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Glossar · Stand 2026 · Pflichtthema

Was ist euBP?

Kurzfassung

Die euBP (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung) ist die digitale Form der Sozialversicherungsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung. Seit 2023 Pflicht, Übergangsregelung bis 31. Dezember 2026. Ab 2027 müssen alle Arbeitgeber die Daten elektronisch aus ihrer Lohnabrechnungs-Software an die DRV übermitteln können.

Definition

Die euBP ersetzt die klassische Vor-Ort-Prüfung der Deutschen Rentenversicherung durch eine elektronische Datenübermittlung. Anstelle eines Prüfers, der mit Aktenordnern in dein Unternehmen kommt, sendet deine Lohnabrechnungs-Software alle prüfungsrelevanten Daten der letzten 4 Jahre direkt an die DRV.

Rechtsgrundlage: § 28p Abs. 6a SGB IV. Seit 1. Januar 2023 verpflichtend. Übergangsregelung in Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV) § 7 Abs. 5 bis Ende 2026.

Was wird geprüft?

Ablauf einer euBP

1. DRV kündigt Prüfung 14 Tage im Voraus an ↓ 2. Dein Lohnabrechnungs-System exportiert die euBP-Datei (DATEV LODAS, Sage, Agenda etc. haben das eingebaut) ↓ 3. Datei wird elektronisch an die DRV übermittelt (kein Papier mehr, kein Prüfer vor Ort) ↓ 4. DRV analysiert die Daten mit Prüfalgorithmen (5-15 Werktage) ↓ 5. Prüfbescheid: • Keine Beanstandungen → Prüfung abgeschlossen • Beanstandungen → Nachforderung + 1 % Säumniszuschlag/Monat ↓ 6. Einspruchsfrist 1 Monat nach Bescheid-Eingang

Was Arbeitgeber bis Ende 2026 erledigen sollten

  1. Software-Check: Unterstützt deine Lohnabrechnungs-Software euBP nativ? (Bei DATEV, Sage, Agenda: ja. Bei Eigenlösungen prüfen.)
  2. Stammdaten-Audit: Sind alle Mitarbeiter mit korrekter SV-Nummer, Steuerklasse und Beitragsgruppen erfasst?
  3. Dokumentation Sachbezüge: Sachbezugskarten, Mahlzeiten, geldwerte Vorteile, jede Position mit Beleg und korrekter Abrechnungsgrundlage.
  4. Werkverträge prüfen: Liegen klare Werkverträge vor? Wer könnte als scheinselbständig eingestuft werden?
  5. Übergangsregelung nutzen: Bis Ende 2026 hast du noch Karenz, ab 2027 ist die elektronische Übermittlung Pflicht ohne Ausnahme.

Häufige Fragen

Ist die euBP Pflicht?

Kurz: Ja, seit 1. Januar 2023 (§ 28p Abs. 6a SGB IV). Übergangsregelung bis 31. Dezember 2026. Spätestens ab 2027 muss die elektronische Übermittlung funktionieren.

Was wird bei der euBP geprüft?

Kurz: Alle sozialversicherungsrelevanten Daten der letzten 4 Jahre: Beitragsnachweise, DEÜV-Meldungen, Sachbezüge, Minijobs, Mehrarbeit, Reisekosten, Werkverträge.

Wie oft findet eine euBP statt?

Kurz: Mindestens alle 4 Jahre. Anlassbezogene Prüfungen jederzeit möglich (z. B. bei Hinweisen auf Scheinselbstständigkeit oder Insolvenz).

Welche Software unterstützt euBP?

Kurz: DATEV LODAS und Lohn & Gehalt, Sage Lohnabrechnung, Agenda Lohn, Eurodata edlohn, HeavenHR. Eigenlösungen dringend prüfen.

Was passiert bei Fehlern?

Kurz: Nachforderungen rückwirkend bis 4 Jahre (in Sonderfällen 30 Jahre), plus 1 % Säumniszuschlag pro Monat. Bei groben Fehlern Haftungserweiterung auf den Geschäftsführer (§ 130 OWiG).

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