Tarifvertrag
Kurz: Schriftliche Vereinbarung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber (oder Arbeitgeberverband) über Löhne und Arbeitsbedingungen.
Definition und Bedeutung
Tarifverträge regeln Mindeststandards für Löhne, Arbeitszeit, Urlaub und sonstige Arbeitsbedingungen. Sie gelten nur für tarifgebundene Arbeitgeber und Gewerkschaftsmitglieder, oft aber auch arbeitsvertraglich auf alle Mitarbeiter angewendet. Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten für alle Arbeitgeber einer Branche, auch nicht-tarifgebundene (z.B. Pflege, Bau). Verstöße gegen tarifliche Mindestlöhne sind Ordnungswidrigkeit.
Rechtsgrundlage: TVG
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
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