Brutto und Netto

Kurz: Brutto ist der vereinbarte Gehaltsbetrag vor Abzügen, Netto das, was am Ende auf dem Konto landet. Zwischen beiden liegen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.

Definition und Bedeutung

Das Bruttogehalt ist der vereinbarte Betrag im Arbeitsvertrag, von dem Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abgezogen werden. Das Ergebnis ist das Nettogehalt, der Auszahlungsbetrag. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € liegt das Netto je nach Steuerklasse, Kirchensteuer und Krankenkasse zwischen 2.450 € und 2.700 €.

Rechtsgrundlage: EStG, SGB IV

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Tieferes Lesen

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