Praktikant

Kurz: Beschäftigter im Rahmen einer Aus-, Fort- oder Weiterbildung. Sozialversicherungspflicht je nach Praktikumsart (Pflicht- oder freiwilliges Praktikum).

Definition und Bedeutung

Bei Praktikanten kommt es auf die Art an: Pflichtpraktikum laut Studienordnung ist sozialversicherungsfrei (außer Beitragsfreiheit gilt nur für vorgeschriebene Praktika während des Studiums). Freiwilliges Praktikum vor/nach dem Studium: voll sozialversicherungspflichtig. Vergütung: Pflichtpraktika können unbezahlt sein (kein Mindestlohn-Anspruch), freiwillige Praktika ab 3 Monaten unterliegen dem Mindestlohn (13,90 €/Std. 2026).

Rechtsgrundlage: § 22 MiLoG, §§ 5, 6 SGB IV

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Tieferes Lesen

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