Der Soli beträgt weiterhin 5,5 Prozent auf die Lohnsteuer, ist aber seit 2021 für rund 90 Prozent der Lohnsteuerzahler durch eine hohe Freigrenze entfallen. Für die meisten deiner Mitarbeiter ziehst du also keinen Soli ein. Voll fällig bleibt er bei pauschal versteuertem Arbeitslohn und bei der Körperschaftsteuer von GmbH und UG. Im Lohnsteuerabzug prüft das Lohnprogramm das automatisch über die Lohnsteuertabelle und ELStAM, du musst nichts manuell berechnen.
1. Was der Soli ist und warum er Arbeitgeber betrifft
Der Solidaritätszuschlag ist keine eigenständige Steuer auf das Gehalt, sondern eine Ergänzungsabgabe, die auf eine andere Steuer aufschlägt. Konkret werden 5,5 Prozent auf die festgesetzte Lohnsteuer beziehungsweise Einkommensteuer erhoben. Die Rechtsgrundlage ist das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG). Eingeführt wurde er 1991, dauerhaft ab 1995, ursprünglich zur Finanzierung der deutschen Einheit.
Für dich als Arbeitgeber ist der Soli deshalb relevant, weil du ihn im Rahmen des Lohnsteuerabzugs zusammen mit Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer von deinen Mitarbeitern einbehältst und an das Finanzamt abführst. Du berechnest also nicht nur die Lohnsteuer, sondern prüfst auch, ob auf diese Lohnsteuer ein Soli anfällt. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Lohnsteuerverfahren in den §§ 38 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit dem SolzG.
Wichtig zur Einordnung: Der Soli wird nicht auf das Bruttogehalt berechnet, sondern auf die Lohnsteuer. Ein Mitarbeiter mit 3.000 Euro brutto zahlt also nicht 5,5 Prozent von 3.000 Euro, sondern 5,5 Prozent von der Lohnsteuer, die für diese 3.000 Euro anfällt. Und genau hier liegt der Grund, warum der Soli für die meisten Beschäftigten heute bei null Euro liegt.
Merksatz: Soli = 5,5 Prozent auf die Lohnsteuer, nicht auf das Brutto. Solange die Lohnsteuer eines Mitarbeiters unter der Freigrenze bleibt, fällt für ihn gar kein Soli an.
2. Die Teilabschaffung 2021: Was sich geändert hat
Zum 1. Januar 2021 wurde der Soli für den Großteil der Steuerzahler abgeschafft, allerdings nicht gestrichen, sondern über eine deutlich angehobene Freigrenze faktisch entfernt. Seitdem zahlt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums die große Mehrheit der Lohnsteuerzahler keinen Soli mehr. In der öffentlichen Kommunikation ist häufig von rund 90 Prozent die Rede.
Der entscheidende Punkt für die Praxis: Der Soli wurde nicht für alle gestrichen. Er bleibt für Gutverdiener bestehen, deren Lohnsteuer über der Freigrenze liegt, und er bleibt in voller Höhe bei bestimmten Sonderfällen wie der pauschalen Lohnsteuer und der Körperschaftsteuer. Wer also liest, der Soli sei abgeschafft, liegt nur für den Normalfall richtig.
Im März 2025 hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 26. März 2025, Az. 2 BvR 1505/20) die Weitererhebung des Soli als verfassungsgemäß bestätigt. Das Gericht hat entschieden, dass die Ergänzungsabgabe weiter erhoben werden darf, solange ein wiedervereinigungsbedingter Finanzbedarf besteht, mahnte aber eine Beobachtungspflicht des Gesetzgebers an. Bereits 2023 hatte der Bundesfinanzhof in dieselbe Richtung entschieden. Für dich heißt das: Der Soli ist auch 2026 ein dauerhaftes Element der Lohnabrechnung, kein Auslaufmodell, das du ignorieren könntest.
