Barrierefreiheit auf lohnklar.de

Geltungsbereich: Website lohnklar.de
Stand: 2. August 2026

Diese Seite soll für alle nutzbar sein, auch mit Screenreader, nur mit der Tastatur oder mit stark vergrößerter Schrift. Als Maßstab nehmen wir die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Unten steht, was umgesetzt ist, wo es noch hakt und wie du uns ein Hindernis meldest.

Warum wir diese Erklärung freiwillig abgeben

Wir geben diese Erklärung ab, ohne dazu verpflichtet zu sein. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nimmt Kleinstunternehmen aus, die Dienstleistungen erbringen. § 3 Absatz 3 Satz 1 BFSG lautet:

„Absatz 1 gilt nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen.“ § 3 BFSG. Ein Kleinstunternehmen ist nach § 2 Nummer 17 BFSG „ein Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft“.

Wir arbeiten zu sechst. Unabhängig von der Pflichtenlage halten wir es für richtig, dass eine Website ohne Hürden benutzbar ist, und arbeiten weiter daran.

Wie wir geprüft haben

Die Angaben unten beruhen auf einer Selbstbewertung, nicht auf einer externen Prüfung oder einem Zertifikat. Geprüft haben wir mit einem automatischen axe-core-Scan, per Tastatur-Durchlauf und mit VoiceOver als Screenreader, jeweils an Stichproben aus den wichtigsten Seitentypen: Startseite, Leistungsseiten, Magazin-Artikel, Rechner und Kontaktformular. Wir haben nicht jede einzelne Seite geprüft.

Was umgesetzt ist

Wo es noch hakt

Hindernis melden

Ist dir etwas aufgefallen, das nicht oder nur schwer benutzbar ist? Brauchst du eine Information in einem anderen Format? Dann melde dich, wir kümmern uns darum:

Lohnklar UG (haftungsbeschränkt)
Ansprechpartner: Tino Werner
E-Mail: office@lohnklar.de
Telefon: +49 30 200053720
Antwort in der Regel innerhalb von fünf Werktagen

Sag uns gern dazu, welche Seite es betrifft und womit du sie bedienst, also zum Beispiel Screenreader, Vergrößerung oder reine Tastaturbedienung. Damit finden wir die Ursache schneller.

Wir überprüfen diese Erklärung mindestens einmal jährlich, außerdem nach größeren Änderungen an der Website. Nächste Überprüfung spätestens im August 2027.