Brutto-Netto-Rechner 2026
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Brutto-Netto-Rechner
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Arbeitgeberkosten (Gesamtkosten)
Was ein Mitarbeiter deinen Betrieb wirklich kostet, inklusive AG-Anteile.
Aktuelle Beitragssätze 2026
Gültig ab Januar 2026 (West)
Krankenversicherung
+ Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %, hälftig je 1,45 %)
Pflegeversicherung
Kinderlose AN: +0,6 %
Rentenversicherung
BBG West: 8.450 €/Monat
Arbeitslosenversicherung
BBG West: 8.450 €/Monat
KV/PV-Beitragsbemessungsgrenze
Ab hier kein weiterer SV-Beitrag auf KV/PV
RV/ALV-Beitragsbemessungsgrenze
Ost: 8.450 €/Monat
Steuerklassen im Überblick
Welche Steuerklasse passt zu deiner Situation?
| Klasse | Für wen | Besonderheit | Netto-Wirkung |
|---|---|---|---|
| I | Ledig, geschieden, getrennt lebend | Grundfreibetrag 2026: 12.096 €/Jahr | Standard |
| II | Alleinerziehend mit Kind im Haushalt | Entlastungsbetrag: 4.260 €/Jahr | Höheres Netto als Klasse I |
| III | Verheiratet, höheres Einkommen (Kombination mit V) | Doppelter Grundfreibetrag + Splittingvorteil | Deutlich höheres Netto |
| IV | Verheiratet, ähnliches Einkommen beider Partner | Identisch mit Klasse I (kein Splittingvorteil) | Wie Klasse I |
| V | Verheiratet, niedrigeres Einkommen (Kombination mit III) | Kein Grundfreibetrag | Deutlich niedrigeres Netto |
| VI | Zweit- oder Nebenjob | Kein Freibetrag, höchste Steuer | Geringstes Netto |
Häufige Fragen zur Brutto-Netto-Berechnung
Kurz: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Das Bundesministerium für Gesundheit setzt ihn nach § 242a SGB V jeweils zum 1. November für das Folgejahr fest, für 2026 bekanntgegeben im Bundesanzeiger vom 10. November 2025. Deine Krankenkasse kann darüber oder darunter liegen, der tatsächliche Satz steht in ihrer Satzung. Getragen wird er hälftig: § 249 Abs. 1 SGB V lautet, Beschäftigte und ihre Arbeitgeber „tragen die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte“. Auf beide Seiten entfallen also je 1,45 Prozent.
Kurz: Krankenversicherung 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag (im Schnitt 1,45 Prozent), Pflegeversicherung 1,8 Prozent, Rentenversicherung 9,3 Prozent, Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent. Zusammen 21,15 Prozent des Bruttolohns. Kinderlose ab 23 zahlen in der Pflegeversicherung 0,6 Prozentpunkte mehr, dann sind es 21,75 Prozent. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen steigen die Beiträge nicht weiter: 5.812,50 Euro im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Kurz: Beim Nettobetrag fast keiner. Steuerklasse 1 gilt für Alleinstehende, Steuerklasse 4 für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen, und bei gleichem Brutto kommt in beiden nahezu dasselbe Netto heraus. Der Unterschied entsteht erst durch die Kombination 3 und 5 oder durch das Faktorverfahren, bei dem das Ehepaar die Steuerlast anders zwischen sich aufteilt. Am Jahresergebnis ändert das nichts, nur an der monatlichen Verteilung.
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