Geht es um HR und nicht um Lohn? Dafür gibt es HRklar, dasselbe Team. Nur HR? Macht HRklar. Zu HRklar (öffnet in neuem Tab)

Für Arbeitgeber ohne Sitz in Deutschland Leute in Deutschland, aber keine deutsche Firma? Wir rechnen ab.

Arbeitet jemand für euch in Deutschland und ist hier sozialversichert, braucht ihr eine Betriebsnummer, eine Berufsgenossenschaft, ein Konto bei der Krankenkasse und jeden Monat eine Abrechnung nach deutschem Recht. Das erledigen wir. Ihr bleibt Arbeitgeber, mit uns sprecht ihr Englisch.

390 € für die Einrichtung, danach 49 € im Monat plus 29 € je Person. Ohne eigene Gesellschaft und ohne Employer of Record.

Angebot für euren Fall

Sag uns, wie viele Personen in Deutschland für euch arbeiten. Wir melden uns innerhalb eines Werktags, gern auf Englisch, und sagen dir, ob euer Fall passt.

Wir verwenden deine Angaben nur für dieses Angebot. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

01 · Für wen

Für wen das passt

Für Unternehmen im europäischen Ausland, die eine oder wenige Personen in Deutschland beschäftigen, meist im Homeoffice.

Das passt

  • Euer Unternehmen sitzt in der EU, im EWR oder in der Schweiz.
  • In Deutschland habt ihr kein Büro, keinen Coworking-Platz, kein Lager und keine Niederlassung.
  • Die Person lebt und arbeitet in Deutschland und ist hier sozialversichert. Eine A1-Bescheinigung aus eurem Land gibt es nicht.
  • Ihr beschäftigt in Deutschland bis zu zehn Personen.
  • Ihr habt ein Konto im SEPA-Raum, von dem die Krankenkasse die Beiträge einziehen kann.

Das passt nicht, oder erst nach Prüfung

  • Bau, Gebäudereinigung, Transport und Gastronomie nehmen wir derzeit nicht an.
  • Euer Sitz liegt außerhalb von EU, EWR und Schweiz: Das prüfen wir einzeln.
  • Die Person verhandelt Verträge, betreut Kunden in Deutschland oder tritt als Country Manager auf: Dann klärt euer Steuerberater zuerst die Lohnsteuer.
  • Ihr wollt, dass ein anderes Unternehmen Arbeitgeber wird: Das ist ein Employer of Record, und das sind wir nicht.
02 · Leistungen

Was wir übernehmen

Ihr bleibt Arbeitgeber. Wir erledigen, was die deutsche Sozialversicherung von euch verlangt.

Einrichtung
390 € einmalig
Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse der Person, Einrichtung in DATEV LODAS und die Anmeldung der ersten Person. Die Anzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bereiten wir vor, ihr unterschreibt sie als Unternehmen. Jede weitere Person kostet 49 € einmalig.
Laufende Abrechnung
49 € im Monat plus 29 € je Person
Monatliche Abrechnung, Beitragsnachweis an die Krankenkasse mit den Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld, Entgeltbescheinigung auf Deutsch mit englischen Erläuterungen, alle Meldungen bis zur Jahresmeldung und Abmeldung, die Erstattungsanträge bei Krankheit und Mutterschaft.
Bevollmächtigter
im Einzelfall
Ein Arbeitgeber ohne Sitz in Deutschland hat nach § 28f Abs. 1b SGB IV einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland zu bestellen, der Wortlaut steht unten. Ob wir diese Rolle selbst übernehmen, klären wir vor dem Angebot. Die Abrechnung hängt nicht daran.
Sondermeldungen
35 € je Fall
Elternzeit, Krankengeld und andere Entgeltersatzleistungen.
Betriebsprüfung und Sonderthemen
75 € pro Stunde
Begleitung der Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung und alles außerhalb des normalen Monats, vorher angekündigt und im 15-Minuten-Takt abgerechnet.
Nicht dabei
Steuer- und Rechtsberatung sowie jede Zahlung. Das Gehalt überweist ihr selbst, die Beiträge zieht die Krankenkasse von eurem Konto ein. Unsere Adresse ist nie eure Geschäftsadresse, auch nicht auf Website, Briefpapier oder Visitenkarte.
03 · Preis

Was das im Jahr kostet

Alle Preise netto. Rechnungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten stellen wir ohne deutsche Umsatzsteuer.