3. Die Soli-Freigrenze 2026 in Zahlen
Die Freigrenze wird jährlich angehoben, parallel zum Grundfreibetrag und zum Tarifverlauf der Einkommensteuer. Maßgeblich ist nicht das Gehalt, sondern die festgesetzte Jahres-Einkommensteuer (bei Veranlagung) beziehungsweise die Jahres-Lohnsteuer (im Lohnsteuerabzug).
Für 2026 gelten laut Solidaritätszuschlaggesetz folgende Jahreswerte: Bis zu einer Einkommensteuer von 20.350 Euro bei Einzelveranlagung und 40.700 Euro bei Zusammenveranlagung wird kein Soli erhoben (Nullzone). Erst oberhalb dieser Grenze setzt er ein, zunächst gleitend, später mit vollen 5,5 Prozent.
Für den Lohnsteuerabzug ist die monatliche Betrachtung wichtiger. Hier rechnet das Lohnprogramm mit monatlichen Freigrenzen, abgeleitet aus den Jahreswerten und unter Berücksichtigung der Steuerklasse. Die monatliche Soli-Freigrenze 2026 beträgt:
| Lohnzahlungszeitraum | Steuerklasse III | Steuerklassen I, II, IV, V, VI |
|---|---|---|
| Monatliche Lohnsteuer bis | 3.391,67 € | 1.695,83 € |
| Soli darunter | 0,00 € | 0,00 € |
Diese Zahlen sind keine Gehaltsgrenzen, sondern Grenzen für die Lohnsteuer. Eine monatliche Lohnsteuer von 1.695,83 Euro entspricht je nach Steuerklasse und persönlichen Verhältnissen erst einem recht hohen Bruttogehalt. In der Praxis bedeutet das: Für einen typischen Mitarbeiter in Steuerklasse I oder IV mit einem Gehalt im Bereich von, sagen wir, 3.000 bis 6.000 Euro brutto fällt regelmäßig kein Soli an. Erst deutlich darüber wird die Grenze gerissen.
Wenn du es genau brauchst: Die offiziellen monatlichen Freigrenzen und der gesamte Tarifverlauf stehen im amtlichen Lohnsteuer-Handbuch beim Bundesfinanzministerium. Verlasse dich für die Berechnung aber auf dein zertifiziertes Lohnprogramm, dort sind die Tabellen jährlich aktualisiert hinterlegt.
4. Soli im Lohnsteuerabzug: So läuft es automatisch
Die gute Nachricht für die tägliche Lohnarbeit: Du musst die Soli-Freigrenze nicht selbst im Kopf haben und auch nicht manuell prüfen. Der Solidaritätszuschlag wird im Lohnsteuerabzug automatisch über die Lohnsteuertabelle und die ELStAM-Daten berücksichtigt. Jedes zertifizierte Lohnprogramm, ob DATEV LODAS, Sage oder Personio, hat die aktuellen Freigrenzen hinterlegt.
Der Ablauf in jeder Abrechnung sieht vereinfacht so aus: Das Programm ruft über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) die Steuerklasse, etwaige Kinderfreibeträge und eingetragene Freibeträge ab. Daraus berechnet es die monatliche Lohnsteuer. Dann prüft es, ob diese Lohnsteuer über der Soli-Freigrenze liegt. Liegt sie darunter, ist der Soli null. Liegt sie darüber, berechnet es den Soli, in der Gleitzone abgemildert, oberhalb mit vollen 5,5 Prozent.
Daraus folgt aber auch eine klare Verantwortung für dich: Stimmen die Stammdaten nicht, stimmt auch der Soli nicht. Wenn ein Mitarbeiter in der falschen Steuerklasse geführt wird oder ein Freibetrag fehlt, kann das die Lohnsteuer und damit den Soli verzerren. Saubere Stammdaten und ein korrekter ELStAM-Abruf sind also die eigentliche Arbeit. Genau diesen Teil übernehmen wir, wenn du deine Lohnabrechnung auslagern möchtest.
