Lohnpfändung

Kurz: Vollstreckungsmaßnahme: Ein Gläubiger lässt einen Teil des Arbeitslohns direkt vom Arbeitgeber an sich überweisen.

Definition und Bedeutung

Bei einer Lohnpfändung erhält der Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Vollstreckungsgericht. Er muss daraufhin den pfändbaren Teil des Lohns direkt an den Gläubiger überweisen, statt an den Mitarbeiter. Pfändbar ist nur, was über der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze liegt. Der Arbeitgeber muss eine Drittschuldnererklärung binnen 2 Wochen abgeben. Verstoß führt zu Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Gläubiger.

Rechtsgrundlage: §§ 829, 850 ff. ZPO

Verwandte Begriffe

Tieferes Lesen

Wenn du dieses Thema in der Praxis umsetzt, lohnt der Blog-Artikel Lohnpfaendung Arbeitgeber: dort gehen wir auf konkrete Werte 2026, Fristen und typische Fehler ein.

Frage zu Lohnpfändung?

Wenn du das Thema in deiner Lohnabrechnung sauber aufsetzen willst: 30 Minuten mit Tino reichen für eine konkrete Einschätzung.

Erstgespräch buchen