Personen in Deutschland Lohnklar, erstes Jahr Lohnklar, ab dem zweiten Jahr Employer of Record
1 1.326 € 936 € 4.788–8.388 €
3 2.120 € 1.632 € 14.364–25.164 €
5 2.914 € 2.328 € 23.940–41.940 €

Gehalt, Sozialversicherungsbeiträge und Umlagen zahlt ihr in beiden Fällen zusätzlich. Die Spanne beim Employer of Record beruht auf den Listenpreisen je Person und Monat, Stand Juli 2026: WorkMotion ab 399 Euro für Direct Hiring, Deel 599 US-Dollar, Remote 699 US-Dollar. Mehr dazu in der Einordnung.

04 · Ablauf

So läuft der Start

Je früher ihr fragt, desto sicherer steht alles zum ersten Arbeitstag.

  1. Erstgespräch und Prüfung

    Wir gehen sieben Fragen durch: Sitz, Räume in Deutschland, Arbeitsorte und Reisen, Aufgaben der Person, Branche, Zahl der Beschäftigten, Konto. Danach wisst ihr, ob euer Fall passt. Ihr und wir.

  2. Steuerberater klärt die Lohnsteuer

    Ob ihr Lohnsteuer einbehalten müsst, prüft euer Steuerberater vor dem Start schriftlich. Ohne dieses Schreiben rechnen wir nicht ohne Lohnsteuer ab. Ihr mit eurem Steuerberater.

  3. Vertrag und Unterlagen

    Vertrag auf Englisch nach deutschem Recht, Auftragsverarbeitung, Lastschriftmandat. Von euch brauchen wir den Handelsregisterauszug, die Umsatzsteuer-ID, den Arbeitsvertrag und die Daten der Person. Ihr.

  4. Registrierung

    Betriebsnummer, Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, DATEV LODAS. Die Berufsgenossenschaft will die Anzeige „binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens“ (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Wir.

  5. Erste Abrechnung

    Die Anmeldung der Person kommt mit der ersten Abrechnung, laut § 6 DEÜV „spätestens innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Beginn“. Wir.

  6. Jeder Monat

    Ihr schickt Änderungen bis zum 15. Wir rechnen bis zum 20. ab und schicken den Beitragsnachweis an die Krankenkasse. Die Kasse zieht die Beiträge ein, ihr zahlt das Gehalt. Beide.

05 · Lohnsteuer

Und die Lohnsteuer?

Die häufigste Frage. Wir beantworten sie nicht selbst, wir sagen, wo sie entschieden wird.

Wer Lohnsteuer einbehält

„Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (Lohnsteuer), soweit der Arbeitslohn von einem Arbeitgeber gezahlt wird, der 1. im Inland einen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt, seine Geschäftsleitung, seinen Sitz, eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter im Sinne der §§ 8 bis 13 der Abgabenordnung hat (inländischer Arbeitgeber) (…)“

§ 38 Abs. 1 Satz 1 EStG

Ob das auf euch zutrifft, prüft euer Steuerberater, schriftlich und vor dem Start. Wir fragen im Erstgespräch genau nach den Aufgaben der Person, denn § 13 AO beschreibt den ständigen Vertreter als „eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt“.

Hält euer Steuerberater keinen Lohnsteuerabzug für nötig, rechnen wir auf eure schriftliche Weisung ohne Lohnsteuer ab. Hält er ihn für nötig, rechnen wir mit Lohnsteuer ab wie für jeden deutschen Arbeitgeber, und euer Steuerberater erfasst euch beim Finanzamt.

06 · Rechtlicher Rahmen

Was das Gesetz verlangt

Die drei Stellen, auf denen das Angebot aufbaut, im Wortlaut.

Sozialversicherung

„Hat ein Arbeitgeber keinen Sitz im Inland, hat er zur Erfüllung der Pflichten nach Absatz 1 Satz 1 einen Bevollmächtigten mit Sitz im Inland zu bestellen. Als Sitz des Arbeitgebers gilt der Beschäftigungsbetrieb des Bevollmächtigten im Inland, in Ermangelung eines solchen der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bevollmächtigten.“

§ 28f Abs. 1b Satz 1 und 2 SGB IV

Absatz 1 Satz 1 ist die Pflicht, Entgeltunterlagen „im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen“.

