Betriebsrat
Kurz: Gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb. Kann ab 5 wahlberechtigten Mitarbeitern gegründet werden.
Definition und Bedeutung
In Betrieben mit mindestens 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden. Größe abhängig von der Mitarbeiterzahl (5-20 Beschäftigte: 1 Mitglied, 21-50: 3, ab 51: 5, usw.). Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bei Arbeitszeit, Urlaubsregelung, Einstellung/Versetzung/Kündigung, Sozialplänen und mehr. Kündigung von Betriebsratsmitgliedern nur mit Zustimmung des Gremiums oder Gericht.
Rechtsgrundlage: Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
Wenn du dieses Thema in der Praxis umsetzt, lohnt der Blog-Artikel Betriebsuebergang 613A Bgb: dort gehen wir auf konkrete Werte 2026, Fristen und typische Fehler ein.