Mindestlohn

Kurz: Gesetzliche Lohnuntergrenze pro Stunde. 2026: 13,90 €/Stunde, gilt für alle abhängig Beschäftigten ab 18 Jahren.

Definition und Bedeutung

Der gesetzliche Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland ab 18 Jahren, unabhängig von Branche oder Tarifbindung. Höhe 2026: 13,90 €/Stunde. Ausgenommen: Auszubildende, Pflichtpraktikanten unter 3 Monaten, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten, Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss. Darüber hinaus gibt es Branchen-Mindestlöhne (Pflege, Bau, Gebäudereinigung).

Rechtsgrundlage: MiLoG

Verwandte Begriffe

Tieferes Lesen

Wenn du dieses Thema in der Praxis umsetzt, lohnt der Blog-Artikel Minijob Grenze 2026: dort gehen wir auf konkrete Werte 2026, Fristen und typische Fehler ein.

Frage zu Mindestlohn?

Wenn du das Thema in deiner Lohnabrechnung sauber aufsetzen willst: 30 Minuten mit Tino reichen für eine konkrete Einschätzung.

Erstgespräch buchen