Unfallversicherung

„Hat ein Unternehmen keinen Sitz im Inland, hat der Unternehmer einen Bevollmächtigten mit Sitz im Inland (…) zu bestellen. Dieser hat die Pflichten des Unternehmers. (…) Ist kein Bevollmächtigter bestellt, gilt als Sitz des Unternehmens Berlin.“

§ 130 Abs. 2 SGB VII
Europäisches Recht

„Er hat sich in Bezug auf die versicherungsrechtlichen und beitragsrechtlichen Regelungen so zu verhalten wie ein Arbeitgeber, der seinen Sitz in dem kollisionsrechtlich zuständigen Mitgliedstaat hat.“

Deutsche Rentenversicherung zu Art. 21 VO (EG) 987/2009
07 · Fragen

Häufige Fragen

Kurz: Für die Sozialversicherung nicht. § 28f Abs. 1b SGB IV regelt ausdrücklich den Fall, dass ein Arbeitgeber keinen Sitz in Deutschland hat. Ihr registriert euch dann mit Betriebsnummer, Berufsgenossenschaft und Arbeitgeberkonto bei der Krankenkasse und rechnet nach deutschem Recht ab. Ob steuerlich etwas anderes gilt, klärt euer Steuerberater.

Kurz: Die Einrichtung kostet 390 Euro einmalig, jede weitere Person 49 Euro. Laufend sind es 49 Euro im Monat plus 29 Euro je Person, bei einer Person also 78 Euro. Alle Preise netto, an Unternehmen in anderen EU-Staaten ohne deutsche Umsatzsteuer.

Kurz: Das beurteilen wir nicht, das prüft euer Steuerberater vor dem Start schriftlich. Nach § 38 Abs. 1 EStG hängt der Lohnsteuerabzug daran, ob ihr in Deutschland zum Beispiel eine Betriebsstätte oder einen ständigen Vertreter habt. Ohne dieses Schreiben rechnen wir nicht ohne Lohnsteuer ab.

Kurz: Nein. Ein Employer of Record wird selbst Arbeitgeber eurer Person. Bei uns bleibt ihr Arbeitgeber, und wir machen die Abrechnung. Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 1 AÜG haben wir nicht, und wir werden auch kein Zwischenglied.

Kurz: Ihr, direkt. Das Gehalt überweist ihr der Person, die Beiträge zieht die Krankenkasse per Lastschrift von eurem Konto ein. Über uns läuft kein Geld außer unserer eigenen Rechnung.

Kurz: Mit euch auf Englisch, auch der Vertrag. Mit Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Bundesagentur sprechen wir Deutsch. Die Entgeltbescheinigung ist deutsch, mit englischen Erläuterungen.

Kurz: Wir beginnen mit der Registrierung, sobald der Vertrag unterschrieben ist und das Schreiben des Steuerberaters vorliegt. Die Berufsgenossenschaft will die Anzeige nach § 192 SGB VII binnen einer Woche nach Beginn, die Anmeldung der Person kommt mit der ersten Abrechnung. Fragt ihr früh genug, kann alles zum ersten Arbeitstag stehen.

Kurz: Die deutsche Lohnabrechnung machen wir seit 2020. Arbeitgeber ohne Sitz in Deutschland betreuen wir ab November 2026, der erste ist ein Unternehmen aus der EU mit einer Person in Deutschland. Deshalb prüfen wir jeden Fall vorher und sagen ab, wenn er nicht passt.

Kurz: Das klären wir im Einzelfall, bevor wir ein Angebot machen. Die Abrechnung hängt nicht daran: Wir registrieren und rechnen als euer Dienstleister ab, auch ohne Bestellung.

Lieber erst reden?

In 30 Minuten gehen wir euren Fall durch und sagen euch, ob er passt und was es kostet. Auf Deutsch oder auf Englisch.

Oder per E-Mail: office@lohnklar.de

Passt euer Fall?

Sag uns, wie viele Personen in Deutschland für euch arbeiten. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einer Einschätzung und einem Angebot, gern auf Englisch.

Wir verwenden deine Angaben nur für dieses Angebot. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

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