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Brutto-Netto-Rechner 2026

Berechne dein Nettogehalt schnell und kostenlos, mit aktuellen Beitragssätzen und Steuerklassen für 2026.

Brutto-Netto-Rechner

Richtwerte basierend auf Standardannahmen 2026, für eine exakte Abrechnung wende dich an uns.

In Euro pro Monat
Durchschnitt 2026: 2,9 % (§ 242a SGB V), je nach Kasse abweichend
Relevant für PV-Zuschlag (ab 23, kinderlos)
dein geschätztes Nettogehalt
pro Monat (Richtwert)
Bruttogehalt
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Krankenversicherung (AN)
Pflegeversicherung (AN)
Rentenversicherung (AN)
Arbeitslosenversicherung (AN)
Nettogehalt (Richtwert)
Hinweis: Dies ist ein vereinfachter Richtwert. Die tatsächliche Lohnsteuer hängt von deinem Jahreseinkommen, Freibeträgen und weiteren Faktoren ab. Für eine exakte Abrechnung nutze unseren kostenlosen Beratungstermin.

Arbeitgeberkosten (Gesamtkosten)

Was ein Mitarbeiter deinen Betrieb wirklich kostet, inklusive AG-Anteile.

Bruttogehalt AN
KV AG-Anteil (~7,3 % + Ø 0,85 %)
PV AG-Anteil (1,8 %)
RV AG-Anteil (9,3 %)
ALV AG-Anteil (1,3 %)
U1/U2 Umlage (ca. 1,5 %)
Gesamtkosten Arbeitgeber (Richtwert)
Gib oben ein Bruttogehalt ein und klick auf "Nettogehalt berechnen", um die Arbeitgeberkosten zu sehen.

Aktuelle Beitragssätze 2026

Gültig ab Januar 2026 (West)

Krankenversicherung

14,6 %
je 7,3 % AG + AN
+ Zusatzbeitrag (Ø 2,9 %, hälftig je 1,45 %)

Pflegeversicherung

3,6 %
je 1,8 % AG + AN
Kinderlose AN: +0,6 %

Rentenversicherung

18,6 %
je 9,3 % AG + AN
BBG West: 8.450 €/Monat

Arbeitslosenversicherung

2,6 %
je 1,3 % AG + AN
BBG West: 8.450 €/Monat

KV/PV-Beitragsbemessungsgrenze

5.812,50 €
Monatlich (West & Ost gleich)
Ab hier kein weiterer SV-Beitrag auf KV/PV

RV/ALV-Beitragsbemessungsgrenze

8.450 €
Monatlich West 2026
Ost: 8.450 €/Monat

Steuerklassen im Überblick

Welche Steuerklasse passt zu deiner Situation?

Klasse Für wen Besonderheit Netto-Wirkung
I Ledig, geschieden, getrennt lebend Grundfreibetrag 2026: 12.096 €/Jahr Standard
II Alleinerziehend mit Kind im Haushalt Entlastungsbetrag: 4.260 €/Jahr Höheres Netto als Klasse I
III Verheiratet, höheres Einkommen (Kombination mit V) Doppelter Grundfreibetrag + Splittingvorteil Deutlich höheres Netto
IV Verheiratet, ähnliches Einkommen beider Partner Identisch mit Klasse I (kein Splittingvorteil) Wie Klasse I
V Verheiratet, niedrigeres Einkommen (Kombination mit III) Kein Grundfreibetrag Deutlich niedrigeres Netto
VI Zweit- oder Nebenjob Kein Freibetrag, höchste Steuer Geringstes Netto

Häufige Fragen zur Brutto-Netto-Berechnung

Kurz: Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Das Bundesministerium für Gesundheit setzt ihn nach § 242a SGB V jeweils zum 1. November für das Folgejahr fest, für 2026 bekanntgegeben im Bundesanzeiger vom 10. November 2025. Deine Krankenkasse kann darüber oder darunter liegen, der tatsächliche Satz steht in ihrer Satzung. Getragen wird er hälftig: § 249 Abs. 1 SGB V lautet, Beschäftigte und ihre Arbeitgeber „tragen die nach dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge jeweils zur Hälfte“. Auf beide Seiten entfallen also je 1,45 Prozent.

Kurz: Krankenversicherung 7,3 Prozent plus den halben Zusatzbeitrag (im Schnitt 1,45 Prozent), Pflegeversicherung 1,8 Prozent, Rentenversicherung 9,3 Prozent, Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent. Zusammen 21,15 Prozent des Bruttolohns. Kinderlose ab 23 zahlen in der Pflegeversicherung 0,6 Prozentpunkte mehr, dann sind es 21,75 Prozent. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen steigen die Beiträge nicht weiter: 5.812,50 Euro im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 Euro für Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Kurz: Beim Nettobetrag fast keiner. Steuerklasse 1 gilt für Alleinstehende, Steuerklasse 4 für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen, und bei gleichem Brutto kommt in beiden nahezu dasselbe Netto heraus. Der Unterschied entsteht erst durch die Kombination 3 und 5 oder durch das Faktorverfahren, bei dem das Ehepaar die Steuerlast anders zwischen sich aufteilt. Am Jahresergebnis ändert das nichts, nur an der monatlichen Verteilung.

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