Pauschalbesteuerung

Kurz: Vereinfachte Lohnsteuer mit pauschalem Steuersatz, statt individueller Berechnung nach Steuerklasse. Wird vom Arbeitgeber übernommen.

Definition und Bedeutung

Bei der Pauschalbesteuerung übernimmt der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem festen Satz, statt die individuelle Steuer des Arbeitnehmers anzuwenden. Häufige Anwendungsfälle: Minijob (2 % oder 20 %), Sachzuwendungen (25 %, § 37b EStG), Betriebsveranstaltungen über 110 € pro Person, Direktversicherung (20 %, § 40b EStG a.F.), Erholungsbeihilfen. Pauschalsteuer wirkt sich nicht auf die Einkommensteuer des Mitarbeiters aus.

Rechtsgrundlage: §§ 40 ff. EStG

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Tieferes Lesen

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