Die Umlagen zahlst du jeden Monat. Die Erstattung gibt es nur auf Antrag.
U1 bei Krankheit, U2 bei Mutterschutz: Über das AAG-Verfahren holst du dir Entgeltfortzahlung und Mutterschutz-Aufwendungen von der Krankenkasse zurück. Vorausgesetzt, jemand stellt die Anträge. Genau da hakt es in der Praxis.
Zwei Töpfe, zwei Regeln
Beide Umlagen zahlst du als Prozentsatz des Entgelts mit jeder Abrechnung. Zurück fließt das Geld aus zwei getrennten Verfahren, mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
bis zu 80 %
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Nur für kleine Arbeitgeber: § 1 Abs. 1 AAG nennt Arbeitgeber, die „in der Regel ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen“. Ob dein Betrieb teilnimmt, stellt die Krankenkasse fest.
Erstattet werden bis zu 80 % des fortgezahlten Entgelts, je nach gewähltem Satzungstarif deiner Kasse. Grundlagen zur Entgeltfortzahlung selbst stehen im Ratgeber Entgeltfortzahlung.
100 %
Zuschuss und Mutterschutzlohn
Für alle Arbeitgeber, unabhängig von der Größe: § 1 Abs. 2 AAG erstattet den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, den Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten und die darauf entfallenden Arbeitgeber-Beitragsanteile „in vollem Umfang“.
Was im Mutterschutz konkret abzurechnen ist, steht auf unserer Seite Mutterschutz für Arbeitgeber.
Die drei Stellen im Gesetz, an denen Geld liegen bleibt
Im Wortlaut, mit Quelle. Was davon in eurem Fall greift, klären wir im Mandat.
„Die Erstattung wird auf Antrag erbracht.“
§ 2 Abs. 2 S. 1 AAG
Der Antrag muss elektronisch durch Datenübertragung aus dem Entgeltabrechnungsprogramm an die zuständige Krankenkasse übermittelt werden (§ 2 Abs. 3 AAG), bei Minijobbern an die Knappschaft-Bahn-See (§ 2 Abs. 1 AAG). Die Erstattung ist also technisch an die Lohnabrechnung gekoppelt. Wer sie dort nicht mitdenkt, verschenkt sie.
Die Satzung der Krankenkasse kann „die Höhe der Erstattung nach § 1 Abs. 1 beschränken und verschiedene Erstattungssätze, die 40 vom Hundert nicht unterschreiten, vorsehen“.
§ 9 Abs. 2 Nr. 1 AAG
Viele Kassen bieten deshalb Wahltarife zwischen 40 und 80 %: Wer die höhere Erstattung wählt, zahlt eine höhere U1-Umlage, und umgekehrt. Welcher Tarif sich rechnet, hängt vom Krankenstand ab. Diese Wahl treffen viele Betriebe nie bewusst.
„Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem er entstanden ist.“
§ 6 Abs. 1 AAG
Vergessene Anträge aus den Vorjahren sind also nicht automatisch verloren. Wenn wir eine Lohnabrechnung übernehmen, gehört der Blick auf offene U1- und U2-Erstattungen zur Bestandsaufnahme.
Das übernehmen wir im AAG-Verfahren
Alles Teil der laufenden Lohnabrechnung, nichts davon kostet extra.
U1-Anträge bei Krankheit
Entgeltfortzahlung abrechnen und die Erstattung elektronisch beantragen, Fall für Fall, ohne dass du daran denken musst.
U2-Anträge bei Mutterschutz
Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn berechnen, abrechnen und die volle Erstattung samt Beitragsanteilen beantragen.
Erstattungssatz prüfen
Den gewählten U1-Satzungstarif gegen euren tatsächlichen Krankenstand halten und bei Bedarf den Wechsel zum Jahreswechsel anstoßen.
Minijobber über die Knappschaft
Für geringfügig Beschäftigte laufen die Anträge an die Knappschaft-Bahn-See. Auch das gehört bei uns zum normalen Minijob-Lohnlauf.
U1 oder U2 sauber abgrenzen
Krankheit ist U1, Beschäftigungsverbot ist U2. Wer den falschen Topf beantragt, bekommt Ablehnungen und Rückfragen. Wir ordnen jeden Fall richtig zu.
Rückwirkende Anträge
Bei Mandatsübernahme prüfen wir die offenen Erstattungen der Vorjahre innerhalb der vierjährigen Verjährung und holen nach, was fehlt.
Häufige Fragen zur U1- und U2-Erstattung
Was ist die AAG-Erstattung?
Kurz: Der Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz. Kleine Arbeitgeber bekommen einen Teil der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zurück (U1), alle Arbeitgeber die Mutterschutz-Aufwendungen in vollem Umfang (U2). Finanziert wird das über die Umlagen U1 und U2, die du mit jeder Lohnabrechnung ohnehin zahlst.
Wer bekommt die U1-Erstattung und wie viel?
Kurz: Arbeitgeber, die nach § 1 Abs. 1 AAG „in der Regel ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen“. Der gesetzliche Erstattungssatz liegt bei 80 Prozent. Die Satzung der Kasse kann nach § 9 Abs. 2 AAG abweichende Sätze vorsehen, die „40 vom Hundert nicht unterschreiten“. Viele Kassen bieten deshalb Wahltarife: niedrigere Umlage gegen niedrigere Erstattung oder umgekehrt.
Bekomme ich Mutterschutz-Aufwendungen komplett zurück?
Kurz: Ja. Die U2-Erstattung gilt nach § 1 Abs. 2 AAG für alle Arbeitgeber unabhängig von der Größe und umfasst Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten und die darauf entfallenden Arbeitgeber-Beitragsanteile „in vollem Umfang“. Details dazu auf unserer Seite zum Mutterschutz für Arbeitgeber.
Wie läuft der Erstattungsantrag?
Kurz: § 2 Abs. 2 AAG sagt: „Die Erstattung wird auf Antrag erbracht.“ Der Antrag muss elektronisch durch Datenübertragung aus dem Entgeltabrechnungsprogramm an die zuständige Krankenkasse übermittelt werden (§ 2 Abs. 3 AAG). Genau deshalb gehört er in die Lohnabrechnung: Wir stellen U1- und U2-Anträge direkt aus dem Lohnlauf, bei Minijobbern an die Knappschaft-Bahn-See.
Kann ich Erstattungen rückwirkend beantragen?
Kurz: Ja, innerhalb der Verjährung. § 6 Abs. 1 AAG lautet: „Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem er entstanden ist.“ Vergessene U1- oder U2-Anträge aus den Vorjahren lassen sich also nachholen. Wenn wir ein Mandat übernehmen, prüfen wir das mit.
Was kostet das bei Lohnklar?
Kurz: Nichts extra. U1- und U2-Anträge, die Wahl des Erstattungssatzes und die Abgrenzung der Fälle gehören zur laufenden Lohnabrechnung ab 12,50 € je Mitarbeiter und Monat. Die einmalige Einrichtung legen wir im individuellen Angebot fest.
Dieser Text gibt den Stand vom August 2026 wieder und zitiert die genannten Quellen. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt sie nicht. Für die Beurteilung eures Einzelfalls sprecht mit eurem Steuerberater oder eurer Anwältin. Was die Lohnabrechnung davon abbildet, übernehmen wir.
Wann habt ihr zuletzt eine U1-Erstattung gesehen?
30 Minuten, konkreter Blick auf eure Umlagen, den Erstattungssatz und offene Anträge der letzten Jahre.
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