Was kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber wirklich?
Die Gesamtkosten betragen das Bruttogehalt × 1,20–1,25. Bei 3.000 € Brutto entstehen ca. 3.600–3.750 € Gesamtkosten pro Monat. Der größte Posten: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (~20 % des Bruttolohns). Dazu kommen Umlagen, eventuelle Sachleistungen und anteilige Lohnverwaltungskosten.
Rechenbeispiel: 3.000 € Bruttogehalt (2026)
Alle SV-Beitragssätze 2026 im Überblick
| Beitragsart | Gesamt | AN-Anteil | AG-Anteil |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatz | 7,3 % + ½ Zusatz | 7,3 % + ½ Zusatz |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % (+0,6 % Kinderlose) | 1,8 % |
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % | 1,3 % |
| Summe AG-Anteil | – | – | ~19,65–21 % |
Was kommen noch oben drauf?
- Berufsgenossenschaft (BG-Beitrag): 0,3–5 % je nach Branche und Lohnsumme, ausschließlich AG-Anteil
- Sachleistungen und geldwerte Vorteile: Dienstwagen, Essengutscheine, Benefit-Karte, erhöhen bei Überschreitung der Freigrenzen das beitragspflichtige Entgelt
- Betriebliche Altersvorsorge: AG-Zuschuss bei Entgeltumwandlung mind. 15 %, oder freiwillige AG-finanzierte Direktversicherung
- Lohnverwaltungskosten: Interne Stelle oder Dienstleisterhonorare (9–30 €/MA/Monat, siehe Lohnabrechnung pro Mitarbeiter)
Nettolohnoptimierung: Kosten senken ohne Gehaltsverzicht
Durch steueroptimierte Entgeltbestandteile können Arbeitgeber mit Nettolohnoptimierung Lohnnebenkosten sparen, während Mitarbeiter mehr Netto erhalten:
- Sachbezugskarte 50 €/Monat: SV-frei und steuerfrei, spart AG ca. 10 €/Monat gegenüber Bruttolohnerhöhung (siehe auch Benefitsystem einführen)
- Jobticket: SV-frei, steuerfrei bei Zusätzlichkeit
- Betriebliche Altersvorsorge: Entgeltumwandlung bis 604 €/Monat steuerfrei (2026), bis 302 € SV-frei
- Internetzuschuss bis 50 €/Monat: pauschal versteuert mit 25 %
Häufige Fragen zu den Arbeitgeberkosten
Kurz: Als Faustzahl das Bruttogehalt mal 1,20 bis 1,25. Bei 3.000 Euro Brutto sind das rund 3.600 bis 3.750 Euro Gesamtkosten im Monat. Der größte Posten sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung mit etwa 20 Prozent des Bruttolohns, dazu kommen Umlagen und je nach Betrieb Sachleistungen.
Kurz: Krankenversicherung 7,3 Prozent zuzüglich des halben Zusatzbeitrags, Pflegeversicherung 1,8 Prozent, Rentenversicherung 9,3 Prozent, Arbeitslosenversicherung 1,3 Prozent. Zusammen liegt der Arbeitgeberanteil bei rund 20 Prozent des Bruttolohns, jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Kurz: Zwei Erstattungsverfahren, geregelt im Aufwendungsausgleichsgesetz. § 1 Abs. 1 AAG gilt für Arbeitgeber, die „in der Regel ausschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten nicht mehr als 30 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beschäftigen“, und erstattet ihnen 80 Prozent der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1). § 1 Abs. 2 AAG gilt dagegen für alle Arbeitgeber und erstattet die Mutterschaftsleistungen „in vollem Umfang“ (U2). Die Umlagesätze legt jede Krankenkasse in ihrer Satzung selbst fest, sie unterscheiden sich deshalb von Kasse zu Kasse.
Kurz: Ja, wenn Entgelt umgewandelt wird. § 1a Abs. 1a BetrAVG lautet: „Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.“ Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung trägt der Arbeitgeber den Beitrag dagegen vollständig.
Dieser Text gibt den Stand vom August 2026 wieder und zitiert die genannten Quellen. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzt sie nicht. Für die Beurteilung eures Einzelfalls sprecht mit eurem Steuerberater oder eurer Anwältin. Was die Lohnabrechnung davon abbildet, übernehmen wir.
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