Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Kurz: Schutzgesetz, das ab dem siebten Mitarbeiter im Betrieb greift und Kündigungen sozial rechtfertigen muss.
Definition und Bedeutung
Das KSchG schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigter Kündigung. Es gilt in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern (umgerechnet auf Vollzeitkräfte, Azubis zählen nicht mit) und ab sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung. Kündigungen müssen entweder personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt begründet sein und eine Sozialauswahl erfolgen. Schutz besteht auch in der Probezeit für Schwangere, Schwerbehinderte oder Eltern in Elternzeit.
Rechtsgrundlage: KSchG
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Tieferes Lesen
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