Lohnpfändung
Kurz: Vollstreckungsmaßnahme: Ein Gläubiger lässt einen Teil des Arbeitslohns direkt vom Arbeitgeber an sich überweisen.
Definition und Bedeutung
Bei einer Lohnpfändung erhält der Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom Vollstreckungsgericht. Er muss daraufhin den pfändbaren Teil des Lohns direkt an den Gläubiger überweisen, statt an den Mitarbeiter. Pfändbar ist nur, was über der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze liegt. Der Arbeitgeber muss eine Drittschuldnererklärung binnen 2 Wochen abgeben. Verstoß führt zu Haftung des Arbeitgebers gegenüber dem Gläubiger.
Rechtsgrundlage: §§ 829, 850 ff. ZPO
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
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