ELStAM

Kurz: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Der Arbeitgeber ruft sie von der Finanzverwaltung ab, um die Lohnsteuer korrekt zu berechnen.

Definition und Bedeutung

ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Vor der ersten Lohnabrechnung muss der Arbeitgeber die ELStAM des Mitarbeiters über das ELSTER-Portal abrufen. Enthalten sind Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit, Freibeträge. Bei fehlender Steuer-ID oder Erstanmeldung gilt vorläufig Steuerklasse VI (höchster Steuersatz), bis die Daten vorliegen. Bei Änderungen meldet das Finanzamt automatisch.

Rechtsgrundlage: § 39e EStG

Verwandte Begriffe

Tieferes Lesen

Wenn du dieses Thema in der Praxis umsetzt, lohnt der Blog-Artikel Onboarding Pflichten 2026: dort gehen wir auf konkrete Werte 2026, Fristen und typische Fehler ein.

Frage zu ELStAM?

Wenn du das Thema in deiner Lohnabrechnung sauber aufsetzen willst: 30 Minuten mit Tino reichen für eine konkrete Einschätzung.

Erstgespräch buchen