Aufhebungsvertrag

Kurz: Vereinbarung zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oft mit Abfindung verbunden. Risiko: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Definition und Bedeutung

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, meist gegen Zahlung einer Abfindung. Vorteile gegenüber Kündigung: keine Kündigungsfristen, kein Kündigungsschutz-Risiko, gerichtsfest. Nachteil für den Arbeitnehmer: 12 Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn ohne wichtigen Grund unterschrieben. Schriftform zwingend (§ 623 BGB), kein E-Mail oder PDF-Unterschrift.

Rechtsgrundlage: § 623 BGB

Verwandte Begriffe

Tieferes Lesen

Wenn du dieses Thema in der Praxis umsetzt, lohnt der Blog-Artikel Probezeit Kuendigung Arbeitgeber: dort gehen wir auf konkrete Werte 2026, Fristen und typische Fehler ein.

Frage zu Aufhebungsvertrag?

Wenn du das Thema in deiner Lohnabrechnung sauber aufsetzen willst: 30 Minuten mit Tino reichen für eine konkrete Einschätzung.

Erstgespräch buchen