Offboarding für Arbeitgeber

Ein Mitarbeiter geht. Wir machen den Austritt fertig.

Kündigung auf dem Tisch, und jetzt? An einem Austritt hängen mehr Pflichten, als die meisten Geschäftsführer auf der Liste haben: Schlussabrechnung, Urlaubsabgeltung, DEÜV-Abmeldung, Arbeitsbescheinigung, Zeugnis. Lohnklar arbeitet die Liste ab, mit Fristen, die wir kennen, weil wir das jeden Monat machen.

  • Schlussabrechnung mit Restlohn und Urlaubsabgeltung, ausgezahlt zum regulären Termin
  • DEÜV-Abmeldung und ELStAM-Abmeldung fristgerecht eingereicht
  • Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB III ohne Aufforderung erstellt
  • Arbeitszeugnis-Entwurf in korrekter Zeugnissprache, zum Unterschreiben vorbereitet

Was beim Austritt alles anfällt

Sechs Pflichten, sechs Fristen. Wer eine davon verschläft, bekommt Post: von der Krankenkasse, vom Finanzamt oder vom Anwalt des Ex-Mitarbeiters.

Ein Beispiel, wie es oft läuft: Deine Buchhalterin kündigt zum 31. März. Die Stelle neu besetzen, die Übergabe organisieren, das Team informieren, dafür gibt es sofort einen Plan. Die Abmeldungen und Bescheinigungen tauchen auf keinem Plan auf, weil sie bisher die Buchhalterin gemacht hat. Genau diese Lücke füllen wir. Die fachlichen Details haben wir in zwei Ratgebern ausführlich aufgeschrieben: Offboarding-Pflichten für Arbeitgeber und Urlaubsabgeltung beim Ausscheiden. Hier ist die Kurzform.

Letzte Gehaltsabrechnung

Anteiliger Lohn bis zum Austrittstag, offene Provisionen und anteilige Sonderzahlungen, soweit keine wirksame Rückzahlungsklausel greift. Wer am 15. geht, bekommt den halben Monat, abgerechnet wie jeder andere Lohnlauf auch.

Frist: nächste reguläre Lohnzahlung

Urlaubsabgeltung

Nicht genommener Urlaub ist nach §7 Abs. 4 BUrlG abzugelten. Vor dem 1. Juli gilt die Zwölftelung, ab dem 1. Juli der volle Jahresanspruch. Den Urlaub vorher nehmen zu lassen hat Vorrang und ist meist günstiger.

Frist: mit der Schlussabrechnung

SV-Abmeldung (DEÜV)

Die Abmeldung bei der zuständigen Krankenkasse, im Normalfall mit Meldegrund 30, läuft elektronisch über das Lohnprogramm. In der Praxis machen wir sie direkt nach dem Austritt, nicht erst kurz vor der Frist.

Frist: binnen 6 Wochen

ELStAM und Lohnsteuerbescheinigung

Die elektronische Lohnsteuerkarte wird beim Betriebsstättenfinanzamt abgemeldet, sonst gibt es Ärger beim nächsten Arbeitgeber des Mitarbeiters. Die Lohnsteuerbescheinigung geht elektronisch ans Finanzamt.

Frist: bis Ende Februar des Folgejahres

Arbeitsbescheinigung §312 SGB III

Für das Arbeitslosengeld zwingend nötig: Beschäftigungszeitraum, Tätigkeit, Entgelt der letzten 52 Wochen, Art der Beendigung. Sie muss unverzüglich raus, ohne dass der Mitarbeiter danach fragt.

Frist: unverzüglich nach Austritt

Arbeitszeugnis

Anspruch nach §109 GewO: das einfache Zeugnis bekommt jeder, das qualifizierte mit Leistungsbeurteilung muss der Mitarbeiter verlangen. Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift, ein PDF reicht nicht.

Frist: unverzüglich, in der Praxis 1 bis 2 Wochen

Der letzte Monat: von der Kündigung bis nach dem Austritt

So sieht ein Austritt aus, wenn er geordnet läuft. Die Reihenfolge ist kein Zufall, einige Punkte bauen aufeinander auf.

1
Kündigung liegt vor

Eingang dokumentieren und Resturlaub klären

Kündigungsdatum und Zugang festhalten, Kündigungsfrist prüfen. Dann den Resturlaub anschauen: Urlaub in der Kündigungsfrist nehmen zu lassen hat Vorrang vor der Abgeltung und spart dir Geld. Jetzt ist auch der Moment, den Mitarbeiter zu fragen, ob er ein qualifiziertes Zeugnis möchte, dann muss am letzten Tag niemand hetzen.

