Arbeitgeberkosten-Rechner 2026

Was kostet dich ein Mitarbeiter wirklich? Rechne es aus.

Das Bruttogehalt ist nur der Anfang. Dieser Rechner legt die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Umlagen U1 und U2 und die Insolvenzgeldumlage obendrauf, mit den Beitragsbemessungsgrenzen 2026.

Monatliches Bruttogehalt
Euro / Monat
1.000 3.000 5.813 (BBG KV) 8.450 (BBG RV) 10.000
%
Ø 2026: 2,9 %, kassenabhängig
%
Beispielwert, Satz deiner Kasse
%
Beispielwert, Satz deiner Kasse
%
0,3 bis 5 %, branchenabhängig
Gesamtkosten Arbeitgeber
3.691 €
pro Monat, das ist das 1,23-Fache vom Brutto

Ohne Sachleistungen, betriebliche Altersvorsorge und Verwaltungskosten.

Davon Lohnnebenkosten
691 €
23,0 % obendrauf auf das Bruttogehalt

SV-Arbeitgeberanteile plus Umlagen, Aufschlüsselung siehe unten.

Kosten pro Jahr
44.294 €
bei 12 Monatsgehältern

Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und Einmalzahlungen kommen zusätzlich dazu.

So setzt sich der Arbeitgeber-Aufschlag zusammen
Bruttogehalt3.000,00 €
Krankenversicherung (7,3 % + halber Zusatzbeitrag)+ 262,50 €
Pflegeversicherung (1,8 %)+ 54,00 €
Rentenversicherung (9,3 %)+ 279,00 €
Arbeitslosenversicherung (1,3 %)+ 39,00 €
Umlage U1+ 45,00 €
Umlage U2+ 7,20 €
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)+ 4,50 €
= Gesamtkosten Arbeitgeber3.691,20 €
Gut zu wissen: Die Umlagen U1 und U2 sind kein verlorenes Geld: Bei Krankheit und Mutterschutz bekommst du über das AAG-Verfahren Erstattungen zurück.
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Lohnabrechnung ab 12,50 € je Mitarbeiter und Monat, U1- und U2-Anträge inklusive.

Berechnungsgrundlage 2026: Rentenversicherung 18,6 % (AG-Anteil 9,3 %), Arbeitslosenversicherung 2,6 % (AG 1,3 %), Krankenversicherung 14,6 % (AG 7,3 %) plus halber kassenindividueller Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 % (AG 1,8 %; die Besonderheit in Sachsen ist nicht berücksichtigt). Beitragsbemessungsgrenzen: 8.450 €/Monat (RV/ALV), 5.812,50 €/Monat (KV/PV). Insolvenzgeldumlage nach § 360 SGB III („Der Umlagesatz beträgt 0,15 Prozent.“, für 2026 keine abweichende Verordnung). Die Umlagen U1 und U2 setzt jede Krankenkasse in ihrer Satzung fest (§ 7 AAG), die Vorbelegung ist ein Beispielwert. Umlagen und Insolvenzgeldumlage bemessen am rentenversicherungspflichtigen Entgelt, Berufsgenossenschaft vereinfachend am vollen Brutto. Ergebnisse sind eine Orientierung, keine verbindliche Beitragsberechnung.

Vier Dinge, die der Rechner sichtbar macht

Und die in Personalbudgets trotzdem regelmäßig fehlen.

Der Faktor 1,2 ist nur der Anfang

SV-Anteile und Umlagen machen aus 3.000 € Brutto rund 3.700 € Kosten. Berufsgenossenschaft, der 15-%-Zuschuss bei Entgeltumwandlung, Ausstattung und Verwaltung kommen noch dazu. Die vollständige Liste steht auf Arbeitgeberkosten berechnen.

Ab der Beitragsbemessungsgrenze wird es flacher

Oberhalb von 5.812,50 € (KV/PV) und 8.450 € (RV/ALV) bleibt der Beitrag konstant, obwohl das Gehalt weiter steigt. Prozentual sinken die Lohnnebenkosten bei hohen Gehältern deshalb, der Rechner rechnet das automatisch mit.

Die Umlagen kommen zurück

U1 und U2 sind Beiträge in Erstattungstöpfe: Bei Krankheit gibt es bis zu 80 % der Entgeltfortzahlung zurück, beim Mutterschutz die Aufwendungen in vollem Umfang. Wie das funktioniert, steht auf unserer Seite zur AAG-Erstattung (U1 und U2).

Deine Kosten sind nicht sein Netto

Zwischen deinen Gesamtkosten und dem, was beim Mitarbeiter ankommt, liegen Steuern und Arbeitnehmer-Beiträge. Die andere Seite der Rechnung zeigt der Brutto-Netto-Rechner 2026.

Häufige Fragen zu den Arbeitgeberkosten

Was kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber wirklich?

Kurz: Als Faustzahl das Bruttogehalt mal 1,20 bis 1,25. Bei 3.000 Euro Brutto sind das rund 3.600 bis 3.750 Euro im Monat. Der Rechner oben zeigt die genaue Zusammensetzung: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung mit rund 20 Prozent, dazu die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage. Berufsgenossenschaft, Sachleistungen und Verwaltungskosten kommen je nach Betrieb noch obendrauf.

Welche Arbeitgeberanteile gelten 2026?

Kurz: Rentenversicherung 9,3 Prozent, Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent, Krankenversicherung 7,3 Prozent plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags (Durchschnitt 2026: 2,9 Prozent, also 1,45 Prozent), Pflegeversicherung 1,8 Prozent. Jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze: 8.450 Euro im Monat bei Renten- und Arbeitslosenversicherung, 5.812,50 Euro bei Kranken- und Pflegeversicherung.

Warum muss ich die Umlagen U1 und U2 selbst eintragen?

Kurz: Weil es keinen bundesweiten Satz gibt. Nach § 7 Abs. 2 AAG sind die Umlagen „jeweils in einem Prozentsatz des Entgelts (Umlagesatz) festzusetzen“, und das macht jede Krankenkasse in ihrer Satzung selbst. Die Vorbelegung mit U1 1,5 Prozent und U2 0,24 Prozent ist ein Beispielwert, den echten Satz findest du im Beitragsbescheid deiner Kasse. Und: Diese Umlagen sind kein verlorenes Geld, bei Krankheit und Mutterschutz fließen Erstattungen zurück.

Gilt der Rechner auch für Minijobs und Midijobs?

Kurz: Nein. Beim Minijob zahlst du Pauschalabgaben von rund 31 Prozent, beim Midijob zwischen 603,01 und 2.000 Euro trägt der Arbeitgeber mehr als die Hälfte des SV-Beitrags. Für beide gibt es eigene Seiten: die Minijob-Abrechnung und den Midijob-Rechner.