Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Kurz: Pflicht-Dokumentation aller personenbezogenen Datenverarbeitungen im Unternehmen, nach Art. 30 DSGVO.

Definition und Bedeutung

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist eine Pflicht für nahezu jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet. Erfasst werden: Verantwortlicher, Verarbeitungszwecke, Datenkategorien, Empfänger, Drittlandübermittlungen, Löschfristen, technisch-organisatorische Maßnahmen. Die Aufsichtsbehörde kann jederzeit Einsicht verlangen. Format frei, aber meist Tabelle (Excel/Word). Aktualisierung bei jeder Änderung erforderlich.

Rechtsgrundlage: Art. 30 DSGVO

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