Lohnabrechnung Handwerk
korrekte Abrechnung für Meisterbetriebe

Tarifverträge, SOKA-Bau-Meldungen, Akkordlohn und Auslösungen für Monteure: Lohnklar kennt die komplexen Besonderheiten der Lohnbuchhaltung im Handwerk und rechnet rechtssicher, pünktlich und DATEV-nativ ab.

Tarifverträge & Mindestlöhne SOKA-Bau / ULAK / VBG DATEV-nativ integriert Deutschlandweit remote
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Handwerksberufe & Gewerke abgedeckt
100%
SOKA-Bau korrekt integriert
Steueroptimiert
Auslösungen & Fahrtkosten korrekt abgerechnet
Vollständig
Sozialkassen-Meldungen fristgerecht erledigt

Warum Lohnabrechnung im Handwerk so komplex ist

Kein anderer Wirtschaftsbereich stellt die Lohnbuchhaltung vor so viele gesetzliche und tarifvertragliche Hürden wie das Handwerk. Meisterbetriebe, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe müssen gleichzeitig branchenspezifische Tarifverträge einhalten, Sozialkassen wie SOKA-Bau, ULAK und VBG bedienen, Auslösungen für Monteure steueroptimiert abrechnen und Akkordlöhne oder Prämiensysteme korrekt kalkulieren.

Hinzu kommen saisonale Schwankungen, wechselnde Baustellen-Besetzungen, unterschiedliche Lohngruppen innerhalb eines Betriebs und die Notwendigkeit, alle Meldungen fristgerecht an Krankenkassen, Finanzamt und Sozialkassen zu übermitteln. Ein einziger Fehler in der SOKA-Bau-Meldung kann zu empfindlichen Nachzahlungen führen.

Lohnklar hat sich auf genau diese Komplexität spezialisiert. Wir kennen die Tarifsysteme des Bauhauptgewerbes, der Elektrotechnik, der Dachdeckerei, des Maler- und Lackiererhandwerks und weiterer Gewerke, und rechnen seit Jahren für Handwerksbetriebe jeden Typs ab.

Tarifverträge und Mindestlöhne
Im Handwerk gelten branchenspezifische allgemeinverbindliche Tarifverträge, unabhängig von der Verbandsmitgliedschaft. Lohngruppen, Stufensysteme und tarifliche Mindestlöhne müssen exakt eingehalten werden.
SOKA-Bau & Sozialkassen
ULAK, VBG und SOKA-Bau erfordern monatliche Meldungen mit korrekten Bruttolöhnen. Fehler oder Verspätungen führen zu Nachzahlungen und Bußgeldern. Lohnklar übernimmt alle Meldeprozesse vollständig.
Auslösungen für Monteure
Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten und Fahrtkosten können steuerfrei erstattet werden, wenn die Voraussetzungen stimmen. Lohnklar dokumentiert und rechnet alle Auslösungen revisionssicher ab.
Akkordlohn und variable Vergütung
Stückakkord, Zeitakkord oder Prämienlohn erfordern besondere Berechnungen mit Mindestlohn-Check. Lohnklar bildet alle leistungsbezogenen Vergütungsmodelle korrekt und nachvollziehbar ab.
Saisonarbeit & Baustellen-Fluktuation
Kurzfristige Beschäftigung, befristete Verträge und saisonale Teams erfordern schnelle An- und Abmeldeprozesse. Lohnklar koordiniert alle sozialversicherungsrechtlichen Schritte fristgerecht.

Was Lohnklar für Handwerksbetriebe übernimmt

Sechs spezialisierte Leistungsbereiche, die die Lohnabrechnung im Handwerk vollständig abdecken: von der tarifgerechten Abrechnung bis zur Sozialkassen-Meldung.

SOKA-Bau / Urlaubs-Kassen-Meldungen

Vollständige Übernahme aller Sozialkassen-Meldepflichten: ULAK, VBG, SOKA-Bau, fristgerecht, fehlerfrei und revisionssicher dokumentiert.

