Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Kurz: Recht jeder Person zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über sie verarbeitet.
Definition und Bedeutung
Mitarbeiter und Ex-Mitarbeiter können vom Arbeitgeber Auskunft verlangen über: ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, welche Kategorien, Verarbeitungszwecke, Empfänger, geplante Speicherdauer. Auf Wunsch ist eine Kopie der Daten in elektronischer Form bereitzustellen. Antwortfrist: max. 1 Monat (verlängerbar um 2 Monate bei komplexen Anfragen). Bei Verzug: Risiko von Schadensersatzansprüchen.
Rechtsgrundlage: Art. 15 DSGVO
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