Datenschutzbeauftragter (DSB)

Kurz: Verpflichtend für Unternehmen ab 20 Mitarbeitern, die regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Kann intern oder extern bestellt werden.

Definition und Bedeutung

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist Pflicht für Unternehmen ab 20 Personen, die regelmäßig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten, unabhängig von der Mitarbeiterzahl bei Kerntätigkeit umfangreicher Datenverarbeitung oder Verarbeitung sensibler Daten. Kann intern (geschulter Mitarbeiter mit Sonderkündigungsschutz) oder extern (externer Dienstleister) bestellt werden. Aufgaben: Beratung, Schulung, Überwachung, Kontaktstelle für Aufsichtsbehörde.

Rechtsgrundlage: Art. 37 ff. DSGVO, § 38 BDSG

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