  • Monatliche ULAK-Meldungen auf Basis Bruttolohn
  • VBG-Beitragsabführung für Unfallversicherung
  • Urlaubsanspruch korrekt über SOKA-Bau abgewickelt
  • Jahres- und Nachweismeldungen vollständig

Auslösungen und Fahrtkosten steueroptimiert

Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten und Fahrtkosten für Monteure korrekt erfasst, steuerfrei ausgezahlt und für die Betriebsprüfung dokumentiert.

  • Verpflegungspauschalen 16 € / 32 € korrekt angewandt
  • Übernachtungskostenerstattung nach Belegen oder Pauschale
  • Fahrtkosten 0,30 €/km als Reisekostenpauschale
  • Revisionssichere Belegdokumentation für Prüfungen

Akkordlohn und Prämienlohn korrekt abrechnen

Stückakkord, Zeitakkord und leistungsbezogene Prämiensysteme werden mit automatischem Mindestlohn-Check und allen relevanten Zuschlägen korrekt berechnet.

  • Stück- und Zeitakkord nach geltenden Tarifsätzen
  • Prämienmodelle transparent dokumentiert
  • Mindestlohn-Aufzahlung automatisch bei Unterschreitung
  • Überstundenzuschläge auf Akkordverdienst korrekt

Baulohn & Polier-Zulagen

Erschwernis-Zulagen, Höhen- und Tiefenzuschläge, Polier-Lohngruppen und Baustellen-spezifische Zulagen werden nach Tarifvertrag und Vereinbarung korrekt abgerechnet.

  • Erschwernis-Zulagen nach BRTV
  • Höhen-, Tiefen- und Schmutz-Zuschläge
  • Polier- und Vorarbeiterzulagen
  • Schicht- und Nachtarbeitszuschläge steueroptimiert

Saisonarbeit und Baustellen-Management

An- und Abmeldungen für Saisonkräfte, kurzfristige Beschäftigung, befristete Baustellenverträge und die korrekte sozialversicherungsrechtliche Behandlung – wir kümmern uns um jeden davon.

  • Kurzfristige Beschäftigung bis 70 Arbeitstage korrekt behandelt
  • An- und Abmeldungen bei Krankenkassen fristgerecht
  • Befristete Verträge und Saisonvereinbarungen
  • ULAK-Meldungen auch für Saisonkräfte vollständig

Recruiting für Handwerksbetriebe

HR-Administratoren, Buchhalter und kaufmännische Kräfte für Ihren Betrieb finden, ohne eigene Recruiting-Abteilung. Wir übernehmen den gesamten Prozess.

  • Active Sourcing & Stellenausschreibungen
  • Vorauswahl und Gesprächsführung
  • Erfolgsbasiert, keine Fixkosten
  • 12 Monate Garantie auf jede Besetzung
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Baustellenabrechnung und Akkordlohn: Ihr Spezialist

Akkordlohn, Baustellen-Zulagen, Auslösungen und SOKA-Bau gleichzeitig korrekt abzurechnen ist die hohe Schule der Lohnbuchhaltung im Handwerk. Lohnklar hat diese Prozesse für über 37 verschiedene Gewerke eingespielt. Sprechen Sie uns an.

Jetzt beraten lassen

Branchenspezifika erklärt

Die wichtigsten Besonderheiten der Lohnabrechnung im Handwerk, kompakt und verständlich erläutert.

Was sind Sozialkassen im Handwerk?

Die Sozialkassen des Baugewerbes (SOKA-Bau, ULAK und VBG) sind branchenspezifische Einrichtungen, die über Arbeitgeberbeiträge finanziert werden und den Arbeitnehmern besondere Leistungen gewährleisten:

  • ULAK: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse, finanziert den tariflichen Urlaub branchenübergreifend
  • VBG: Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, gesetzliche Unfallversicherung für Bau- und Handwerksbetriebe
  • ZVK: Zusatzversorgungskasse, betriebliche Altersvorsorge im Baugewerbe
  • Meldepflicht gilt für alle baugewerblichen Betriebe, unabhängig von der Größe

Wie werden Auslösungen steueroptimiert abgerechnet?

