Direktversicherung (bAV)
Kurz: Häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitgeber schließt Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab.
Definition und Bedeutung
Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Bezugsberechtigter ist der Arbeitnehmer. Beiträge bis 8 % der BBG (RV West) sind steuerfrei, davon 4 % auch sozialversicherungsfrei. Im Alter ist die Auszahlung voll steuer- und beitragspflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Seit BRSG 2018 auch verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15 % bei Entgeltumwandlung.
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 63 EStG, BetrAVG
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
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