Wie lange muss man Gehaltsabrechnungen aufbewahren?
Arbeitgeber: mindestens 6 Jahre nach Ende des Kalenderjahres (§ 257 HGB), steuerrelevante Unterlagen 10 Jahre. Arbeitnehmer: gesetzlich keine Pflicht, aber empfohlen lebenslang, als Rentennachweis. Digitale Aufbewahrung ist erlaubt (GoBD-konform).
Die Pflichtangaben einer Gehaltsabrechnung definieren, welche Inhalte später überhaupt archiviert werden müssen.
Aufbewahrungsfristen im Überblick
| Unterlage | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Lohnkonten, Lohnlisten | 6 Jahre | § 257 HGB |
| SV-Unterlagen (Meldungen, Beitragsnachweise) | 5 Jahre | § 28f SGB IV |
| Steuerliche Buchführungsunterlagen | 10 Jahre | § 147 AO |
| Lohnsteuerbescheinigungen | 10 Jahre | § 147 AO |
| Gehaltsabrechnungen (Arbeitnehmer, empfohlen) | lebenslang | Empfehlung DRV |
Wann beginnt die Aufbewahrungsfrist?
Die Frist beginnt immer mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Abrechnung erstellt wurde, nicht mit dem Erstellungsdatum selbst.
Digitale Aufbewahrung: Was ist erlaubt?
Gehaltsabrechnungen dürfen digital aufbewahrt werden, wenn die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern in elektronischer Form) eingehalten werden. Das bedeutet konkret:
- Unveränderlichkeit: Dokumente dürfen nach der Archivierung nicht mehr bearbeitet werden
- Lesbarkeit: Während der gesamten Aufbewahrungsfrist jederzeit abrufbar
- Protokollierung: Jeder Zugriff und jede Änderung wird dokumentiert
- Backup: Regelmäßige Datensicherung mit georedundanter Speicherung empfohlen
Eine einfache PDF-Ablage auf dem Firmenserver ohne Zugriffsprotokoll reicht in der Regel nicht für eine GoBD-konforme Archivierung. Zur Einordnung der weiteren DSGVO-Pflichten siehe unsere Seite Datenschutz in HR & Lohnabrechnung.
Was gilt für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht. Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt jedoch, alle Gehaltsabrechnungen dauerhaft aufzubewahren. Der Grund: Bei Unstimmigkeiten im Rentenkonto, die oft erst 30 oder 40 Jahre später auffallen, sind die Originalnachweise die einzige Möglichkeit zur Klärung.
Besonderheiten bei bestimmten Lohnbestandteilen
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Verträge und Beitragsnachweise zur bAV sollten bis zum Renteneintritt aufbewahrt werden, über die gesetzliche Frist hinaus. Bei Direktversicherungen kann die Nachweispflicht bis zu 30 Jahre nach Vertragsabschluss entstehen.
Kurzarbeitergeld
Abrechnungsunterlagen für Kurzarbeitergeld unterliegen einer Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren nach Ende des Bewilligungszeitraums (§ 320 SGB III). Die Bundesagentur für Arbeit kann in diesem Zeitraum prüfen.
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