Entgeltfortzahlung bei Krankheit 2026: Pflichten, Berechnung & U1-Erstattung

Kurzfassung

Entgeltfortzahlung 2026: 6 Wochen, Referenzprinzip, Wartezeit. Krankenlohn berechnen und U1-Erstattung über das AAG richtig beantragen.

Ein Mitarbeiter ist krank. Ab Tag 1 zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn weiter, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird. Das ist gesetzlich so geregelt, und das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) lässt kaum Spielraum. Was viele kleine Betriebe nicht wissen: Über die Umlage U1 können sie sich einen Großteil dieser Kosten zurückholen.

Wann genau der Anspruch entsteht, wie das fortzuzahlende Entgelt korrekt berechnet wird, welche Sonderfälle es gibt und wie die U1-Erstattung beantragt wird: das steht hier.

1. Rechtsgrundlage und Voraussetzungen

Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit ist in §3 EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Hinweis zur Wartezeit: Die 4-Wochen-Wartezeit gilt pro Arbeitsverhältnis, nicht per Beschäftigungsdauer beim Arbeitgeber. Wechselt ein Arbeitnehmer zu einem neuen Arbeitgeber, beginnt die Wartezeit neu. Bei Erkrankung innerhalb der ersten 4 Wochen hat der Arbeitgeber keine Fortzahlungspflicht, aber die Krankenkasse zahlt ab dem ersten Tag Krankengeld.

2. Dauer: 6 Wochen und was danach kommt

Der Entgeltfortzahlungsanspruch beläuft sich auf 6 Wochen (= 42 Kalendertage) je Erkrankung. Dabei gilt das Prinzip: Der Anspruch gilt pro Krankheit, nicht pro Kalenderjahr.

Tag 1–42: Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber

100 % des regelmäßigen Entgelts, berechnet nach dem Referenzprinzip (letzte 13 Wochen). Voller Anspruch, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit (nach Wartezeit).

Ab Tag 43: Krankengeld der Krankenkasse

Ca. 70 % des Bruttolohns (max. 90 % des Nettolohns), höchstens aus der BBG KV (5.512,50 €/Monat). Maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung.

Wiedereingliederung: Stufenweise Rückkehr

Hamburg-Modell: Arbeitnehmer kehrt schrittweise zurück. Während dieser Zeit zahlt die Krankenkasse weiterhin Krankengeld; der Arbeitgeber ist nicht zur vollen Entgeltfortzahlung verpflichtet, wenn die Leistungsfähigkeit noch eingeschränkt ist.

Wiederholte Erkrankung an derselben Krankheit

Erkrankt der Arbeitnehmer erneut an derselben Krankheit, entsteht nur dann ein neuer 6-Wochen-Anspruch, wenn:

Bei einer anderen Erkrankung entsteht immer ein neuer voller Anspruch, unabhängig vom zeitlichen Abstand.

3. Berechnung des fortzuzahlenden Entgelts

Grundlage der Entgeltfortzahlung ist das sogenannte Referenzprinzip (§4 EFZG): Es wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen (bzw. 3 Monate) vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit herangezogen.

Was zählt zum fortzuzahlenden Entgelt?

Was zählt nicht?

Rechenbeispiel

Mitarbeiter mit 3.200 € Bruttogehalt + 400 € Provision (Durchschnitt letzter 3 Monate)
Fortzuzahlendes Entgelt: 3.200 + 400 = 3.600 € / Monat
Bei 22 Arbeitstagen: Tagessatz = 3.600 / 22 = 163,64 €
Krankheitstage (10 Arbeitstage im Monat): 10 × 163,64 = 1.636,40 €

4. U1-Erstattung über das AAG

Für Arbeitgeber mit in der Regel nicht mehr als 30 Mitarbeitern (Vollzeitkräfte, Teilzeitkräfte entsprechend gewichtet) gilt das Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). du zahlst eine monatliche Umlage U1 und können im Krankheitsfall einen Erstattungsanteil bei der Krankenkasse des erkrankten Arbeitnehmers einfordern.

Erstattungssatz Erstattung der EFZ-Aufwendungen Typische U1-Umlage (GKV, ca.)
Satz 1 (niedrig) 40–50 % ca. 0,9–1,4 % des Bruttolohns
Satz 2 (mittel) 60–70 % ca. 1,2–1,8 % des Bruttolohns
Satz 3 (hoch) 80 % ca. 1,5–2,2 % des Bruttolohns

Den genauen Erstattungssatz legen die jeweiligen Krankenkassen selbst fest. Welcher Satz für einen Arbeitgeber gilt, hängt von der Wahl des Erstattungssatzes ab, den der Arbeitgeber bei der Anmeldung festlegt. Ein Wechsel ist in der Regel nur zum Jahresende möglich.

