Abfindung

Kurz: Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Steuerlich begünstigt nach Fünftelregelung.

Definition und Bedeutung

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Ausgleich für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Höhe meist 0,5 bis 1,0 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr. Rechtsanspruch besteht nur nach § 1a KSchG (Abfindungsangebot bei betriebsbedingter Kündigung). Steuerlich kann die Fünftelregelung (§ 34 EStG) den Steuersatz auf die Abfindung senken, weil sie als außerordentliche Einkünfte gilt.

Rechtsgrundlage: § 1a KSchG, § 34 EStG

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