2
Letzte Arbeitswochen

Übergabe organisieren, Zeugnisentwurf schreiben

Wissensübergabe an Kollegen oder Nachfolger planen, offene Vorgänge dokumentieren. Parallel entsteht der Zeugnisentwurf. Wer den erst nach dem Austritt anfängt, schreibt aus verblasster Erinnerung, und genau daraus entstehen die Formulierungen, über die später gestritten wird.

3
Letzter Arbeitstag

Arbeitsmittel zurück, Zugänge sperren, Saldo bestätigen

Laptop, Schlüssel, Firmenwagen und Zugangskarten einsammeln. E-Mail-Konto, VPN und Tool-Zugänge deaktivieren, Passwörter in geteilten Konten ändern. Und: den Resturlaubssaldo schriftlich festhalten und vom Mitarbeiter bestätigen lassen. Das erspart dir später Diskussionen über die Zahl der abgegoltenen Tage.

4
Nächster Lohnlauf

Schlussabrechnung mit Restlohn und Urlaubsabgeltung

Der Restlohn ist spätestens mit der nächsten regulären Lohnzahlung fällig. Die Urlaubsabgeltung läuft als eigene Lohnart mit, voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig, berechnet nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen. Mehr dazu im Ratgeber Urlaubsabgeltung für Arbeitgeber.

5
Nach dem Austritt

Meldungen und Bescheinigungen abschließen

DEÜV-Abmeldung mit Meldegrund 30 binnen 6 Wochen, ELStAM-Abmeldung beim Betriebsstättenfinanzamt, Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB III unverzüglich. Die Lohnsteuerbescheinigung folgt bis Ende Februar des Folgejahres, bei Bedarf früher, wenn der Mitarbeiter sie für die Steuererklärung braucht. Die Unterlagen bleiben danach im Haus: Lohn- und Gehaltsunterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren (§257 HGB, §147 AO), Sozialversicherungsnachweise deutlich länger. Erst nach Ablauf der Fristen dürfen die Daten gelöscht werden, dann allerdings müssen sie es auch.

Das Arbeitszeugnis: Anspruch, Formen, Sprache

Kein Dokument im Offboarding erzeugt so viel Unsicherheit. Dabei sind die Regeln klar, man muss sie nur kennen.

Der Anspruch steht in §109 GewO und entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Es spielt keine Rolle, wer gekündigt hat, ob das Verhältnis zwei Wochen oder zwölf Jahre bestand oder ob es in der Probezeit endete. Das Zeugnis muss unverzüglich ausgestellt werden, Gerichte akzeptieren ein bis zwei Wochen Bearbeitungszeit. Und es braucht Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift, ein PDF mit digitaler Signatur erfüllt die Anforderung nicht. Verjährt ist der Anspruch erst nach 3 Jahren (§195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis geendet hat. Wer mehr Tiefe will: unser Ratgeber Arbeitszeugnis 2026: Pflichten, Fristen und Formulierungscodes geht alle Details durch.

Pflicht für jeden Austritt

Einfaches Arbeitszeugnis

Enthält nur Dauer und Art der Tätigkeit. Es beschreibt, was jemand gemacht hat, nicht wie gut. Klingt harmlos, hat aber einen Haken: Bei Bewerbungen gilt ein einfaches Zeugnis oft als Warnsignal, weil Personaler sich fragen, warum keine Beurteilung drinsteht. Die meisten Mitarbeiter verlangen deshalb die qualifizierte Variante.

Auf Verlangen des Mitarbeiters

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Zusätzlich zur Tätigkeitsbeschreibung kommen eine Leistungsbeurteilung (Fachkenntnisse, Arbeitsweise, Ergebnisse) und eine Beurteilung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden dazu. Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und gleichzeitig der Wahrheit entsprechen. Beides zusammen ist die eigentliche Kunst.

Ein Sonderfall, der rund um Austritte oft mit auftaucht: das Zwischenzeugnis. Anspruch darauf besteht bei berechtigtem Interesse, etwa wenn der Vorgesetzte wechselt, eine Versetzung ansteht oder sich der Tätigkeitsbereich deutlich ändert. Inhaltlich gelten dieselben Regeln wie beim Abschlusszeugnis: Wohlwollensprinzip, Wahrheitspflicht, Schriftform. Und noch ein praktischer Nebeneffekt: Wer für eine Position schon ein Zwischenzeugnis geschrieben hat, spart beim Abschlusszeugnis Zeit, weil die Tätigkeitsbeschreibung bereits steht.

