Betriebsveranstaltung
Kurz: Firmenfeiern wie Weihnachtsfeier oder Sommerfest. Bis 110 € pro Mitarbeiter und Veranstaltung steuerfrei, maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr.
Definition und Bedeutung
Betriebsveranstaltungen wie Weihnachtsfeier, Sommerfest oder Betriebsausflug sind bis zu 110 € pro Mitarbeiter und Veranstaltung steuer- und sozialversicherungsfrei (Freibetrag, kein Freigrenze, der übersteigende Anteil ist steuerpflichtig). Pro Jahr maximal zwei Veranstaltungen begünstigt. Begleitpersonen werden mitgezählt (110 € pro Mitarbeiter, nicht pro Person). Kosten umfassen: Speisen, Getränke, Eintritte, Geschenke, Übernachtungen, anteilige Saalmiete.
Rechtsgrundlage: § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
Wenn du dieses Thema in der Praxis umsetzt, lohnt der Blog-Artikel Betriebsveranstaltungen Steuerfrei 2026: dort gehen wir auf konkrete Werte 2026, Fristen und typische Fehler ein.