5. Die Gleitzone oberhalb der Freigrenze
Direkt oberhalb der Freigrenze springt der Soli nicht abrupt auf 5,5 Prozent. Stattdessen gibt es eine Gleitzone (auch Milderungszone genannt), in der er langsam ansteigt. Das verhindert, dass ein Mitarbeiter, der die Freigrenze nur um wenige Euro überschreitet, sofort den vollen Soli zahlen muss. Ohne diese Gleitzone würde ein kleiner Gehaltszuwachs überproportional belasten.
Technisch funktioniert die Gleitzone über eine Begrenzung: In diesem Bereich darf der Soli einen bestimmten Anteil der Differenz zwischen der Lohnsteuer und der Freigrenze nicht überschreiten. Mit steigender Lohnsteuer nähert sich der effektive Soli-Satz dann schrittweise den regulären 5,5 Prozent an. Erst oberhalb der Gleitzone wird der volle Satz fällig.
Für die Praxis musst du diese Mechanik nicht selbst nachrechnen. Wichtig ist nur das Verständnis: Wenn auf der Abrechnung eines gut verdienenden Mitarbeiters ein kleiner, mit dem Gehalt wachsender Soli-Betrag auftaucht, ist das kein Fehler, sondern die Gleitzone in Aktion. Erst bei sehr hohen Gehältern erreicht der Soli den vollen Wert von 5,5 Prozent der Lohnsteuer.
Beispielhafte Einordnung: Bei einem Single in Steuerklasse I greift die volle Soli-Belastung erst bei einem Bruttojahresgehalt im sechsstelligen Bereich. Zwischen Freigrenze und vollem Satz liegt die Gleitzone, in der die Belastung gedämpft ist. Die exakten Schwellen ändern sich jährlich mit dem Steuertarif.
6. Voll fällig: pauschal versteuerter Arbeitslohn
Jetzt kommt der Teil, der in der Lohnpraxis am häufigsten übersehen wird. Die Freigrenze gilt nur für die individuell nach Steuerklasse berechnete Lohnsteuer. Sie gilt nicht für pauschal versteuerten Arbeitslohn. Immer wenn du als Arbeitgeber die Lohnsteuer pauschal ermittelst, werden auf diese Pauschalsteuer weiterhin 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag fällig, unabhängig vom übrigen Gehalt des Mitarbeiters.
Typische Fälle pauschaler Lohnsteuer, bei denen der Soli mitläuft:
- Pauschalierung mit 25 Prozent, etwa bei kurzfristiger Beschäftigung, bestimmten Sachzuwendungen oder Erholungsbeihilfen
- Pauschalierung mit 15 Prozent, etwa bei Fahrtkostenzuschüssen zum Arbeitsweg
- Pauschsteuer nach § 37b EStG mit 30 Prozent für betrieblich veranlasste Sachzuwendungen und Geschenke an Mitarbeiter oder Geschäftspartner
Auf all diese Pauschalsteuern schlägst du 5,5 Prozent Soli auf. Beispiel: Du pauschalierst eine Sachzuwendung mit 30 Prozent, die Pauschalsteuer beträgt 300 Euro. Darauf fallen 16,50 Euro Soli an (5,5 Prozent von 300 Euro). Das ist betragsmäßig klein, aber es ist eine echte Pflicht, und in einer Lohnsteueraußenprüfung wird genau das gegengerechnet.
Häufiger Stolperstein: Wer pauschal versteuert, denkt oft, mit dem Soli sei man wegen der Freigrenze durch. Das ist falsch. Bei pauschaler Lohnsteuer nach festen Sätzen gibt es keine Freigrenze, der Soli von 5,5 Prozent läuft immer mit. Im Lohnprogramm ist das korrekt hinterlegt, problematisch wird es nur, wenn pauschale Vorgänge außerhalb des Programms abgerechnet werden.
Sonderfall Minijob: Pauschsteuer von 2 Prozent
Eine wichtige Ausnahme: Bei der einheitlichen Pauschsteuer von 2 Prozent für Minijobs ist der Solidaritätszuschlag bereits enthalten. Diese 2 Prozent decken Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer pauschal ab und werden über die Minijob-Zentrale abgeführt. Hier rechnest du also keinen zusätzlichen Soli obendrauf. Das gilt aber nur für die 2-Prozent-Pauschsteuer, nicht für die alternative Pauschalierung mit 20 Prozent, die über das Finanzamt läuft.
