Lohnsteueranmeldung

Kurz: Monatliche Meldung der einbehaltenen Lohnsteuer ans Finanzamt, fällig bis zum 10. des Folgemonats.

Definition und Bedeutung

Mit der Lohnsteueranmeldung meldet der Arbeitgeber die im Vormonat einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag elektronisch ans Finanzamt. Frist: 10. des Folgemonats. Bei höheren Steuersummen monatlich, bei kleineren Beträgen vierteljährlich oder jährlich. Die Anmeldung gilt zugleich als Steuerfestsetzung. Verspätung führt zu Säumniszuschlägen.

Rechtsgrundlage: § 41a EStG

Verwandte Begriffe

Tieferes Lesen

Wenn du dieses Thema in der Praxis umsetzt, lohnt der Blog-Artikel Lohnsteuer Jahresausgleich: dort gehen wir auf konkrete Werte 2026, Fristen und typische Fehler ein.

Frage zu Lohnsteueranmeldung?

Wenn du das Thema in deiner Lohnabrechnung sauber aufsetzen willst: 30 Minuten mit Tino reichen für eine konkrete Einschätzung.

Erstgespräch buchen