Betriebsveranstaltung

Kurz: Firmenfeiern wie Weihnachtsfeier oder Sommerfest. Bis 110 € pro Mitarbeiter und Veranstaltung steuerfrei, maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr.

Definition und Bedeutung

Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeier, Sommerfest oder Betriebsausflug sind bis zu 110 € pro Mitarbeiter und Veranstaltung steuer- und sozialversicherungsfrei (Freibetrag, kein Freigrenze, der übersteigende Anteil ist steuerpflichtig). Pro Jahr maximal zwei Veranstaltungen begünstigt. Begleitpersonen werden mitgezählt (110 € pro Mitarbeiter, nicht pro Person). Kosten umfassen: Speisen, Getränke, Eintritte, Geschenke, Übernachtungen, anteilige Saalmiete.

Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG

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Tieferes Lesen

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