7. Soli bei GmbH, UG und Kapitalerträgen
Die Teilabschaffung von 2021 betraf ausschließlich die Einkommensteuer und damit die Lohnsteuer von Arbeitnehmern. Für Kapitalgesellschaften bleibt der Soli in voller Höhe bestehen. Auf die Körperschaftsteuer einer GmbH oder UG werden weiterhin 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag erhoben, ohne Freigrenze, ohne Gleitzone.
Das ist für dich als Geschäftsführer relevant, weil es zwei verschiedene Ebenen sind. Auf der Ebene deiner Mitarbeiter (Lohnsteuer) ist der Soli für die meisten weg. Auf der Ebene deiner Gesellschaft (Körperschaftsteuer) zahlst du ihn voll. Ein Beispiel: Festgesetzte Körperschaftsteuer von 30.000 Euro bedeutet 1.650 Euro Soli zusätzlich (5,5 Prozent von 30.000 Euro). Diese Berechnung läuft aber nicht über die Lohnabrechnung, sondern über die Körperschaftsteuererklärung deines Steuerberaters.
Ebenfalls voll bestehen bleibt der Soli auf Kapitalerträge. Wenn deine GmbH oder UG einen Gewinn ausschüttet, wird auf die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zusätzlich der Soli von 5,5 Prozent erhoben. Auch hier gibt es keine Freigrenze wie bei der Lohnsteuer. Für eine Gesellschafter-Geschäftsführung ist der Soli also nicht verschwunden, er taucht nur an einer anderen Stelle auf als im Lohnzettel.
| Worauf der Soli berechnet wird | Freigrenze? | Soli-Satz 2026 |
|---|---|---|
| Lohnsteuer (individuell, Arbeitnehmer) | Ja, hohe Freigrenze | 0 % bis 5,5 % (über Freigrenze) |
| Pauschale Lohnsteuer (z. B. 15/25/30 %) | Nein | 5,5 % |
| Minijob-Pauschsteuer 2 % | Soli bereits enthalten | 0 % zusätzlich |
| Körperschaftsteuer (GmbH, UG) | Nein | 5,5 % |
| Abgeltungsteuer (Kapitalerträge) | Nein | 5,5 % |
8. Typische Fälle aus der Lohnpraxis
Damit du ein Gefühl bekommst, wann der Soli in deiner Abrechnung auftaucht und wann nicht, hier drei Konstellationen, die wir bei Mandanten regelmäßig sehen.
Fall 1: Mitarbeiter mit 3.800 Euro brutto, Steuerklasse IV
Die monatliche Lohnsteuer liegt deutlich unter der Freigrenze von 1.695,83 Euro. Ergebnis: kein Soli. Auf der Abrechnung steht beim Solidaritätszuschlag schlicht 0,00 Euro. Das ist der Normalfall für die große Mehrheit der Beschäftigten in einem KMU.
Fall 2: Führungskraft mit hohem Gehalt, Steuerklasse I
Hier kann die monatliche Lohnsteuer über die Freigrenze steigen. Auf der Abrechnung erscheint dann zunächst ein kleiner Soli-Betrag aus der Gleitzone, der mit dem Gehalt wächst. Erst bei sehr hohen Bezügen erreicht er den vollen Satz von 5,5 Prozent der Lohnsteuer. Wenn ein Mitarbeiter fragt, warum plötzlich Soli auf seiner Abrechnung steht, ist das die Erklärung: Die Lohnsteuer hat die Freigrenze überschritten.