Auslösungen können steuerfrei gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend auswärts tätig ist. Die steuerfreien Pauschalen nach § 9 EStG sind:

  • Abwesenheit 8–24 Stunden: 16 Euro Verpflegungspauschale
  • Abwesenheit über 24 Stunden: 32 Euro pro Tag
  • Übernachtungskosten in tatsächlicher Höhe oder 20 Euro pauschal
  • Fahrtkosten: 0,30 Euro/km als Reisekostenpauschale
  • Voraussetzung: keine erste Tätigkeitsstätte auf der Baustelle
  • Dokumentation: Nachweis der auswärtigen Tätigkeit zwingend erforderlich

Tarifverträge im Handwerk: Was Arbeitgeber wissen müssen

Im Handwerk gelten zahlreiche Tarifverträge, von denen viele für allgemeinverbindlich erklärt wurden und damit für alle Betriebe des Gewerbes bindend sind, auch ohne Verbandsmitgliedschaft:

  • BRTV: Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe
  • Dachdeckertarifvertrag mit eigenen Mindestlöhnen
  • TV Elektrohandwerk mit differenzierten Lohngruppen
  • Maler- und Lackiertarifvertrag
  • Tischler-/Schreiner-Tarif nach Bundesland
  • Mindestlöhne werden jährlich angepasst, Lohnklar pflegt alle Sätze aktuell

So läuft die Zusammenarbeit ab

Vier klar strukturierte Schritte: von der ersten Kontaktaufnahme bis zum pünktlichen Lohnlauf, jeden Monat zuverlässig.

1
Einstieg

Stundenzettel & Datenerfassung

Sie übermitteln uns monatlich die Stundennachweise, Akkordzettel, Baustellen-Zulagen und Auslösungs-Belege Ihrer Mitarbeiter, digital und strukturiert.

2
Prüfung

Lohngruppe & Tarif prüfen

Wir prüfen Tarifeingruppierungen, Mindestlöhne, Stufenaufstiege und Sozialkassen-Pflichten und klären offene Punkte vor der Abrechnung, nicht danach.

3
Abrechnung

Lohnlauf & SOKA-Meldungen

Wir erstellen alle Lohnabrechnungen, führen SOKA-Bau-Meldungen durch, übermitteln Lohnsteuer- und SV-Meldungen und stellen die fertigen Lohnzettel bereit.

4
Übergabe

DATEV-Export & Dokumentation

Alle Buchungsdaten werden in DATEV-kompatiblem Format an Ihren Steuerberater übergeben, revisionssicher archiviert und für die Betriebsprüfung vorbereitet.

★★★★★

"Seit wir die Lohnabrechnung an Lohnklar übergeben haben, läuft die SOKA-Bau-Meldung endlich fehlerfrei. Früher hatten wir jedes Jahr Nachforderungen. Das ist jetzt Geschichte. Die Auslösungen für unsere Monteure werden zudem deutlich steueroptimierter abgerechnet als vorher beim Steuerberater."

MW
Marcus W.
Geschäftsführer, Fensterbau & Montagebetrieb
★★★★★

"Als Dachdeckerbetrieb mit wechselnden Baustellen und Saisonkräften war Lohnabrechnung immer ein Alptraum. Lohnklar kennt den Dachdeckertarifvertrag in- und auswendig und kümmert sich um alles: inklusive ULAK-Meldungen und Auslösungen. Absolut empfehlenswert für jeden Handwerksbetrieb."

MH
Markus H.
Inhaber, Dachdeckerbetrieb, Nordrhein-Westfalen

Häufige Fragen zur Lohnabrechnung im Handwerk

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Lohnbuchhaltung, SOKA-Bau, Akkordlohn und Tarifrecht im Handwerk.

