Werkstudent

Kurz: Eingeschriebener Student, der maximal 20 Stunden/Woche während der Vorlesungszeit arbeitet. Reduzierte SV-Pflicht (nur RV).

Definition und Bedeutung

Als Werkstudent gilt, wer als ordentlich Studierender an einer Hochschule eingeschrieben ist und maximal 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit arbeitet. In den Semesterferien sind mehr Stunden möglich. Vorteil: Sozialversicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, nur Rentenversicherungspflicht (9,3 % Arbeitnehmer-, 9,3 % Arbeitgeber-Anteil). Steuerlich behandelt wie reguläre Beschäftigung. Wichtig: Statusprüfung jedes Semester.

Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V

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Tieferes Lesen

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