Aufhebungsvertrag
Kurz: Vereinbarung zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oft mit Abfindung verbunden. Risiko: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Definition und Bedeutung
Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, meist gegen Zahlung einer Abfindung. Vorteile gegenüber Kündigung: keine Kündigungsfristen, kein Kündigungsschutz-Risiko, gerichtsfest. Nachteil für den Arbeitnehmer: 12 Wochen Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn ohne wichtigen Grund unterschrieben. Schriftform zwingend (§ 623 BGB), kein E-Mail oder PDF-Unterschrift.
Rechtsgrundlage: § 623 BGB
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Tieferes Lesen
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