Was wird erstattet? Das fortgezahlte Bruttoentgelt (einschließlich AG-Anteile zur SV) wird erstattet, aber begrenzt auf die Höhe, die tatsächlich ausbezahlt wurde. Der Erstattungsantrag wird digital über das jeweilige Krankenversicherungs-Portal gestellt.

U2-Umlage: Mutterschaftsgeld

Neben U1 existiert die U2-Umlage für die Entgeltfortzahlung während des Mutterschutzes. U2 gilt für alle Arbeitgeber ohne Größenbeschränkung und erstattet die Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz vollständig.

5. Arbeitgeberpflichten bei Krankmeldung

6. Sonderfälle: Wiederholte Erkrankung, Selbstverschulden, Kündigung

Erkrankung während der Probezeit

Wird ein Arbeitnehmer innerhalb der ersten 4 Wochen krank, entfällt der EFZ-Anspruch. Allerdings: Die Krankenkasse zahlt ab dem ersten Krankheitstag Krankengeld. Arbeitgeber haben hier keine Erstattungspflicht und keine Umlage-Erstattung nach U1.

Kündigung und laufende Arbeitsunfähigkeit

Eine Kündigung beendet nicht die laufende Entgeltfortzahlungspflicht. Erkrankt ein Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist, muss der Arbeitgeber bis zum Ende der 6 Wochen zahlen, auch wenn das Arbeitsverhältnis endet. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Selbstverschulden

Der Entgeltfortzahlungsanspruch entfällt, wenn der Arbeitnehmer die Krankheit grob fahrlässig oder vorsätzlich selbst verursacht hat. Der Arbeitgeber trägt die Beweislast. Normaler Freizeitsport, auch mit erhöhtem Verletzungsrisiko, begründet kein Verschulden. Alkohol am Steuer mit anschließendem Unfall hingegen schon.

Urlaub und Krankheit

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet (§9 BUrlG). Voraussetzung: Der Arbeitnehmer meldet sich sofort krank und legt eine AU-Bescheinigung vor. Die Urlaubstage werden gutgeschrieben.

7. Korrekte Erfassung in der Lohnabrechnung

In DATEV und anderen Lohnabrechnungssystemen wird die Krankheitszeit über spezifische Lohnarten abgebildet. Wichtig ist die saubere Trennung zwischen der eigentlichen EFZ-Lohnart und dem SV-Ausweis. Wer die Lohnabrechnung outsourct, übernimmt der Dienstleister auch diese Buchungen.

Typische Lohnarten in DATEV

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8. Häufige Fragen (FAQ)

Nach §3 EFZG bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) je Erkrankung, sofern das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen bestand. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Arbeitgeber mit in der Regel bis zu 30 Mitarbeitern können sich nach dem AAG die gezahlte Entgeltfortzahlung zu 40–80 % von der Krankenkasse erstatten lassen. Voraussetzung: monatliche U1-Umlage zahlen und Erstattungsantrag stellen.
Basis ist der Durchschnitt der letzten 13 Wochen (Referenzprinzip). Es zählen Grundgehalt, regelmäßige Provisionen und Sachbezüge. Nicht enthalten: einmalige Sonderzahlungen, Aufwandsersatz und Zuschläge für Leistungen, die während der Krankheit nicht angefallen wären.
Bei grobem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) entfällt der EFZ-Anspruch. Der Arbeitgeber muss das Verschulden beweisen. Normaler Freizeitsport begründet kein Verschulden.
Gesetzlich ab dem dritten Krankheitstag, per Vereinbarung früher. Seit 2023 übermitteln Arztpraxen die eAU digital direkt an die Krankenkasse; der Arbeitgeber kann sie dort abrufen, ohne auf ein Papier warten zu müssen.
Tino Werner – HR & Payroll Manager
Tino Werner HR & Payroll Manager, Lohnklar UG

Tino Werner berät KMU und Startups seit über 10 Jahren in allen Fragen rund um Lohnabrechnung, Personalrecht und HR-Prozesse. Bei Lohnklar ist er verantwortlich für die operative Payroll und die strategische Weiterentwicklung der HR-Beratung.