Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Kurz: Verdienstgrenze, ab der Arbeitnehmer von der Krankenversicherungspflicht befreit werden und in die PKV wechseln können. 2026: 73.800 €/Jahr.

Definition und Bedeutung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze) bestimmt, bis zu welchem Bruttoeinkommen Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Wer 2026 mehr als 73.800 €/Jahr (6.150 €/Monat) verdient und drei aufeinanderfolgende Jahre über dieser Grenze lag, kann in die private Krankenversicherung wechseln. Die JAEG wird jährlich angepasst.

Rechtsgrundlage: § 6 SGB V

Verwandte Begriffe

Tieferes Lesen

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