Lohnsteuer

Kurz: Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt einbehält und ans Finanzamt abführt.

Definition und Bedeutung

Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Der Arbeitgeber berechnet sie monatlich anhand der Steuerklasse, der Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) und etwaiger Frei- oder Hinzurechnungsbeträge. Er überweist die Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats ans Finanzamt. Beim Jahresausgleich werden zu viel gezahlte Beträge zurückerstattet.

Rechtsgrundlage: §§ 38 ff. EStG

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Tieferes Lesen

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