Definition
Die euBP ersetzt die klassische Vor-Ort-Prüfung der Deutschen Rentenversicherung durch eine elektronische Datenübermittlung. Anstelle eines Prüfers, der mit Aktenordnern in dein Unternehmen kommt, sendet deine Lohnabrechnungs-Software alle prüfungsrelevanten Daten der letzten 4 Jahre direkt an die DRV.
Rechtsgrundlage: § 28p Abs. 6a SGB IV. Seit 1. Januar 2023 verpflichtend. Übergangsregelung in Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) § 7 Abs. 5 bis Ende 2026.
Was wird geprüft?
- Beitragsnachweise und DEÜV-Meldungen, Konsistenz zwischen Meldungen und tatsächlicher Beitragsabführung
- Entgeltunterlagen und Lohnkonten, Stundenlohn, Zuschläge, Bonuszahlungen
- Sachbezüge und geldwerte Vorteile, z.B. Dienstwagen, Sachbezugskarten, Mahlzeiten
- Minijobs und Midijobs, Korrekte Abrechnung der Übergangsbereiche
- Reisekosten und Fortbildungskosten, Steuerfreie vs. steuerpflichtige Erstattungen
- Werkverträge und Subunternehmer, Risiko Scheinselbstständigkeit
- Arbeitnehmerüberlassung, Equal Pay, Vermittlerverträge
Ablauf einer euBP
Was Arbeitgeber bis Ende 2026 erledigen sollten
- Software-Check: Unterstützt deine Lohnabrechnungs-Software euBP nativ? (Bei DATEV, Sage, Agenda: ja. Bei Eigenlösungen prüfen.)
- Stammdaten-Audit: Sind alle Mitarbeiter mit korrekter SV-Nummer, Steuerklasse und Beitragsgruppen erfasst?
- Dokumentation Sachbezüge: Sachbezugskarten, Mahlzeiten, geldwerte Vorteile, jede Position mit Beleg und korrekter Abrechnungsgrundlage.
- Werkverträge prüfen: Liegen klare Werkverträge vor? Wer könnte als scheinselbständig eingestuft werden?
- Übergangsregelung nutzen: Bis Ende 2026 hast du noch Karenz, ab 2027 ist die elektronische Übermittlung Pflicht ohne Ausnahme.
Häufige Fragen
Ist die euBP Pflicht?
Kurz: Ja, seit 1. Januar 2023 (§ 28p Abs. 6a SGB IV). Übergangsregelung bis 31. Dezember 2026. Spätestens ab 2027 muss die elektronische Übermittlung funktionieren.
Was wird bei der euBP geprüft?
Kurz: Alle sozialversicherungsrelevanten Daten der letzten 4 Jahre: Beitragsnachweise, DEÜV-Meldungen, Sachbezüge, Minijobs, Mehrarbeit, Reisekosten, Werkverträge.
Wie oft findet eine euBP statt?
Kurz: Mindestens alle 4 Jahre. Anlassbezogene Prüfungen jederzeit möglich (z. B. bei Hinweisen auf Scheinselbstständigkeit oder Insolvenz).
Welche Software unterstützt euBP?
Kurz: DATEV LODAS und Lohn & Gehalt, Sage Lohnabrechnung, Agenda Lohn, Eurodata edlohn, HeavenHR. Eigenlösungen dringend prüfen.
Was passiert bei Fehlern?
Kurz: Nachforderungen rückwirkend bis 4 Jahre (in Sonderfällen 30 Jahre), plus 1 % Säumniszuschlag pro Monat. Bei groben Fehlern Haftungserweiterung auf den Geschäftsführer (§ 130 OWiG).