Mindestlohn
Kurz: Gesetzliche Lohnuntergrenze pro Stunde. 2026: 13,90 €/Stunde, gilt für alle abhängig Beschäftigten ab 18 Jahren.
Definition und Bedeutung
Der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland ab 18 Jahren, unabhängig von Branche oder Tarifbindung. Höhe 2026: 13,90 €/Stunde. Ausgenommen: Auszubildende, Pflichtpraktikanten unter 3 Monaten, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss. Darüber hinaus gibt es Branchen-Mindestlöhne (Pflege, Bau, Gebäudereinigung).
Rechtsgrundlage: MiLoG
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
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