Was kostet ein Midijob den Arbeitgeber?
Die meisten Midijob-Rechner zeigen nur, was der Arbeitnehmer spart. Dieser hier rechnet auch deine Seite: den Arbeitgeber-Anteil im Übergangsbereich von 603,01 bis 2.000 Euro.
Zuzüglich Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage (kassen- und satzungsabhängig).
Voller Versicherungsschutz inklusive voller Rentenpunkte, trotz reduziertem Beitrag.
Ohne Lohnsteuer: Die richtet sich nach der Steuerklasse und kommt separat dazu.
Berechnungsgrundlage 2026: Übergangsbereich 603,01 bis 2.000 Euro nach § 20 Abs. 2 SGB IV, Faktor F = 0,6619 (jährliche Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales). Beitragssätze: Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %, Krankenversicherung 14,6 % plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 % (kassenabhängig), Pflegeversicherung 3,6 %. Ohne Kinderlosen-Zuschlag zur Pflegeversicherung, ohne Umlagen, ohne Lohnsteuer. Ergebnisse sind eine Orientierung, keine verbindliche Beitragsberechnung.
Warum der Arbeitgeber im Übergangsbereich mehr zahlt
Die Logik hinter dem Faktor F, in vier Karten statt vier Paragrafen.
Der Arbeitnehmer wird entlastet
Im Übergangsbereich wird der Arbeitnehmer-Beitrag auf einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet. Direkt über der Minijob-Grenze zahlt die Mitarbeiterin fast nichts, bei 2.000 Euro den normalen halben Beitrag. Volle Rentenpunkte gibt es trotzdem.
Die Differenz trägt der Arbeitgeber
Der Gesamtbeitrag an die Sozialversicherung fällt trotzdem an. Was der Arbeitnehmer weniger zahlt, übernimmt der Arbeitgeber: Sein Anteil startet bei rund 28 % des Entgelts und gleitet bis 2.000 Euro auf die üblichen 21 % zurück.
Die Grenze wandert jedes Jahr
Die Untergrenze des Übergangsbereichs ist an die Minijob-Grenze gekoppelt und damit an den Mindestlohn: 2026 sind es 603 Euro. Wer Midijobber beschäftigt, muss die Verträge jedes Jahr gegen die neue Grenze prüfen, sonst rutscht ein Minijob unbemerkt in die Versicherungspflicht.
Einmalzahlungen zählen mit
Maßgeblich ist das regelmäßige monatliche Entgelt inklusive absehbarer Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld. Wer damit im Schnitt über 2.000 Euro liegt, fällt aus dem Übergangsbereich, und die Abrechnung ändert sich komplett.
Minijob oder Midijob: der Arbeitgeber-Vergleich
- Pauschalabgaben Arbeitgeber: rund 31 % (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Umlagen, Pauschsteuer)
- Für den Arbeitnehmer brutto gleich netto (bei Pauschsteuer)
- Kein eigener Krankenversicherungsschutz aus dem Job
- Stundenumfang durch Mindestlohn gedeckelt: 2026 sind bei 13,90 €/Std. maximal rund 43 Stunden im Monat drin
- Arbeitgeber-Anteil: rund 28 % nahe der Grenze, sinkend auf 21 % bei 2.000 €
- Arbeitnehmer zahlt reduzierte Beiträge, hat aber vollen Schutz und volle Rentenpunkte
- Deutlich mehr Stunden-Spielraum als im Minijob
- Aufwändigere Abrechnung: Faktor F, jährlich neue Grenzen, Einmalzahlungs-Prüfung
Beide Beschäftigungsformen rechnen wir im laufenden Mandat ab, inklusive Grenzprüfung beim Jahreswechsel. Details: Minijob-Abrechnung für Arbeitgeber.
Häufige Fragen zum Midijob 2026
Was ist ein Midijob 2026?
Kurz: Eine Beschäftigung mit regelmäßigem Entgelt zwischen 603,01 und 2.000 Euro im Monat, der sogenannte Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV. Der Arbeitnehmer zahlt reduzierte SV-Beiträge bei vollem Versicherungsschutz. Die Untergrenze folgt der Minijob-Grenze (2026: 603 Euro), die Obergrenze liegt seit 2023 bei 2.000 Euro.
Was zahlt der Arbeitgeber bei einem Midijob?
Kurz: Mehr als die übliche Hälfte. Die Entlastung im Übergangsbereich bekommt allein der Arbeitnehmer; die Differenz zum Gesamtbeitrag trägt der Arbeitgeber. Direkt über der Minijob-Grenze sind das rund 28 % des Entgelts, bei 2.000 Euro die normalen 21 %. Dazu kommen die Umlagen U1, U2 und die Insolvenzgeldumlage.
Minijob oder Midijob: Was ist für mich als Arbeitgeber günstiger?
Kurz: Prozentual nehmen sich beide wenig (Minijob rund 31 % pauschal, Midijob 21 bis 28 %). Der Unterschied liegt im Stundenumfang und beim Arbeitnehmer: Im Midijob gibt es vollen Versicherungsschutz und mehr Spielraum nach oben. Wenn du regelmäßig mehr als rund 43 Stunden im Monat brauchst, führt am Midijob ohnehin kein Weg vorbei.
Zählt Weihnachtsgeld bei der 2.000-Euro-Grenze mit?
Kurz: Ja. Maßgeblich ist das regelmäßige monatliche Entgelt einschließlich absehbarer Einmalzahlungen. Wer damit im Jahresdurchschnitt über 2.000 Euro liegt, fällt aus dem Übergangsbereich. Diese Prüfung gehört in jede laufende Lohnabrechnung.