. Ob ein Arbeitgeber VWL zahlen muss, hängt vom anwendbaren Tarifvertrag ab. Viele Branchen-Tarifverträge (z.B. Bau, Metall, Einzelhandel) verpflichten zur Zahlung, teils bis zu 40 Euro monatlich. Ohne Tarifvertrag entscheidet der Arbeitgeber selbst, ob und wie viel er freiwillig zahlt. Einige Tarifverträge sind allgemeinverbindlich erklärt, sodass die Pflicht auch ohne Verbandsmitgliedschaft gilt.
Bei Bausparverträgen: 9 Prozent auf max. 470 Euro im Jahr, also maximal 42,30 Euro Prämie. Einkommensgrenze: 17.900 Euro (ledig) bzw. 35.800 Euro (verheiratet) zu versteuerndes Einkommen. Bei Aktienfondssparplänen: 20 Prozent auf max. 400 Euro, also max. 80 Euro. Einkommensgrenze: 20.000 Euro (ledig) bzw. 40.000 Euro (verheiratet). Die Prämie wird über die Steuererklärung beantragt.
Ja. VWL sind regulärer Arbeitslohn und unterliegen der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht. Das unterscheidet sie von steuerfreien Sachbezügen oder pauschalversteuerten Leistungen. Arbeitgeber zahlen auf den VWL-Betrag den vollen Arbeitgeberanteil zur SV. In der Lohnabrechnung erscheinen VWL als Bruttolohnbestandteil, werden aber direkt ans Anlageinstitut überwiesen.
Ja, beides ist unabhängig voneinander. VWL fließen in einen separaten Sparvertrag (Bausparer, Fondssparplan), bAV in eine Direktversicherung oder Pensionskasse. du kannst nicht ineinander umgewandelt werden, ohne die jeweiligen Steuervorteile zu verlieren. Wer beides will, braucht zwei separate Verträge und zwei Überweisungen durch den Arbeitgeber.
Der Anspruch des Arbeitnehmers bleibt bestehen. Er kann rückwirkend bis zu drei Jahre Nachzahlung fordern. Bei Betriebsprüfungen entstehen zusätzliche Nachforderungen, weil SV-Beiträge auf die nicht gezahlten VWL fehlen. Arbeitgeber, die systematisch gegen Tarifverträge verstoßen, können außerdem arbeitsrechtliche und öffentlich-rechtliche Konsequenzen bekommen.