Betriebsvereinbarung
Kurz: Verbindliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu betriebsinternen Regelungen wie Arbeitszeit, Bonus, Homeoffice.
Definition und Bedeutung
Eine Betriebsvereinbarung wird zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen und gilt unmittelbar und zwingend für alle Mitarbeiter im Betrieb. Typische Inhalte: Arbeitszeit, Urlaubsregelung, Homeoffice, Bonus-Systeme, Datenschutz. Sie kann Tarifvertrag-Regelungen ergänzen, aber nicht unterlaufen, sofern nicht ausdrücklich erlaubt. Schriftform und Unterschrift beider Parteien erforderlich.
Rechtsgrundlage: § 77 BetrVG
Verwandte Begriffe
Tieferes Lesen
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