Betroffenenrechte (Art. 15-22 DSGVO)

Kurz: Rechte jeder Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch.

Definition und Bedeutung

Die DSGVO gewährt Betroffenen acht zentrale Rechte: Recht auf Information (Art. 13/14), Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20), Widerspruch (Art. 21), keine automatisierte Einzelentscheidung (Art. 22). Anfragen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats beantwortet werden. Kostenfrei (außer bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anfragen).

Rechtsgrundlage: Art. 15-22 DSGVO

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