Lohnsteueranmeldung
Kurz: Monatliche Meldung der einbehaltenen Lohnsteuer ans Finanzamt, fällig bis zum 10. des Folgemonats.
Definition und Bedeutung
Mit der Lohnsteueranmeldung meldet der Arbeitgeber die im Vormonat einbehaltene Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag elektronisch ans Finanzamt. Frist: 10. des Folgemonats. Bei höheren Steuersummen monatlich, bei kleineren Beträgen vierteljährlich oder jährlich. Die Anmeldung gilt zugleich als Steuerfestsetzung. Verspätung führt zu Säumniszuschlägen.
Rechtsgrundlage: § 41a EStG
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
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