Lohnsteuerklasse
Kurz: Sechs Klassen (I bis VI), nach denen die Lohnsteuer berechnet wird. Wichtig bei Ehepaaren und Mehrfachbeschäftigungen.
Definition und Bedeutung
Die Lohnsteuerklasse legt fest, wie viel Lohnsteuer pro Monat einbehalten wird. Klasse I gilt für Ledige, II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag, III für verheiratete Hauptverdiener, IV für verheiratete Doppelverdiener mit gleichem Einkommen, V als Gegenstück zu III beim niedrigverdienenden Partner und VI für Zweit- und weitere Beschäftigungsverhältnisse. Eheleute können zwischen III/V und IV/IV plus Faktor wählen. Die richtige Wahl beeinflusst nur das monatliche Netto, nicht die Jahressteuer.
Rechtsgrundlage: § 38b EStG
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
Wenn du dieses Thema in der Praxis umsetzt, lohnt der Blog-Artikel Lohnsteuer Jahresausgleich: dort gehen wir auf konkrete Werte 2026, Fristen und typische Fehler ein.