SOKA-Bau ist der Oberbegriff für die Sozialkassen des Baugewerbes in Deutschland und umfasst im Wesentlichen zwei Einrichtungen: die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) und die ZVK (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes). Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitgeber, deren Betrieb überwiegend baugewerbliche Tätigkeiten ausführt: dazu zählen Hochbau, Tiefbau, Straßenbau, Dachdeckerei, Zimmerei, Gerüstbau und viele weitere Gewerke. Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße, also auch für Kleinstbetriebe mit einem einzigen Mitarbeiter. Der Arbeitgeber muss monatlich Beiträge auf Basis der gewerblichen Bruttolöhne an die SOKA-Bau abführen. Im Gegenzug finanziert die ULAK den tariflichen Urlaub der Arbeitnehmer, da im Baugewerbe aufgrund der hohen Fluktuation ein branchenübergreifendes Urlaubsfinanzierungssystem notwendig ist. Verstöße gegen die Meldepflicht können zu empfindlichen Nachzahlungen und Bußgeldern führen. Lohnklar kennt alle relevanten Beitragssätze, Meldewege und Fristen und übernimmt die SOKA-Bau-Meldungen vollständig für Sie.

Auslösungen, also Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten für Monteure und Baustellen-Mitarbeiter, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gezahlt werden. Für eintägige Auswärtstätigkeiten ab 8 Stunden gilt eine Verpflegungspauschale von 16 Euro, bei mehrtägigen Einsätzen oder Abwesenheiten über 24 Stunden sind es 32 Euro pro Tag. Übernachtungskosten können in tatsächlicher Höhe oder pauschal mit 20 Euro täglich erstattet werden. Wichtig: Die steuerfreie Zahlung setzt voraus, dass der Mitarbeiter tatsächlich auswärts tätig ist und die Baustelle nicht als erste Tätigkeitsstätte gilt. Fahrtkosten für Fahrten zur Baustelle können mit 0,30 Euro je Kilometer als Reisekostenpauschale erstattet werden. Lohnklar prüft für jeden Mitarbeiter und jede Baustelle die korrekte steuerliche Behandlung und dokumentiert alle Auslösungen revisionssicher, sodass Sie bei einer Lohnsteueraußenprüfung auf der sicheren Seite sind.

Im Handwerk gilt grundsätzlich der gesetzliche Mindestlohn. Jedoch haben viele Handwerksbranchen darüber hinausgehende tarifvertragliche Mindestlöhne, die als allgemeinverbindliche Tarifverträge für alle Betriebe des Gewerbes gelten, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband ist. Im Bauhauptgewerbe gelten beispielsweise die tariflichen Mindestlöhne des BRTV (Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe), die nach Lohngruppen gestaffelt sein können. Auch im Dachdeckerhandwerk, der Elektrotechnik, dem Maler- und Lackiererhandwerk sowie weiteren Gewerken gibt es verbindliche Mindestsätze, die regelmäßig über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen und zwingend eingehalten werden müssen. Lohnklar hält alle branchen- und gewerksspezifischen Tariflöhne kontinuierlich aktuell und stellt sicher, dass Ihre Mitarbeiter stets korrekt nach den jeweils gültigen Mindestlöhnen vergütet werden.

Akkordlohn ist eine leistungsbezogene Vergütungsform, bei der die Entlohnung nicht nach geleisteten Arbeitsstunden, sondern nach dem erbrachten Arbeitsvolumen berechnet wird. Im Handwerk ist der Akkordlohn besonders im Baugewerbe und bei Handwerkern mit klar messbaren Ergebniseinheiten verbreitet. Unterschieden wird zwischen dem Stückakkord (fester Betrag je produzierter Einheit) und dem Zeitakkord (Richtstunden je Einheit multipliziert mit dem Akkordrichtsatz). Wichtig: Auch beim Akkordlohn muss der tarifliche Mindestlohn oder der allgemeinverbindliche Tariflohn als Untergrenze gewährleistet sein. Fällt der Akkordverdienst darunter, ist der Arbeitgeber zur Aufzahlung verpflichtet. Hinzu kommen Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit oder Erschwernis, die den Akkordlohn erhöhen. Lohnklar rechnet Akkordlöhne mit allen Zu- und Abschlägen korrekt ab, prüft automatisch die Einhaltung der Mindestvergütung und dokumentiert alle Leistungseinheiten nachvollziehbar für Steuerberater und Betriebsprüfer.

