Entgeltumwandlung

Kurz: Arbeitnehmer wandelt Teile seines Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge um. Spart Steuern und Sozialabgaben.

Definition und Bedeutung

Bei der Entgeltumwandlung verwandelt der Arbeitnehmer Teile seines Bruttogehalts (z.B. 100 € pro Monat) in Beiträge zu einer betrieblichen Altersvorsorge. Vorteil: bis 8 % der RV-BBG (4 % beitragsfrei) Steuern und Sozialabgaben gespart. Anspruch besteht seit 2002. Seit BRSG 2018: Arbeitgeber muss bei Entgeltumwandlung 15 % Zuschuss leisten, soweit er Sozialabgaben spart. Nachteil: niedrigere Rentenanwartschaft, niedrigeres Brutto bei Berechnungen wie Mutterschaftsgeld.

Rechtsgrundlage: § 1a BetrAVG

Verwandte Begriffe

Tieferes Lesen

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