Zeugnissprache: kleine Wörter, große Wirkung

In der Zeugnissprache entscheiden Adverbien über die Note. Die Abstufungen, die Arbeitsgerichte anerkennen:

  • Sehr gut „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
  • Gut „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • Befriedigend „zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • Ausreichend „zu unserer im Wesentlichen Zufriedenheit“
  • Mangelhaft „hat sich stets bemüht“

Auch die Schlussformel sendet Signale: Bedauern plus Dank plus Zukunftswünsche steht für ein sehr gutes Zeugnis, eine fehlende Schlussformel gilt als deutliches Warnsignal. Wer hier aus Versehen das falsche Adverb wählt, stellt ein schlechteres Zeugnis aus als gemeint, und der Mitarbeiter merkt es spätestens bei der nächsten Bewerbung.

Werkzeug: der kostenlose Arbeitszeugnis-Generator

Du willst das Zeugnis selbst erstellen statt es erstellen zu lassen? Unser Generator führt dich durch einfache und qualifizierte Zeugnisse, formuliert in anerkannter Zeugnissprache und exportiert als PDF-Vorlage zum Ausdrucken und Unterschreiben. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Zum Generator

Was Lohnklar beim Austritt übernimmt

Wenn wir deine Lohnabrechnung machen, ist der Austritt Teil des Mandats. Ohne Mandat geht es auch, dann nach Aufwand.

Im laufenden Lohn-Mandat enthalten

Kein Aufpreis, gehört zum normalen Lohnlauf dazu

  • Schlussabrechnung mit Restlohn, Urlaubsabgeltung und offenen Bezügen
  • DEÜV-Abmeldung mit korrektem Meldegrund bei der Krankenkasse
  • ELStAM-Abmeldung und elektronische Lohnsteuerbescheinigung
  • Standardbescheinigungen inklusive Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB III

Nach Aufwand, 75 € pro Stunde

Einzelleistungen, auch ohne laufendes Mandat buchbar

  • Arbeitszeugnis erstellen lassen: Entwurf in korrekter Zeugnissprache, du prüfst und unterschreibst
  • Austritts-Checkliste für dein Unternehmen, abgestimmt auf deine Abläufe und Tools
  • Klärung von Sonderfällen: Aufhebungsvertrag mit Freistellung, offene Provisionen, Rückzahlungsklauseln
  • Aufbau eines wiederholbaren Offboarding-Prozesses, etwa im Rahmen eines HR-Aufbaus

Wo unsere Arbeit endet

Lohnklar macht keine Rechtsberatung. Wir wickeln Abrechnungen und Meldungen ab und formulieren Zeugnisse, aber wenn ein Ex-Mitarbeiter das Zeugnis anficht oder eine Kündigungsschutzklage läuft, gehört der Fall zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir liefern dem Anwalt dann die Abrechnungen und die Dokumentation zu, sauber aufbereitet. Technisch arbeiten wir in DATEV LODAS, Sage, Agenda und Personio und übergeben die Lohnbuchungen im DATEV-Format an deinen Steuerberater.

Typische Fehler beim Offboarding

Diese sechs Punkte sehen wir am häufigsten, wenn Unternehmen Austritte bisher nebenbei erledigt haben.

Fehler 1

Die Arbeitsbescheinigung kommt erst auf Nachfrage

§312 SGB III verlangt die Ausstellung unverzüglich und ohne Aufforderung. Wartet der Arbeitgeber, bis der Mitarbeiter oder die Agentur für Arbeit nachhakt, verzögert sich dessen Arbeitslosengeld. Entgeht ihm dadurch ALG I, kann er den Arbeitgeber auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Das BAG hat das mehrfach bestätigt.

Fehler 2

Der Resturlaub wird falsch quotiert

Vor dem 1. Juli gilt die Zwölftelung je vollem Beschäftigungsmonat, ab dem 1. Juli steht der volle Jahresurlaub zu, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestand. Wer die beiden Fälle verwechselt, zahlt zu viel ab oder bekommt später eine Nachforderung. Bruchteile werden übrigens aufgerundet, nicht abgeschnitten.

Fehler 3

Die Urlaubsabgeltung läuft mit dem falschen Tagessatz

Grundlage ist der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen nach §11 BUrlG, inklusive regelmäßiger Provisionen und Zulagen. Wer einfach das Grundgehalt durch 30 teilt, rechnet bei variabler Vergütung zu niedrig. Solche Differenzen tauchen gern Monate später wieder auf, dann mit Anwaltsschreiben.

Fehler 4

Das Zeugnis kommt als PDF

§109 GewO verlangt Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Eine E-Mail oder ein PDF mit digitaler Signatur erfüllt das nicht, das Zeugnis muss auf Papier ausgehändigt werden. Eine digitale Kopie zusätzlich ist in Ordnung, ersetzt das Original aber nicht.