Saisonarbeit ist im Handwerk, insbesondere im Garten- und Landschaftsbau, im Dachdeckerhandwerk und im Baugewerbe, weit verbreitet. Für kurzfristige Beschäftigung (bis 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr) gelten besondere sozialversicherungsrechtliche Regeln: Der Mitarbeiter ist in dieser Zeit nicht sozialversicherungspflichtig, wenn die Beschäftigung von vornherein auf diese Dauer begrenzt ist. Der Sachkundenachweis über die zeitliche Begrenzung ist dabei dokumentationspflichtig. Im Baugewerbe sind Saisonarbeiter bei der ULAK zu melden, wenn die Beschäftigung unter den Geltungsbereich des BRTV fällt. Lohnklar koordiniert die An- und Abmeldung bei allen relevanten Trägern, stellt saisonale Abrechnungen fristgerecht fertig und sorgt dafür, dass auch bei wechselnden Baustellenbesetzungen jeder Mitarbeiter korrekt und vollständig abgerechnet wird.

Der Einstieg bei Lohnklar ist klar strukturiert und auf die Besonderheiten von Handwerksbetrieben ausgerichtet. Im ersten Schritt führen wir ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihre Mitarbeiterzahl, Lohnmodelle (Stundenlohn, Akkord, Tarif), Sozialkassenpflichten und Ihre bisherige Software-Umgebung erfassen. Danach übermitteln Sie uns die Stammdaten aller Mitarbeiter, bestehende Lohnstammsätze und Tarifeingruppierungen. Wir richten Ihre Abrechnung in DATEV ein und übernehmen alle bisherigen Daten vollständig. Im laufenden Betrieb liefern Sie uns monatlich die Stundennachweise, Akkordzettel, Auslösungs-Belege und Baustellen-Zulagen. Wir rechnen ab, erstellen alle Meldungen an Krankenkassen, Finanzamt und Sozialkassen und senden Ihnen die fertigen Lohnzettel. Der gesamte Datenaustausch erfolgt digital und verschlüsselt. Bei Rückfragen oder Sonderfällen steht Ihnen ein fester Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Kosten für die Lohnabrechnung bei Lohnklar beginnen ab 15 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Damit liegen wir in der Regel deutlich unter den Preisen klassischer Steuerberater, die für Lohnabrechnung häufig 25 bis 40 Euro je Abrechnung berechnen. Der genaue Preis hängt von der Mitarbeiterzahl, der Komplexität der Lohnmodelle (Tarif, Akkord, Auslösung), dem Umfang der Sozialkassen-Meldungen und dem gewünschten Serviceniveau ab. Für Handwerksbetriebe, die SOKA-Bau-Meldungen, Auslösungsabrechnungen und Akkordlohn benötigen, erstellen wir stets ein individuelles Angebot, das alle Besonderheiten Ihres Betriebs berücksichtigt. Es gibt keine Setup-Gebühren und keine versteckten Kosten. In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir Ihren genauen Bedarf und legen ein transparentes, leistungsorientiertes Paket fest.

Ja, der Wechsel von einem Steuerberater zu Lohnklar ist problemlos möglich und in der Praxis ein sehr häufiger Schritt für Handwerksbetriebe. Wir übernehmen alle bestehenden Lohnstammdaten, Tarifeingruppierungen und historischen Abrechnungsdaten vollständig. Da wir mit DATEV arbeiten, dem Standardsystem vieler Steuerberater, läuft die Datenübergabe in der Regel ohne Reibungsverluste. Ihr Steuerberater bleibt weiterhin für Jahresabschluss und Steuererklärung zuständig. Wir liefern ihm alle benötigten Daten in DATEV-kompatiblem Format. Die Umstellungsphase dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sodass bereits im Folgemonat die Abrechnung vollständig von Lohnklar übernommen wird. Für die Übergangsphase stehen wir in direktem Kontakt mit Ihrem bisherigen Steuerberater, um einen lückenlosen Informationsfluss sicherzustellen.

Lohnabrechnung Handwerk: jetzt abgeben

Tarifverträge, SOKA-Bau, Akkordlohn und Auslösungen: Übergeben Sie die komplexe Lohnbuchhaltung Ihres Handwerksbetriebs an Spezialisten. Deutschlandweit, DATEV-nativ, pünktlich.

Keine Setup-Gebühren Ab 15 € / Mitarbeiter DATEV-nativ DSGVO-konform Deutschlandweit