Pfändungsfreigrenze

Kurz: Betrag, der dem Schuldner trotz Pfändung als Existenzminimum verbleiben muss. Wird alle zwei Jahre zum 1. Juli angepasst.

Definition und Bedeutung

Die Pfändungsfreigrenze sichert dem Schuldner das Existenzminimum. Bis 1.499,99 €/Monat (Stand Juli 2025) ist das Einkommen komplett unpfändbar. Darüber gilt eine gestaffelte Berechnung: zwischen 1.500 und 4.500 € steigen die Freibeträge mit Unterhaltspflichten. Anpassung alle zwei Jahre (nächste Aktualisierung 1. Juli 2026). Berechnung über die offizielle Pfändungstabelle.

Rechtsgrundlage: § 850c ZPO

Verwandte Begriffe

Tieferes Lesen

Wenn du dieses Thema in der Praxis umsetzt, lohnt der Blog-Artikel Pfaendungsfreigrenze Juli 2026: dort gehen wir auf konkrete Werte 2026, Fristen und typische Fehler ein.

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