Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
Kurz: Verdienstgrenze, ab der Arbeitnehmer von der Krankenversicherungspflicht befreit werden und in die PKV wechseln können. 2026: 73.800 €/Jahr.
Definition und Bedeutung
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze) bestimmt, bis zu welchem Bruttoeinkommen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Wer 2026 mehr als 73.800 €/Jahr (6.150 €/Monat) verdient und drei aufeinanderfolgende Jahre über dieser Grenze lag, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Die JAEG wird jährlich angepasst.
Rechtsgrundlage: § 6 SGB V
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
Wenn du dieses Thema in der Praxis umsetzt, lohnt der Blog-Artikel Jahresentgeltgrenze Pkv 2026: dort gehen wir auf konkrete Werte 2026, Fristen und typische Fehler ein.