Definition
Ein Employer of Record (kurz EoR) übernimmt im Zielland die Arbeitgeberrolle: Er schließt den Arbeitsvertrag nach dortigem Recht, führt Steuern und Sozialabgaben ab, zahlt das Gehalt aus und stellt dem Auftraggeber alles zusammen in Rechnung. Die fachliche Arbeit erbringt die Person weiterhin für den Auftraggeber.
Der Begriff stammt aus dem angloamerikanischen Raum. Eine gebräuchliche deutsche Entsprechung hat sich nicht durchgesetzt, weshalb auch deutsche Texte beim englischen Ausdruck bleiben.
Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung
Das deutsche Recht kennt den Begriff Employer of Record nicht. Wer verstehen will, warum deutsche Leser ihn trotzdem sofort mit Leiharbeit verbinden, findet die Antwort im Wortlaut von § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG:
„Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung) wollen, bedürfen der Erlaubnis.“
Ob ein bestimmtes EoR-Modell darunter fällt, hängt an der Vertragsgestaltung und ist eine Rechtsfrage im Einzelfall. Diese Seite beantwortet sie nicht. Auffällig ist nur, was Satz 5 derselben Vorschrift verlangt: Der Vertrag muss die Überlassung „ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung“ bezeichnen.
Praxisbeispiel
Welcher Weg trägt, entscheidet sich an zwei Fragen: wie lange die Person dort arbeitet, und ob im Zielland eine Gesellschaft besteht. Die ausführliche Einordnung mit Kostenvergleich steht auf Employer of Record: brauchst du das?
Häufige Fragen
Was heißt Employer of Record auf Deutsch?
Kurz: Es gibt keine etablierte deutsche Übersetzung. Wörtlich hieße es Arbeitgeber im Register oder eingetragener Arbeitgeber, beides ist im deutschen Sprachgebrauch unüblich. Deshalb bleibt der englische Begriff auch in deutschen Texten stehen, oft abgekürzt als EoR.
Ist ein Employer of Record dasselbe wie Arbeitnehmerüberlassung?
Kurz: Das deutsche Recht kennt den Begriff Employer of Record nicht. Ob ein konkretes Modell unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fällt, hängt an der Vertragsgestaltung und ist eine Frage für eine Anwältin. § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG stellt die Überlassung von Arbeitnehmern unter Erlaubnisvorbehalt, und Satz 5 verlangt, dass der Vertrag die Überlassung ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet.
Was kostet ein Employer of Record?
Kurz: Die großen Anbieter lagen im Juli 2026 bei 399 bis 699 je Person und Monat, zuzüglich Gehalt und lokaler Arbeitgeberabgaben. WorkMotion nannte ab 499 Euro, Deel 599 US-Dollar, Remote 699 US-Dollar.
Ist Lohnklar ein Employer of Record?
Kurz: Nein. Lohnklar wird nicht Arbeitgeber fremder Beschäftigter und hat keine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 AÜG. Braucht ein Fall einen Employer of Record, beauftragt der Kunde den Anbieter direkt. Lohnklar übernimmt die deutsche Abrechnung und die Koordination.
Wann braucht man keinen Employer of Record?
Kurz: Wenn die Tätigkeit im Ausland befristet ist und die Rückkehr geplant. Dann greift meist die Entsendung nach Art. 12 Abs. 1 der VO (EG) 883/2004, der deutsche Vertrag bleibt bestehen und es genügt eine A1-Bescheinigung. Auch bei einer vorhandenen Gesellschaft im Zielland braucht es keinen fremden Arbeitgeber.