Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
Kurz: Verlangt Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen und gibt Mitarbeitern ab 200 Beschäftigten Auskunftsanspruch über Vergleichsentgelte.
Definition und Bedeutung
Das Entgelttransparenzgesetz (seit 2017) verbietet unmittelbare und mittelbare Diskriminierung beim Entgelt wegen des Geschlechts. In Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern haben einzelne Beschäftigte einen Auskunftsanspruch über das mittlere Entgelt vergleichbarer Stellen. Ab 500 Mitarbeitern bestehen Berichtspflichten zur Entgeltgleichheit. Ab Juni 2026 wird das Gesetz durch die EU-Lohntransparenzrichtlinie (2023/970) deutlich verschärft.
Rechtsgrundlage: EntgTranspG, EU-RL 2023/970
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
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