Kurzarbeitergeld: Wir übernehmen Anzeige und Abrechnung für deinen Betrieb
Auftragslage eingebrochen, Arbeitszeit muss runter? Die Anzeige bei der Arbeitsagentur, die monatliche KUG-Abrechnung und die Leistungsanträge sind Formulararbeit mit harten Fristen. Lohnklar übernimmt diesen Teil, damit deine Leute ihr Geld pünktlich bekommen und du die Erstattung nicht an einem Formfehler verlierst.
+49 30 200053720Lohnersatz mit Formularpflichten
Kurzarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit nach §§ 95 ff. SGB III. Wenn dein Betrieb die Arbeitszeit vorübergehend reduzieren muss, weil Aufträge wegbrechen oder ein unabwendbares Ereignis den Betrieb lahmlegt, ersetzt die Agentur deinen Mitarbeitern 60 Prozent des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts, 67 Prozent bei mindestens einem Kind. Du hältst deine eingearbeiteten Leute, statt sie zu entlassen und nach der Flaute neu suchen zu müssen.
So weit die Idee. In der Praxis besteht Kurzarbeit aus zwei getrennten Verfahren mit eigenen Formularen: der Anzeige über Arbeitsausfall, die vor Beginn der Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur eingehen muss, und dem monatlichen Leistungsantrag mit Abrechnungsliste, der spätestens drei Monate nach Ende des Anspruchszeitraums vorliegen muss. Dazwischen liegt die eigentliche KUG-Abrechnung in der Lohnabrechnung: Soll-Entgelt, Ist-Entgelt und fiktives Entgelt für die Sozialversicherung, jeweils pro Mitarbeiter und pro Monat. Dazu kommen Stundenaufzeichnungen, die die Agentur bei Prüfungen anfordert.
Wer das zum ersten Mal macht, unterschätzt den Aufwand. Die fachlichen Hintergründe mit Rechenbeispielen findest du in unserem Leitfaden Kurzarbeitergeld 2026 im Magazin. Auf dieser Seite geht es um den Service: was Lohnklar bei der Abwicklung übernimmt, welche Fristen den Unterschied machen und wo Betriebe in der Praxis Geld liegen lassen.
Wann Kurzarbeitergeld greift
Vier Voraussetzungen aus § 96 SGB III müssen zusammenkommen, bevor die Agentur für Arbeit zahlt. Fehlt eine davon, läuft die ganze Anzeige ins Leere.
Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
Der Ausfall muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen, etwa einem Auftragseinbruch, einer Naturkatastrophe oder einer behördlichen Anordnung. Schlechte Planung im Management zählt nicht. Die Schwelle: Im Anspruchsmonat müssen mindestens 10 Prozent der Beschäftigten jeweils mehr als 10 Prozent ihres Bruttoentgelts verlieren.
Der Ausfall ist vorübergehend
Es muss realistisch zu erwarten sein, dass die reguläre Arbeitszeit nach Wegfall des Grundes wieder aufgenommen wird. Dauerhafter Stellenabbau rechtfertigt kein Kurzarbeitergeld. Wer strukturelle Probleme mit KUG überdeckt, schiebt die Entscheidung nur auf und riskiert, dass am Ende die Liquidität für einen geordneten Umbau fehlt.
Eine rechtliche Grundlage für die Kurzarbeit
Kurzarbeit darfst du nicht einseitig anordnen. Du brauchst eine Betriebsvereinbarung (der Betriebsrat muss zustimmen), einen Tarifvertrag, der Kurzarbeit zulässt, oder eine schriftliche Einzelvereinbarung mit jedem betroffenen Mitarbeiter. Ohne diese Grundlage ist die Kurzarbeit rechtswidrig und es entsteht kein KUG-Anspruch.
Persönliche Voraussetzungen der Mitarbeiter
Anspruch haben nur Mitarbeiter in einem ungekündigten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Auszubildende sind grundsätzlich ausgeschlossen, ebenso Beschäftigte in der Probezeit und Mitarbeiter, deren Vertrag bereits gekündigt ist. Das musst du vor der Anzeige pro Kopf durchgehen, nicht erst beim ersten Leistungsantrag.
So läuft die KUG-Abwicklung ab
Vier Stationen, jede mit eigener Frist. Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar: Ohne fristgerechte Anzeige gibt es kein Geld, egal wie sauber später abgerechnet wird.
Anzeige bei der Arbeitsagentur
Die Anzeige über Arbeitsausfall (Formular KUG 101) geht online über das Arbeitgeber-Portal der Agentur für Arbeit oder per Post raus. Drin stehen Betriebsnummer, Zahl der Betroffenen, voraussichtliche Dauer und die Ursache des Ausfalls. Die Kurzarbeit darf nach Eingang der Anzeige beginnen, der Bewilligungsbescheid kommt später.
