ELStAM
Kurz: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Der Arbeitgeber ruft sie von der Finanzverwaltung ab, um die Lohnsteuer korrekt zu berechnen.
Definition und Bedeutung
ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. Vor der ersten Lohnabrechnung muss der Arbeitgeber die ELStAM des Mitarbeiters über das ELSTER-Portal abrufen. Enthalten sind Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit, Freibeträge. Bei fehlender Steuer-ID oder Erstanmeldung gilt vorläufig Steuerklasse VI (höchster Steuersatz), bis die Daten vorliegen. Bei Änderungen meldet das Finanzamt automatisch.
Rechtsgrundlage: § 39e EStG
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Tieferes Lesen
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