Fall 3: Sachzuwendung an alle Mitarbeiter, pauschal versteuert
Du verschenkst zu Weihnachten Sachzuwendungen und versteuerst sie pauschal mit 30 Prozent nach § 37b EStG. Auf die Pauschalsteuer fallen 5,5 Prozent Soli an, unabhängig davon, dass für die individuellen Gehälter dieser Mitarbeiter kein Soli anfällt. Diese beiden Ebenen werden getrennt betrachtet. Der Soli auf die Pauschalsteuer ist klein, aber er gehört in die Lohnsteueranmeldung.
Praxisbezug: In der monatlichen Lohnabrechnung erledigt das Programm die Soli-Berechnung korrekt, solange die Stammdaten passen und pauschale Vorgänge sauber erfasst werden. Probleme entstehen fast nie bei der laufenden Abrechnung, sondern bei Sonderfällen wie pauschal versteuerten Boni, die nebenbei und außerhalb des Systems abgewickelt werden.
9. Häufige Fehler und Missverständnisse
Der Soli ist betragsmäßig oft klein, aber er sorgt für überraschend viele Missverständnisse. Diese vier begegnen uns am häufigsten.
"Der Soli ist doch abgeschafft."
Nur teilweise. Für die individuelle Lohnsteuer der meisten Arbeitnehmer stimmt das, aber bei pauschaler Lohnsteuer und bei der Körperschaftsteuer ist er voll da. Wer pauschal versteuert und den Soli weglässt, macht einen Fehler, der bei der Lohnsteueraußenprüfung auffällt.
Soli auf das Brutto statt auf die Lohnsteuer rechnen
Der Soli sind 5,5 Prozent der Lohnsteuer, nicht des Bruttogehalts. Diese Verwechslung führt zu völlig falschen Beträgen. Bei manueller Kontrolle einer Abrechnung immer von der Lohnsteuer ausgehen, nicht vom Brutto.
Freigrenze mit Freibetrag verwechseln
Eine Freigrenze ist keine Freibetrag. Bei einer Freigrenze gilt: Wird sie überschritten, ist nicht nur der übersteigende Teil belastet, sondern grundsätzlich der gesamte Betrag, allerdings durch die Gleitzone abgemildert. Bei einem Freibetrag bliebe dagegen der Teil bis zur Grenze immer steuerfrei. Beim Soli reden wir von einer Freigrenze plus Gleitzone, nicht von einem Freibetrag.
Soli in der Lohnsteueranmeldung vergessen
Der einbehaltene Soli (etwa aus Gutverdiener-Gehältern oder aus pauschaler Lohnsteuer) muss in die Lohnsteueranmeldung und wird mit ans Finanzamt abgeführt. Das läuft im Lohnprogramm automatisch, kann aber bei manueller Nacherfassung pauschaler Vorgänge untergehen. Wer unsicher ist, ob die Soli-Behandlung im eigenen Betrieb sauber läuft, sollte das im Einzelfall mit dem Steuerberater oder einem spezialisierten Lohndienstleister klären.
Wann du fachlichen Rat brauchst: Bei reinen Standard-Gehältern ist der Soli unkritisch. Sobald du regelmäßig pauschal versteuerst, Sachzuwendungen nach § 37b EStG abrechnest oder Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehälter im hohen Bereich hast, lohnt eine fachliche Prüfung. Hier geht es weniger um die Lohnsteuer selbst als um die korrekte Erfassung aller Pauschalvorgänge.
10. Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich als Arbeitgeber 2026 noch Solidaritätszuschlag abführen?
Kurz: In den meisten Fällen nicht für die individuelle Lohnsteuer, aber sehr wohl bei pauschaler Lohnsteuer. Seit 2021 entfällt der Soli für rund 90 Prozent der Lohnsteuerzahler, weil eine hohe Freigrenze gilt. Erst wenn die monatliche Lohnsteuer eines Mitarbeiters über der Freigrenze liegt, zieht das Lohnprogramm wieder Soli ein. Bei pauschal versteuertem Arbeitslohn bleiben die 5,5 Prozent dagegen immer fällig.
Wie hoch ist die Soli-Freigrenze 2026?