Vor Beginn der KurzarbeitKUG-Abrechnung in der Lohnabrechnung
Jeden Monat wird pro Mitarbeiter das Soll-Entgelt dem Ist-Entgelt gegenübergestellt. Das KUG kommt aus den Tabellen der Bundesagentur, die Sozialversicherungsbeiträge laufen auf das fiktive Entgelt von 80 Prozent des Soll-Entgelts. Parallel braucht es Stundenaufzeichnungen mit Soll-Ist-Vergleich für jeden Betroffenen.
MonatlichLeistungsantrag mit Abrechnungsliste
Mit dem Formular KUG 107 beantragst du die Auszahlung für den abgelaufenen Monat. Pro Mitarbeiter sind Soll-Entgelt, Ist-Entgelt, Ausfallstunden, KUG-Betrag und die SV-Beiträge auf das fiktive Entgelt anzugeben. Die Frist ist eine Ausschlussfrist: spätestens drei Monate nach Ende des Anspruchszeitraums.
3 Monate AusschlussfristErstattung und Abschlussprüfung
Nach Prüfung überweist die Bundesagentur KUG und erstattungsfähige SV-Beiträge auf das Betriebskonto, üblich sind zwei bis vier Wochen nach Antragseingang. Im Regelfall werden 50 Prozent des Arbeitgeberanteils der SV-Beiträge erstattet, bei Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 100 Prozent. Danach prüft die Agentur die Abrechnung nach. Unterlagen gehören mindestens 4 Jahre ins Archiv (§ 147 AO).
2 bis 4 Wochen AuszahlungRechenbeispiel: Mitarbeiter ohne Kind, 50 Prozent Kurzarbeit
Die tatsächliche Berechnung läuft über die Lohntabellen der Bundesagentur für Arbeit (§ 106 Abs. 2 SGB III), nicht über eine freie Prozentrechnung. Gängige Lohnprogramme haben diese Tabellen integriert, falsch wird es meist erst bei den SV-Beiträgen auf das fiktive Entgelt.
Was Lohnklar bei der Kurzarbeit übernimmt
Du entscheidest, ob und in welchem Umfang kurzgearbeitet wird. Wir kümmern uns um den Verwaltungsteil dahinter: die Anzeige, die monatliche Abrechnung, die Anträge und die Fristen. Deine Mitarbeiter bekommen weiterhin eine saubere Abrechnung, auf der KUG, Ist-Entgelt und SV-Beiträge nachvollziehbar ausgewiesen sind.
Wir arbeiten in DATEV, Sage, Agenda und Personio. Wenn dein Steuerberater die Finanzbuchhaltung macht, übergeben wir ihm die Lohnbuchungen monatlich im DATEV-Format. Falsch berechnete SV-Beiträge auf das fiktive Entgelt fallen sonst spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung auf, dann mit Säumniszuschlägen.
Woran die KUG-Abwicklung in der Praxis scheitert
Die Bundesagentur fordert gezahltes Kurzarbeitergeld zurück, wenn die Unterlagen nicht halten. Diese sechs Fehler sehen wir am häufigsten.
Saison-KUG: Sonderregeln für Bau, Dach und GaLaBau
Für Betriebe des Bauhauptgewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Gerüstbaus und des Garten- und Landschaftsbaus gilt in der Schlechtwetterzeit ein eigenes System nach §§ 101 ff. SGB III. Die wichtigsten Abweichungen zum konjunkturellen KUG:
- Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März, im GaLaBau bereits ab 1. November
- Finanzierung über die Winterbeschäftigungs-Umlage: 1,0 Prozent Arbeitgeberanteil, 0,8 Prozent Arbeitnehmeranteil, monatlich an die SOKA-BAU
- Ergänzendes Saison-KUG bis 150 Stunden je Mitarbeiter und Schlechtwetterzeit, Mehraufwands-Wintergeld von 1,00 Euro je geleisteter Arbeitsstunde
- Abrechnung bis zum letzten Tag des Folgemonats, deutlich kürzer als beim konjunkturellen KUG
- Tägliche Wetterdokumentation als Nachweis, sonst erkennt die Agentur Ausfallstunden nicht an
Wie die drei Leistungsstufen zusammenspielen und wo Baubetriebe typischerweise stolpern, steht ausführlich im Magazin-Artikel Saison-Kurzarbeitergeld 2026. Wir wickeln Saison-KUG für Bau- und GaLaBau-Betriebe mit ab, inklusive WBU-Abgleich und Fristenkontrolle.
Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld
Die Fragen, die uns Geschäftsführer vor der ersten Kurzarbeit am häufigsten stellen.
Wie melde ich Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur an?
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2026?
Welche Fristen gelten bei der KUG-Abrechnung?
Wer zahlt das Kurzarbeitergeld aus und wann kommt die Erstattung?
Müssen Überstunden und Resturlaub vor der Kurzarbeit abgebaut werden?
Was übernimmt Lohnklar bei der Kurzarbeit konkret?
Kurzarbeit steht im Raum? Dann zählt die Anzeige.
Für den Zeitraum vor der Anzeige gibt es kein Kurzarbeitergeld. Im Erstgespräch klären wir, ob die Voraussetzungen bei dir erfüllt sind und was bis zur Anzeige noch fehlt. Kostenlos und unverbindlich.