BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz)

Kurz: Reform von 2018, die die betriebliche Altersvorsorge stärken sollte. Wichtigste Punkte: BAV-Förderbeitrag, Sozialpartnermodell, Zuschuss-Pflicht.

Definition und Bedeutung

Mit dem BRSG (2018) wurde die betriebliche Altersvorsorge reformiert. Wichtigste Neuerungen: BAV-Förderbeitrag (30 % staatlicher Zuschuss für Geringverdiener), Sozialpartnermodell (rein Beitragszusage durch Tarifverträge), Pflicht-Zuschuss von 15 % bei Entgeltumwandlung (seit 2019 für Neuverträge, seit 2022 für alle), höhere steuerfreie Beträge (8 % BBG statt 4 %). Ziel: BAV-Verbreitung in KMU.

Rechtsgrundlage: Betriebsrentenstärkungsgesetz

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Tieferes Lesen

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