Kostenrechner

Was kostet Lohnabrechnung wirklich?

Schieb den Regler auf deine Mitarbeiterzahl. Wir zeigen dir den Lohnklar-Preis und was Steuerberater, klassische Lohnbüros oder eine eigene Stelle im Schnitt kosten.

Anzahl Mitarbeitende
Mitarbeitende
1 50 100 250 500+
Boutique-Spezialist
Lohnklar
375 €
pro Monat
Ab 15,00 € pro Mitarbeiter

Spezialist nur für Lohn und HR, feste Ansprechperson, Setup-Pauschale ab 150 Euro einmalig (gestaffelt nach Mitarbeiterzahl).

Marktdurchschnitt
Steuerberater
750 €
pro Monat
25 bis 35 € pro Mitarbeiter

Lohnabrechnung meist als Nebenleistung. Reaktionszeit oft länger, Bearbeiter wechseln.

Marktdurchschnitt
Klassisches Lohnbüro
425 €
pro Monat
14 bis 20 € pro Mitarbeiter

Standardprodukt, oft mit Aufschlägen für Sondervorgänge. Selten persönliche Ansprache.

Vollkostenrechnung
Eigene Stelle (Inhouse)
~5.000 €
pro Monat (Fixkosten)
Gehalt + Software + Vertretung

Eine Vollzeit-Lohnbuchhalterin kostet inkl. AG-Anteile, Software und Vertretungslösung etwa 60.000 € p. a.

Ortsüblicher Preis: Für 25 Mitarbeitende zahlen KMU in Deutschland typischerweise 350 bis 875 €/Monat für externe Lohnabrechnung.

Berechnungsgrundlage: Lohnklar ab 15,00 €/MA und Monat. Setup-Pauschale ab 150 Euro einmalig, gestaffelt nach Mitarbeiterzahl, bei größeren Strukturen individuell kalkuliert. Vergleichswerte aus eigener Markterhebung und StBVV-Gebührentabelle 2026 (Steuerberater) sowie typischen Lohnbüro-Tarifen. Den verbindlichen Preis legen wir im Erstgespräch fest.

Was steckt im Preis?

Lohnabrechnung ist mehr als nur der Lohnlauf. Ehrliche Anbieter rechnen folgendes ein.

Monatliche Lohnabrechnung

Lohnläufe, Lohnzettel, DEÜV-Meldungen an die Krankenkassen, Lohnsteueranmeldung ans Finanzamt, Beitragsnachweise. Das Pflichtprogramm jeden Monat.

Sondervorgänge

Krankenkassen-Wechsel, Pfändungen, Mutterschutz, Elternzeit, Direktversicherungen, Sachbezüge, Reisekosten. Bei uns ohne Aufschlag.

Onboarding und Offboarding

Anmeldung neuer Mitarbeitender bei der SV, ELStAM-Abruf, Erstabrechnung. Abmeldungen, letzte Abrechnung, Arbeitsbescheinigungen.

Jahresabschluss in der Lohnbuchhaltung

Lohnsteuerbescheinigungen, DEÜV-Jahresmeldungen, Schwerbehindertenausgleichsabgabe, Künstlersozialabgabe. Einmal jährlich Pflicht.