AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)

Kurz: Verbietet Benachteiligungen wegen Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität im Arbeitsleben.

Definition und Bedeutung

Das AGG setzt mehrere EU-Antidiskriminierungsrichtlinien um. Es schützt Beschäftigte und Bewerber vor Benachteiligungen wegen Rasse oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexueller Identität, in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses: Stellenanzeige, Auswahlverfahren, Vertragsgestaltung, Beförderung, Kündigung. Bei Verstößen drohen Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche bis zu drei Monatsgehältern. Pflicht: AGG-Beschwerdestelle einrichten.

Rechtsgrundlage: AGG

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