Fehler 5

Die Zeugnisnote ist nicht belegbar

Will der Arbeitgeber schlechter als „gut“ bewerten, trägt er im Streitfall die Beweislast. Ohne dokumentierte Mitarbeitergespräche oder schriftliche Bewertungen lässt sich eine schwächere Note kaum verteidigen. Wer während des Arbeitsverhältnisses nichts festgehalten hat, sollte das beim Zeugnis bedenken, bevor er eine Auseinandersetzung riskiert.

Fehler 6

Zugänge bleiben nach dem Austritt offen

E-Mail-Konto, VPN, Cloud-Dienste, Kundenportale: Was am letzten Arbeitstag nicht gesperrt wird, fällt oft erst beim nächsten Sicherheitsvorfall auf. Ein kurzes IT-Protokoll je Stelle, das alle Geräte und Zugänge auflistet, kostet zehn Minuten und verhindert genau das. Mehr dazu im Offboarding-Ratgeber.

Häufige Fragen zu Offboarding und Arbeitszeugnis

Die Fragen, die uns Geschäftsführer und Office-Verantwortliche beim Thema Austritt am häufigsten stellen.

Kurz: DEÜV-Abmeldung bei der Krankenkasse (Meldegrund 30, spätestens 6 Wochen nach Beschäftigungsende), ELStAM-Abmeldung beim Betriebsstättenfinanzamt und die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bis Ende Februar des Folgejahres. Dazu kommt die Arbeitsbescheinigung nach §312 SGB III, die unverzüglich und ohne Aufforderung auszustellen ist. Im laufenden Lohn-Mandat erledigt Lohnklar diese Meldungen für dich, das Austrittsdatum reicht uns als Information.
Kurz: spätestens mit der nächsten regulären Lohnzahlung. Scheidet jemand zum 15. aus und zahlst du regulär am 25., muss der anteilige Restlohn bis zum 25. auf dem Konto sein. In die Schlussabrechnung gehören neben dem anteiligen Gehalt auch die Urlaubsabgeltung, offene Provisionen und anteilige Sonderzahlungen, soweit keine wirksame Rückzahlungsklausel greift. Bei einem Aufhebungsvertrag kann ein anderer Auszahlungstermin vereinbart werden.
Kurz: ja. Nach §109 GewO hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein einfaches Zeugnis, egal wer gekündigt hat und wie lange das Verhältnis bestand, auch nach einer kurzen Probezeit oder einem Minijob. Ein qualifiziertes Zeugnis mit Leistungs- und Führungsbeurteilung muss der Mitarbeiter aktiv verlangen. Gerichte akzeptieren ein bis zwei Wochen Bearbeitungszeit als noch unverzüglich. Der Anspruch verjährt erst nach 3 Jahren (§195 BGB).
Kurz: Grundlage ist §7 Abs. 4 BUrlG. Bei Austritt vor dem 1. Juli steht je vollem Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu, ab dem 1. Juli und nach mindestens 6 Monaten Betriebszugehörigkeit der volle Jahresanspruch. Der Tagessatz richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen (§11 BUrlG), regelmäßige Provisionen und Zulagen zählen mit. Die Abgeltung ist voll lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig und wird als einmaliger Bezug im Austrittsmonat abgerechnet.
Kurz: im laufenden Lohn-Mandat sind die Austritts-Meldungen enthalten, also DEÜV-Abmeldung, Schlussabrechnung, Lohnsteuerbescheinigung und Standardbescheinigungen. Einzelleistungen außerhalb des Mandats, etwa wenn du ein Arbeitszeugnis erstellen lassen oder eine Austritts-Checkliste für dein Unternehmen aufbauen willst, rechnen wir nach Aufwand ab: 75 € pro Stunde, vorher angekündigt.
Kurz: nein, Rechtsberatung machen wir nicht. Wir formulieren Zeugnisse in korrekter Zeugnissprache und wickeln den Austritt ab. Ficht ein ehemaliger Mitarbeiter das Zeugnis an oder gibt es Streit um die Schlussabrechnung, gehört der Fall zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir liefern dafür die Abrechnungen und die Dokumentation zu, das spart dem Anwalt Zeit und dir Honorar.

Steht ein Austritt an?
Dann lass uns kurz sprechen.

Im Erstgespräch gehen wir deinen konkreten Fall durch: Was ist schon erledigt, welche Fristen laufen, was übernehmen wir. 30 Minuten, kostenlos, danach weißt du, woran du bist.