Kurz: 20.350 Euro Jahres-Einkommensteuer für Singles, 40.700 Euro bei Zusammenveranlagung. Im monatlichen Lohnsteuerabzug entspricht das einer Freigrenze von 1.695,83 Euro Lohnsteuer in den Steuerklassen I, II, IV, V und VI sowie 3.391,67 Euro in der Steuerklasse III. Bezugsgröße ist immer die Lohnsteuer, nicht das Bruttogehalt.
Wird der Soli bei Minijobs und pauschal versteuertem Lohn fällig?
Kurz: Bei der 2-Prozent-Pauschsteuer für Minijobs ist der Soli schon enthalten, bei anderen Pauschalierungen fällt er voll an. Die einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent über die Minijob-Zentrale deckt Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer ab. Bei pauschaler Lohnsteuer nach festen Sätzen, etwa 25 Prozent auf kurzfristige Beschäftigung oder 30 Prozent nach § 37b EStG, gilt die Freigrenze nicht: Auf diese Pauschalsteuer werden weiterhin 5,5 Prozent Soli erhoben.
Muss ich die Soli-Freigrenze selbst berechnen?
Kurz: Nein, das macht dein Lohnprogramm automatisch. Die Freigrenze und die Gleitzone darüber sind in den Lohnsteuertabellen und in jedem zertifizierten Lohnprogramm hinterlegt. Du musst nichts manuell prüfen. Wichtig ist nur, dass Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Freibeträge über die ELStAM korrekt abgerufen werden, denn diese Werte bestimmen die Höhe der Lohnsteuer und damit, ob Soli anfällt.
Fällt der Soli für GmbH und UG weg?
Kurz: Nein, auf die Körperschaftsteuer bleiben volle 5,5 Prozent. Die Freigrenze gilt nur für die Einkommensteuer und damit für die Lohnsteuer von Arbeitnehmern. Auf die Körperschaftsteuer einer GmbH oder UG werden weiterhin 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag erhoben. Auch auf Kapitalerträge, etwa Gewinnausschüttungen, bleibt der Soli über die Abgeltungsteuer bestehen.
Warum steht auf manchen Abrechnungen trotzdem ein Soli-Betrag?
Kurz: Weil die Lohnsteuer dieses Mitarbeiters die Freigrenze überschreitet. Das betrifft Beschäftigte mit hoher Lohnsteuer, häufig in der Steuerklasse VI bei Zweitjobs oder bei sehr hohen Gehältern. Direkt oberhalb der Freigrenze greift eine Gleitzone, in der der Soli langsam ansteigt, statt sofort auf 5,5 Prozent zu springen. Auf der Abrechnung erscheint dann ein kleiner Soli-Betrag, der mit steigendem Gehalt wächst.
11. Fazit
Der Solidaritätszuschlag ist 2026 für die meisten deiner Mitarbeiter kein Thema mehr. Solange die individuelle Lohnsteuer unter der Freigrenze bleibt, und das ist bei normalen Gehältern in einem KMU die Regel, fällt schlicht kein Soli an. Das Lohnprogramm prüft das automatisch über die Lohnsteuertabelle und die ELStAM-Daten, du musst nichts manuell rechnen.
Aufpassen musst du an drei Stellen: bei Gutverdienern, deren Lohnsteuer über der Freigrenze liegt (dann greift erst die Gleitzone, später der volle Satz), bei pauschal versteuertem Arbeitslohn (dort sind 5,5 Prozent Soli ohne Freigrenze immer fällig) und auf der Ebene deiner Gesellschaft, wo der Soli auf Körperschaftsteuer und Ausschüttungen voll bestehen bleibt. Wer diese drei Sonderfälle im Blick hat, macht beim Soli nichts falsch.
Wenn du sicher sein willst, dass die Soli-Behandlung in deiner Lohnabrechnung sauber läuft, inklusive aller pauschalen Vorgänge, schauen wir uns das gern gemeinsam an. Wir führen die Abrechnung in DATEV LODAS, Sage, Agenda und Personio und übergeben die Lohnbuchungen monatlich an deinen Steuerberater im DATEV-Format.
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